Zum Hauptinhalt springen

Grundgesetz für Schulen – Lernen durch Lehren – GG2Go

Nur was man selbst verstanden hat, kann man anderen vermitteln und konstruktiv diskutieren. Studierende sollen in diesem Projekt befähigt werden, Schüler*innen die Inhalte und die Bedeutung des Grundgesetzes und der Grundrechte näherzubringen und entsprechende Unterrichtseinheiten, z.B. zur Meinungsfreiheit, zielgruppenorientiert zu gestalten. Damit werden angehende Jurist*innen in die verantwortungsvolle Position gebracht, auf Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Standes insbesondere der Staatsrechtslehre, einen Beitrag zu aufklärerischer, rechtstaatlicher und politischer Bildung zu leisten.

So wird einerseits das eigene thematische Verständnis der Studierenden gefördert. Andererseits wird das Angebot an Lehrveranstaltungen erweitert, in denen Studierende Praxiserfahrung sammeln und die nach §5a III DRiG erforderliche Schlüsselqualifikation erwerben. Perspektivisch könnte das Projekt auch ein Baustein im Rahmen einer Ausbildung von Lehrkräften für das Fach Rechtskunde sein.

 

Projektverantwortliche: 

  • Prof. Dr. Susanne Hähnchen, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsche und europäische Rechtsgeschichte, Lehrstuhlinhaberin