Stipendiengebende Organisationen
Informationen über die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Bürger der Europäischen Union, Geflüchtete sowie MigrantInnen mit einer Niederlassungserlaubnis können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums erhalten, wenn entsprechende Voraussetzungen, wie das Alter und die Eignung für die gewünschte Ausbildung sowie privates Einkommen und Vermögen, erfüllt sind. Weitere Informationen zur Staatsangehörigkeit erhalten Sie unter: https://www.bafög.de/de/-8-staatsangehoerigkeit-224.php .
Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium sind nicht BAföG-berechtigt.
Most scholarship providers award scholarships to students with a good command of German.
On this website we have listed foundations that also award scholarships to students of English-language degrees.
Alfred Toepfer Natural Heritage Scholarship
Alfred Toepfer Natural Heritage Scholarship
EUROPARC mit Unterstützung von Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. vergibt jungen Spezialisten Stipendien, um internationale Zusammenarbeit beim Schutzgebietsmanagement voranzutreiben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Europäische Staatsangehörigkeit
- Bewerber unter 35 Jahre alt
- Beschäftigung in einem Schutzgebiet oder einer Naturschutzorganisation oder in einer Organisation, die ihre Arbeit in einem Schutzgebiet entwickelt
- Bewerbungen zur Vorbereitung von Master- oder Doktorarbeiten werden nicht berücksichtigt.
Berliner Spenersche Stiftung
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Bewerben kann sich jede Person, deren Einkommen das Doppelte des Hartz-IV-Satzes nicht übersteigt;
- Die Bewilligung erstreckt sich jeweils auf nur ein Semester, gezahlt wird während der Vorlesungszeit. Einmalige Verlängerungen sind möglich.
- Auslandsstudienaufenthalte werden nicht gefördert.
Care Concept Welcome to Germany-Stipendium
Care Concept Welcome to Germany-Stipendium
Das Stipendium fördert Studierende aller Fachrichtungen mit 300 Euro monatlich für jeweils sechs Monate. Während des Förderzeitraums werden von den Stipendiaten regelmäßige Berichte in Video- und Textform erwartet, die für die Online- und Social Media-Präsenz der Care Concept AG genutzt werden. Die Bewerbungsfristen sind 15. August für das Wintersemester und 31. Januar für das Sommersemester.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Alter: 18 - 35 Jahre
- Studium: alle Fachrichtungen, mindestens zweites Semester
- Ständiger Wohnsitz außerhalb Deutschlands
- Nachgewiesene Durchführbarkeit des Auslandsaufenthalts
- Bereitschaft zur Anfertigung eines monatlichen Berichts in Text- und Videoform sowie eines Abschlussvideos
- Gute Deutsch- oder Englischkenntnisse
- Aktivität in sozialen Netzwerken (Facebook und Instagram)
Cusanuswerk, Bischöfliche Studienförderung
Cusanuswerk, Bischöfliche Studienförderung
Förderung von Studierenden aus den Ländern der Europäischen Union und von Studierenden, die zum Personenkreis des BAföG § 8 gehören.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Katholische Konfession: Mitgliedschaft in der katholischen Kirche, ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten. Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich;
- Hervorragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse;
- Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1.
Das Universitätsstipendium Potsdam
Das Universitätsstipendium Potsdam
Das Universitätsstipendium Potsdam wird ein Mal jährlich von der Universität Potsdam ausgeschrieben und man kann sich immer zum Wintersemester bewerben. Die monatliche Förderung umfasst 300 EUR in einem Zeitraum von zwei Semestern bis maximal der Regelstudienzeit.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Gefördert werden Studierende aller Fachrichtungen, die ordentlich an der Universität Potsdam immatrikuliert sind (außer Promotionsstudierende). Das Hauptaugenmerk liegt auf den überdurchschnittlichen Studienleistungen im jeweiligen Fachbereich, ehrenamtlichem Engagement, Auslands- und Berufserfahrung sowie biografische Herausforderungen.
Evangelisches Studienwerk e.V. VILLIGST
Evangelisches Studienwerk e.V. VILLIGST
Das Evangelische Studienwerk fördert junge Menschen (auch wenn Sie älter als 35 Jahre sind) aus Mitglieds- oder Beitrittsstaaten der Europäischen Union, der Schweiz und Studierende, die zum Personenkreis des BAföG § 8 gehören.
Es ist nicht möglich, sich ausschließlich für eine Förderung eines Masterstudiums zu bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Erststudium;
- Nachweisliches ehrenamtliches Engagement z. B. im kirchlichen, sozialen oder politischen Bereich und nachweisliche fachliche Eignung für das Studium;
- Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (in begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden);
- Studium in Deutschland zum Beginn der Förderung (zum Zeitpunkt der Auswahl dürfen die Bewerber das 3. Fachsemester noch nicht überschritten haben; Bei mehreren Studienfächern zählt immer das höchste Fachsemester);
- Bewerber*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen.
