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LEHRVERANSTALTUNGEN DES PFLICHTMODULS P1 / GESELLSCHAFTSRECHT

1  PERSONENGESELLSCHAFTSRECHT
2  KAPITALGESELLSCHAFTSRECHT
3  KONZERNRECHT
4  UMWANDLUNGSRECHT
5  RECHT DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Personengesellschaftsrecht  /  P1  /  GESELLSCHAFTSRECHT

Die Veranstaltung widmet sich der Frage nach der Entstehung einer Personengesellschaft, ihrem Auftreten am Markt (insbesondere der Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft) sowie der Abwicklung (Liquidation) einer Gesellschaft. Es werden alle wesentlichen Formen der Personengesellschaft behandelt, so etwa die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Außerdem werden die systematischen Zusammenhänge der einzelnen Gesellschaftsformen (auch zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften) dargestellt und das Rechtsgebiet in den Kontext des Gesellschafts- und Steuerrechts eingeordnet. Vermittelt werden zudem Grundlagen der gutachterlichen Fallbearbeitung und Beratungsmöglichkeiten im Bereich des Gesellschaftsrechts.

Kapitalgesellschaftsrecht  /  P1  /  GESELLSCHAFTSRECHT

In der Veranstaltung werden die gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse anhand der für das Wirtschaftsleben zentralen Rechtsformen der AG und der GmbH vertieft. Analysiert werden die einschlägige Rechtsprechung und Literatur und deren Bedeutung für die Praxis, insbesondere für die Bereiche der Kapitalaufbringung und -bindung, den Organen der Gesellschaft und den mitgliedschaftlichen Rechten und Pflichten der Gesellschafter. Den ersten Teil der Vorlesung bildet eine ausführliche Darstellung zum Recht der Aktiengesellschaft. Diese Gesellschaftsform ist gesetzlich hochgradig reguliert. Der zweite Vorlesungsteil behandelt die GmbH, bei der die gesetzliche Regelungsdichte viel geringer ist, so dass man weit mehr auf Rechtsprechung, Lehrmeinungen und Anleihen beim Aktienrecht angewiesen ist.

Konzernrecht  /  P1  /  GESELLSCHAFTSRECHT

Aufbauend auf der Veranstaltung zum Kapitalgesellschaftsrecht werden Rechtsfragen des Konzerns (also des Rechts der verbundenen Unternehmen) behandelt. Insbesondere geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen den Konzerngesellschaften und Möglichkeiten ihrer Ausgestaltung in der Praxis. Dargestellt werden die die aktienrechtlichen Regelungen und deren Bedeutung für das gesamte Konzernrecht sowie konzernrechtliche Institute zum Schutz der abhängigen Gesellschaften bzw. Gläubiger. Anhand von Praxisbeispielen wird die Materie vertieft.

Umwandlungsrecht  /  P1  /  GESELLSCHAFTSRECHT

Das Umwandlungsrecht beschäftigt sich mit Umwandlungsvorgängen, die grundlegend im Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt sind. Die dort enthaltenen Grundtatbestände der Umwandlungsvorgänge und ihre unterschiedlichen Rechtsfolgen werden im Einzelnen dargestellt. Zudem wird der Ablauf einer Umwandlung erläutert. Anhand von Praxisbeispielen wird die Materie vertieft.

Recht der Unternehmensnachfolge  /  P1  /  GESELLSCHAFTSRECHT

Vermittelt werden die Grundlagen des Rechts der Unternehmensnachfolge, insbesondere an der Schnittstelle des Erb- und des Gesellschaftsrechts. Im ersten Teil geht es um die relativ unproblematische Vererbbarkeit und Fortführung des einzelkaufmännisch geführten Handelsgeschäfts. Der zweite Vorlesungsteil ist der Nachfolge in Anteile an einer Personengesellschaft sowie den Rechtswirkungen der in diesem Zusammenhang gebräuchlichen gesellschaftsvertraglichen Gestaltungen gewidmet. Überblicksartig wird zudem die Vererbung von Kommanditanteilen und Anteilen an Kapitalgesellschaften erläutert. Abschließend werden wichtige (erbschaft-)steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge behandelt. Der Praxisbezug erfolgt durch die Vermittlung der in diesem Bereich klassischen Vertragsgestaltungen.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen des Pflichtmoduls P 1 finden Sie im Modulhandbuch.