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Sexualisierte Belästigung, Gewalt und Diskriminierung

Als Gleichstellungsbeauftragte biete ich Erst- und Verweisberatung bei sexualisierter Belästigung, Gewalt und Diskriminierung an. Das heißt, ich bin die erste Ansprechperson an der Fakultät, wenn ihr eine Grenzüberschreitung erlebt habt. Ihr entscheidet selbst, wie viel ihr mir über das Erlebte mitteilen wollt.
Verweisberatung bedeutet, dass wir gemeinsam versuchen, herauszufinden, was ihr gerade braucht und ich euch dann an passende Stellen innerhalb und außerhalb der Universität verweise. Ob ihr euch dann an diese wendet, ist ganz euch überlassen. Möchtet ihr, dass ich euch weiterhin in diesem Prozess begleite, tue ich das natürlich.

Generell handle ich als Gleichstellungsbeauftragte nur auf euren Wunsch hin und behandle alles, was ihr mit mir teilt, vertraulich.

Was ist eigentliche sexualisierte Belästigung, Gewalt und Diskriminierung?

"Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (kurz: SDG) bezeichnet jedes psychische, physische oder verbale Verhalten mit sexuellem Bezug, das von der betroffenen Person als grenzüberschreitend, d.h. unerwünscht und entwürdigend / verletzend empfunden wird oder darauf gerichtet ist, diese Wirkung zu erzielen." (Bukof, 2018)

Es handelt sich bei SDG nicht nur um Vergewaltigungen, sondern es fällt deutlich mehr unter diesen Begriff. Beispielsweise Berührungen die von der betroffenen Person nicht gewollt wurden, oder Sprüche die verletzen.

Welches Verhalten grenzüberschreitend ist, ist individuell verschieden. Die Grenzen der betroffenen Person sind hier ausschlaggebend. Wo diese Grenzen liegen lässt sich nie von außen ansehen sondern muss durch Gespräche herausgefunden werden. Nur so kann eine Handlung konsensuell passieren.

Auf der Seite der Bukof findet ihr mehr Informationen dazu wie Beispiele von SDG und einige Exkurse, zB zu wohlgemeintem Sexismus

Auch nicht-betroffene Institus- und Fakultätsangehörige können sich bei Fragen zu sexualisierter Belästigung, Gewalt und Diskriminierung und dem passenden Umgang damit im Studium und am Arbeitsplatz an mich wenden.

Alle Beratungsgespräche können in der FQ-Lounge, per Telefon oder über Zoom auf Deutsch und Englisch stattfinden. Möchtet ihr einen Beratungstermin vereinbaren, meldet euch gerne per E-Mail unter gleichstellungsbeauftragtehpi.uni-potsdamde.

Weitere Informationen zum Umgang mit sexualisierter Belästigung, Gewalt und Diskriminierung, inklusive Ansprechpersonen, an der Universität Potsdam findet ihr hier (Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt). Die wichtigsten Informationen gibt es dort auch nochmal in einem Flyer zusammengestellt.

Aktuell gibt es für Beschäftigte eine Beschwerdestelle nach dem AGG Paragraph 13 an der Universität Potsdam. Mit der neu eingeführten Antidiskriminierungsrichtlinie werden auch Studierende in Zukunft das Recht haben, sich zu beschweren.