"Frauen für Frauen"-Stipendium
"Frauen für Frauen"-Stipendium
Das Stipendium "Frauen für Frauen" richtet sich an leistungsstarke ausländische Studentinnen (Bildungsausländerinnen) der Universität Potsdam aus Mittel- und Osteuropa.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Gute Studienleistungen;
- Wirtschaftliche Bedürftigkeit;
- Sehr gute Deutschkenntnisse;
- Ermutigt werden Studentinnen, die kurz vor dem Studienabschluss stehen.
Friedrich-Ebert-Stiftung
Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen können gefördert werden. Überdurchschnittliche schulische und studienbezogene Leistungen sind dabei zu erwarten. Ein Engagement im Sinne der Werte der sozialen Demokratie ist eine weitere Voraussetzung.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen erste benotete Leistungsnachweise vorliegen (Ausnahme: Master- und Aufbaustudiengänge);
- Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden, auch wenn das Studium in Englisch absolviert wird;
- Ausländische Studierende können sich bis zu folgenden Semestern bewerben:
- Staatsexamen: bis zum Ende des 6. Semesters;
- Bachelor-Studiengänge: bis 3 Semester vor Studienabschluss nach Regelstudienzeit;
- Masterstudiengänge, die mindestens 4 Semester dauern: vor oder zu Beginn des ersten Semesters.
Friedrich-Naumann-Stiftung
Studierende und Graduierte an den Hochschulen Deutschlands , die für liberale Werte und eine offene Gesellschaft eintreten.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Hochbegabung: Hierbei werden nicht nur die überdurchschnittliche fachspezifische Begabung, sondern auch weitere fachliche Interessen gewertet;
- Charakterliche Qualitäten: Hierzu zählen Zuverlässigkeit, Leistungswille, Entschlussfreudigkeit sowie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und die eigenen Fähigkeiten in die Weiterentwicklung der Gesellschaft aktiv einzubringen;
- Liberales politisches und gesellschaftliches Engagement: Erwünscht sind Aktivitäten in der studentischen Selbstverwaltung, in Hochschulgremien, in einer liberalen Partei, in einer politischen studentischen Organisation oder in gesellschaftlichen Institutionen, Vereinigungen und Initiativen.
Nicht gefördert werden:
- Zweit- und Aufbaustudien, Teilzeitstudiengänge, Bachelor-Studiengänge bei Nicht-EU-Studierenden, Studien in der Endphase (Mindestförderdauer 2 Semester).
Gertrud-Feiertag-Stipendium des Koordinationsbüros für Chancengleichheit
Heinrich-Böll-Stiftung
Gefördert werden Studierende aller Fachrichtungen. Ausländische Bewerber müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss nachweisen. Förderschwerpunkt ist die Förderung von Graduierten in einem Diplom, Staatsexamen oder Masterstudium.
Sie können sich vor Aufnahme des Masterstudiums oder bis einschließlich zum 1. Fachsemester des Masters zum Zeitpunkt der Antragstellung bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Die Heinrich-Böll-Stiftung erwartetet von ihren Stipendiaten hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftspolitisches Engagement und eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie, Gewaltfreiheit, Solidarität und Demokratie;
- Regionale Schwerpunkte sind Ost-/Mittelosteuropa, europäische Nachbarn, MENA-Region;
- Nachweis über gute Deutschkenntnisse, Niveau B2 oder DSH 2 (mit Nachweis)
Katholischer Akademischer Austauschdienst (KAAD)
Katholischer Akademischer Austauschdienst (KAAD)
Ausländische Studierende aus Entwicklungsländern oder Schwellendland Afrikas, Asiens, des Nahen und Mittleren Ostens oder Lateinamerikas. Vorschlagsrecht haben die katholischen Studenten- und Hochschulgemeinden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Studium in einem Masterstudiengang (Bewerbung dafür in den Abschlusssemestern des Bachelor möglich). Studierende können sich nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums bewerben;
- Überdurchschnittliches Leistungspotenzial;
- katholische Konfession (vor allem aus dem Nahen und Mittleren Osten allgemein eine christliche Konfession). BewerberInnen einer anderen Religion können gefördert werden, wenn sie von katholischen Partnern im Blick auf eine dokumentierbare Bereitschaft zum interreligiösen Dialog vorgeschlagen werden;
- Bereitschaft, erworbene Kenntnisse im Dienst der Gesellschaft und Kirche ihrer Heimatländer einzusetzen; Kehrt ein Stipendiat nach Beendigung seines Studiums nicht in seine Heimat oder in ein anderes Entwicklungsland zurück, gelten das Stipendium und die eventuell zusätzlichen Beihilfen als Darlehen und müssen zurückgezahlt werden;
- Deutschkenntnisse (mindestens auf Kommunikationsniveau).
