Die meisten Lehrveranstaltungen an der Universität Potsdam werden das Online-System PULS belegt. Ähnlich wie bei Bankgeschäften, werden die Kurse durch ein TAN-Verfahren gebucht. Während der Einfügrungsveranstaltungen direkt nach Ihrer Anreise erhalten ein Tutorial zur Nutzung von PULS. Sie erhalten aber auch direkt in PULS Hilfestellungen zur Suche nach Veranstaltungen, Belegung von Lehrveranstaltungen und zum Vorlesungsverzeichnis.
Bei Fragen zu den Lehrveranstaltungen und Modulen können Sie sich immer an Ihren Austauschkoordinator in Ihrem Bereich wenden.
Bei Änderungen für Ihr Learning Agreement sollten Sie dies ins Learning Agreement During Mobility erfassen und die Bestätigungen auch von Ihrer Heimatuniversität einholen.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn:
Nach der Zustimmung der Verlängerung Ihres Studienaufenthaltes an der Universität Potsdam müssen Sie eine Kopie Ihrer Krankenversicherung und eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis im International Office vorlegen. Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie einen Finanzierungsnachweis.
Antragsfristen
Sie erhalten im Januar für das folgende Sommersemester und im Juni für das folgende Wintersemester die Unterlagen für die Rückmeldung.
Sie müssen die angegebene Gebühr innerhalb der Rückmeldefristen einzahlen, da sonst eine Verwaltungsgebühr erhoben wird:
Vergessen Sie bitte nicht, uns Änderungen Ihrer Adresse mitzuteilen!
Achtung: Sie müssen sich mit der gleichen Mail-Adresse anmelden, die Sie für das Login für das MOVEON PORTAL für die Bewerbung an der Universität Potsdam benutzt haben.
Lassen Sie sich von jeder Lehrkraft am Ende der Vorlesungszeit einen Leistungsnachweis oder Teilnahmeschein, den sogenannten „Schein“ ausstellen und reichen Sie das Original im International Office ein. Nur vollständig ausgefüllte Scheine können akzeptiert werden: Note/ (nicht-)bestanden, SWS, ECTS, Unterschrift der Lehrkraft und Stempel
Sie werden demnächst Ihren Aufenthalt an der Universität Potsdam beenden. Demzufolge werden Sie automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert. Nach dem Tag der Exmatrikulation wird Ihr Studierendenausweis (PUCK) ungültig und Sie dürfen das Semesterticket nicht mehr benutzen. Sie dürfen aber noch Hausarbeiten einreichen, nachdem Sie exmatrikuliert wurden.