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LEHRVERANSTALTUNGEN DES PFLICHTMODULS P 2 - EINKOMMENSTEUERRECHT/ UMSATZSTEUERRECHT

1  EINKOMMENSTEUERRECHT
2  UMSATZSTEUERRECHT

Einkommensteuerrecht  /  P 2  /  EINKOMMENSSTEUERRECHT/ UMSATZSTEUERRECHT

Das Einkommensteuerrecht bildet die wichtigste Ertragssteuer. Deshalb wird ihm eine eigene Veranstaltung gewidmet. In dieser geht es zunächst um die Grundlagen – den Tatbestand der Einkommensteuer – bestehend aus Steuersubjekt, Steuerobjekt, Bemessungsgrundlage und Tarif. Das objektive und subjektive Nettoprinzip als beherrschende Grundsätze werden in ihrer Bedeutung und Tragweite in der Vorlesung besprochen und ihre Umsetzung in den Normen des EStG verdeutlicht. Die einzelnen Einkunftsarten werden vorgestellt, wobei der Schwerpunkt auf den Einkünften aus Gewerbebetrieb liegen wird.

Die Veranstaltung bildet die Basis für die Veranstaltung zum Unternehmensteuerrecht und zum Bilanzsteuerrecht.

Umsatzsteuerrecht  /  P 2  /  EINKOMMENSSTEUERRECHT/ UMSATZSTEUERRECHT

Die Vorlesung zum Umsatzsteuerrecht behandelt die relevanten Strukturfragen der Umsatzsteuer als Verbrauchsteuer. Den Schwerpunkt der Einführung in die komplexe Materie bildet die Besteuerung der Lieferungen und sonstigen Leistungen, aber auch Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb spielen in dem Kurs eine bedeutende Rolle. Aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Harmonisierung durch die Mehrwertsteuerrichtlinien wird der europäische Kontext der Umsatzsteuer stets vertieft betrachtet werden.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen des Pflichtmoduls P 2 finden Sie im Modulhandbuch.