Konrad-Adeneuer-Stiftung
Das Stipendienprogramm der Ausländerförderung (AU) richtet sich an internationale
Studierende und Promovierende, die bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen
haben und ein weiterführendes Studium (Aufbaustudiengang oder Masterstudium),
eine Promotion oder einen mindestens viersemestrigen Forschungsaufenthalt an
einer deutschen Hochschule aufnehmen möchten. Bewerben können sich Studierende aller wissenschaftlichen Disziplinen. Ein Bachelor-Studium kann nicht gefördert werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Immatrikulation (falls noch nicht vorhanden: mindestens eine Zulassung) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland;
- Überdurchschnittliche Studienleistungen;
- Persönliche Eignung: ein ausgeprägtes Interesse für politische Fragen, sowie eine positive Grundeinstellung zu Demokratie und Menschenrechten haben;
- Vorerfahrungen: Einsatz in ihren Heimatländern durch ein ehrenamtliches Engagement für andere Menschen und die Gesellschaft aktiv;
- Eigenen Standpunkt entwickeln und Toleranz gegenüber Andersdenkenden üben;
- Gute Deutschkentnisse, B2-Niveau.
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: Förderung wissenschaftlicher Nachwuchs
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: Förderung wissenschaftlicher Nachwuchs
Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Potsdam stellt Mittel zur Förderung der Chancengleichheit von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zur Verfügung.
Bewerben können sich auch Masterstudierende in der Abschlussphase Ihres Studiums.
Richard-Winter-Stiftung
Unterstützung für Masterstudierende der Naturwissenschaften in wirtschaftlich schwieriger Lage unabhängig von ihrer Nationalität und Religion. Stipendiaten werden maximal ein Jahr gefördert, jedoch kann das Stipendium nach Ablauf für einen weiteren Zeitraum bewilligt werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Soziale Bedürftigkeit
- Begabung und Leistungsorientierung
- wissenschaftliche Arbeit im Bereich der Naturwissenschaften
- Gute Deutschkenntnisse.
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Studienstipendium für BildungsinländerInnen
Studierende, die zum Personenkreis des BAföG § 8 gehören. In geringem Umfang können auch Studierende aus EU-Ländern oder Schweiz gefördert werden.
Studienstipendium für internationale Studierende
Für dieses Stipendium können sich ausschließlich Ausländerinnen und Ausländer bewerben, welche nicht zum oben genannten Personenkreis gehören. Darüber hinaus können sich auch EU-AusländerInnen bewerben, die nicht zum Personenkreis des BAföG § 8 gehören.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Immatrikulation (falls noch nicht vorhanden: mindestens eine Zulassung) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland;
- Nachweis über ein abgeschlossenes BA-Studium bzw. abgeschlossenes Grundstudium (Staatsexamensstudiengang);
- herausragende Studienleistungen;
- gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung;
- gute Deutschkenntnisse (mindestens B2).
Nicht gefördert werden:
- ein Bachelor bzw. das Grundstudium;
- der Studienabschluss;
- ein zweites Vollstudium;
- ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium;
- Auslandsaufenthalte im Herkunftsland oder in Drittländern.
Rückenwind-Stipendium, Kreuzberger Kinderstiftung
Rückenwind-Stipendium, Kreuzberger Kinderstiftung
Das Stipendium richtet sich primär an Studierende aus nicht-Akademikerfamilien im Bachelorstudium, die Bafög-berechtigt sind.
Besonders gerne werden Studierende aus klassischen „Arbeiterfamilien“ gefördert.
In Einzelfällen können sich auch Studierende aus dem nicht-EU-Ausland (also ohne Bafög-Berechtigung) mit finanziellen Schwierigkeiten bewerben. In diesem Fall sollte unbedingt vorher ein Telefonat mit der Stiftung erfolgen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Erststudium bis zum vierten Semester
- Finanzielle Bedürftigkeit
- gute bis durchschnittliche Leistungen
- hohe Motivation
- eine konkrete Vorstellung über das Bildungsziel
- die Bereitschaft, sich aktiv in das Stipendienprogramm mit einbringen zu wollen
Ferdinand und Charlotte Schimmelpfennig
Ferdinand und Charlotte Schimmelpfennig
Förderung von finanziell bedürftigen Studierenden, die ihr Studium in Deutschland selbst finanzieren. Ziel der Stiftung ist es, den geförderten jungen Menschen durch Aufstockung der finanziellen Ressourcen den Bedarf deckende Einnahmen zu verschaffen.
