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Informationen zum Schwerpunktbereich 5: Wirtschafts-, Steuer-, und Umweltstrafrecht

Die Gestaltung des Schwerpunktbereichsstudiums
ergibt sich aus der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam (Fassung vom 22.1.2014), im Folgenden StudO, und der Prüfungsordnung für das Schwerpunktbereichsstudium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam (Schwerpunktbereichsprüfungsordnung, Fassung vom 22.4.2020), im Folgenden SBPO, beide einsehbar auf der Homepage der Fakultät (https://www.uni-potsdam.de/de/jura/studium/stupro; Stand: 4.10.2021).

Folgende Lehrveranstaltungen
enthält der Schwerpunktbereich 5 (vgl. § 8 Abs. 4 StudO); die konkreten Inhalte der Lehrveranstaltungen sind umrissen in der Anlage I zu § 8 Abs. 6 StudO.

a) Pflichtbereich:

1. Wirtschaftsstrafrecht 2 SWS
2. Steuerstrafrecht 2 SWS
3. Umweltstrafrecht 2 SWS
4. Ordnungswidrigkeitenrecht 2 SWS
5. Europäisches und Internationales Strafrecht 2 SWS
6. Übungen 2 SWS [in deren Rahmen ein Leistungsnachweis als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium erworben werden kann, § 5 Abs. 1 SBPO]
7. Seminare 2 SWS [in deren Rahmen der „kleine Seminarschein“ als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium erworben, § 5 Abs. 1 SBPO, oder die Schwerpunkthausarbeit verteidigt werden kann, § 8 Abs. 1 SBPO, § 6 Abs. 4 StudO]

b) Wahlbereich Bestrafungspraxis
1. Kriminologie II 2 SWS
2. Kriminalpolitik und Sanktionen 2 SWS

c) Wahlbereich Strafrechtspraxis
1. Nebenstrafrecht 2 SWS
2. Recht der Strafverteidigung 2 SWS

Der Studienverlaufsplan
(vgl. Anlage II zu § 13 StudO) empfiehlt, das Schwerpunktstudium im 5. bis 7. Fachsemester zu absolvieren. Die von uns gestellten Themen für die Schwerpunkthausarbeit (§ 8 I SBPO) werden stets am Ende eines Semesters (nach der Vorlesungszeit) durch das Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten ausgegeben. Die Termine und Fristen können Sie unter www.unipotsdam.de/de/jura/aktuelles/termine-und-fristen (Stand: 4.10.2021) einsehen. Empfehlen möchten wir, die Schwerpunktklausur (§ 8 I SBPO) mit Blick auf die Prüfungsinhalte (vgl. § 8 II SBPO) nach Besuch aller Vorlesungen zu schreiben.

Im Wintersemester 2021/22
finden folgende Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt statt. Nähere Informationen zu diesen finden Sie auf den Internetseiten der Dozent:innen und/oder den zugehörigen Moodle-Kursen.

- Steuerstrafrecht (Prof. Dr. Hellmann)
- Umweltstrafrecht (Prof. Dr. Börner)
- Übung zum Erwerb eines Leistungsnachweises als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Prof. Dr. Mitsch)
- Seminar zur Verteidigung der Schwerpunkthausarbeit (Prof. Dr. Börner, Kontakt über: adrian.zeise@uni-potsdam.de)
- Seminar zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Prof. Dr. Börner). Der Andrang ist recht groß; wir weisen Sie für den Fall, dass Sie hier keinen Platz erhalten können, auf die Möglichkeit hin, den Seminarschein in einem anderen Schwerpunktbereich zu erwerben (§ 5 Abs. 1 SBPO).
- Kriminologie II (Dr. Kanz; Blockveranstaltung)
- Kolloquium „Strategien der Strafverteidigung“ (Prof. Dr. Hellmann/Dr. Bauschulte)

Hinweise zu der am Ende des Wintersemesters 2021/22 angebotenen Schwerpunktbereichsklausur
Prüfungsgegenstand wird - neben dem Straf- und Strafprozessrecht - das Umweltstrafrecht sein.

Ansprechpartner für allgemeine organisatorische Fragen ist Prof. Dr. Steinberg.