Bewerbung:
- Die Bewerbung soll schriftlich mit den entsprechenden Bewerbungsunterlagen erfolgen;
- Es werden immatrikulierte Studierende bis zum Alter von 30 Jahren gefördert.
SBW Berlin gGmbH
Das SBW Berlin Stipendium richtet sich an internationale Studierende, die sich sozial engagieren und aus finanziell benachteiligten familiären Verhältnissen stammen, und nach dem Studium in ihr Heimatland zurückkehren. Während der Förderung, d.h. während des Studiums, entwickeln SBW Berlin Stipendiaten ihr eigenes gemeinnütziges Projekt, welches in starker Verbindung mit den Herkunftsländern der Stipendiaten steht.
Zu Beginn der Bewerbung für das SBW Berlin Stipendiums ist noch keine Hochschulzugangsberechtigung oder Zulassung der Universität nötig. Es wird jedoch sehr empfohlen, die Richtlinien und Kriterien des SBW Berlin Stipendiums genau zu lesen, bevor eine Bewerbung eingereicht wird. Diese findet man während der Bewerbungsfristen auf der SBW Berlin Webseite.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Berufs- oder Ehrenamtserfahrung im gemeinnützigen Bereich
- Absicht nach Studienabschluss für mind. 18 Monate im Herkunftsland zu arbeiten
- Nachweislich verhältnismäßig geringes Nettoeinkommen
- Keine Familienangehörigen ersten Grades, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten
- Vor der Bewerbung nachweislich nicht länger als 18 Monate in Deutschland aufgehalten
- Bewerbung vor dem Studienbeginn oder maximal im dritten Semester an einer staatlich anerkannten Hochschule (im In- und Ausland) vollimmatrikuliert oder Bewerbung um ein Masterstudium kurz vor oder nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums
- Alter zwischen 18-30 Jahre
- Durchschnittsnote, die dem deutschen Notendurchschnitt von mind. 2,0 entspricht
- Keine gleichzeitige Förderung durch andere Stipendien möglich
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Studienförderwerk Klaus Murmann
Bewerben können sich Studierende in Bachelor-, Master- oder Staatsexamenstudiengängen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes besitzen oder die nach § 8 BAföG förderungsberechtigt sind.
Studierende müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens vier volle Fachsemester gemäß Regelstudienzeit vor sich haben. Hierzu kann auch ein Masterstudiengang gezählt werden, wenn dieser direkt an einen Bachelorstudiengang anschließt.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Überdurchschnittliche Studienleistungen;
- Top-Kriterien: gesellschaftliches Engagement, Zielstrebigkeit, Teamarbeit;
- Gute Deutschkenntnisse;
- Masterstudiengänge können nur gefördert werden, wenn sie mindestens vier Semester dauern und nach einem Bachelor-Abschluss aufgenommen werden;
- Zweit- und Aufbaustudiengänge oder Masterstudiengänge nach einem absolvierten Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengang können nicht gefördert werden. Nach einem Bachelorstudiengang kann nur ein Masterstudium gefördert werden;
- Bewerbungen müssen an einen Vertrauensdozenten der Stiftung der Deutschen Wirtschaft gerichtet werden.
Stiftung für Ausbildung und Studium (SFAS Stiftung)
Stiftung für Ausbildung und Studium (SFAS Stiftung)
Geförderte Studienrichtungen sind: Wirtschaftlichen Prüfungswesen, Wirtschafts- und Steuerrecht, Zeitungswesen. Es werden auch Stipendien für Völkerverständigung und der internationalen Zusammenarbeit vergeben. Wegen der begrenzten Fördermittel liegt der Schwerpunkt bei der Mittelvergabe auf den beiden erstgenannten Fachgebieten.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Gute fachliche Leistungen;
- Soziales Engagement;
- Gefördert wird nur dann, wenn das Studium nicht aus eigenen Mittel finanziert werden kann.
Studienabschlussbeihilfe des DAAD
Studienabschlussbeihilfe des DAAD
Studienabschlussbeihilfe des Deutschen Akademischen Austauschdienstes für internationale Studierende der Universität Potsdam (BildungsausländerInnen), die sich in der Studienabschlussphase befinden und sich bisher selbst finanziert haben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Gute bis sehr gute Leistungen im bisherigen Studium;
- Ordnungsgemäß durchgeführtes Studium;
- Es muss erkennbar sein, dass ein Examensergebnis in einem Jahr erzielt werden kann;
- Wirtschaftliche Bedürftigkeit.