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Familie und Beruf


Studieren neben dem Beruf?

Der flexible Aufbau des Studiengangs gewährleistet eine machbare und lebensnahe Verbindung von Weiterbildung, Beruf und Familie. Die Möglichkeiten von Teilzeit- und Selbststudium machen den Studiengang alltagstauglich.

 

Wer das Selbststudium bevorzugt und neben dem Job auf die eigenständige Wissensaneignung angewiesen ist, kann das E-Learning - Angebot des Studiengangs nutzen.

  

Auf der universitätsinternen Internetplattform "Moodle 2" bieten die Professoren und Dozentinnen und Dozenten Lehrmaterialien und Tests zur Überprüfung der Lehrinhalte an. Bis zu 50 % der Pflichtmodule können auf diese Weise von zuhause aus erledigt werden. Die Anwesenheitspflicht bei den Lehrveranstaltungen ist begrenzt.


Weiterbildung neben dem Studium?

Spezialisierungen im Beruf werden immer wichtiger!

 

Das Masterprogramm trägt dem Rechnung, so dass bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung nicht nur der Grad des LL.M. verliehen wird, sondern auch der theoretische Teil der Prüfung zum Fachanwalt für Steuerrecht als bestanden gilt, soweit neben den Masterprüfungen weitere Klausuren bestanden werden:

Die nach der Fachanwaltsordnung (FAO) für den Fachanwalt im Steuerrecht erforderlichen Kenntnisse in den Bereichen Buchführung und Bilanzwesen, allgemeines Abgabenrecht (einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht), besonderes Steuer- und Abgabenrecht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer) sowie in Grundzügen das Recht der Verbrauchsteuern, der Außensteuern und des Steuerstrafrechts gemäß § 9 FAO werden vermittelt.



Dem Prüfungsmerkblatt kann entnommen werden, wie die angegebenen Wissensbereiche durch die Pflichtmodule für Steuerrecht und Wahlpflichtmodule abgedeckt werden.



Nach Feststellung des Vorstandes der  Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2010 entspricht der Masterstudiengang „Unternehmens- und Steuerrecht“ derzeit den theoretischen Voraussetzungen zur Erlangung des Fachanwaltstitels für Steuerrecht nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung. Wenn und soweit die inhaltliche Übereinstimmung zwischen dem Studiengang und der fachtheoretischen Voraussetzung des Fachanwaltes für Steuerrecht auch für die Zukunft aufrechterhalten bleiben sollte, besteht nach Angaben der Kammer an der Vergleichbarkeit und gleichartigen Eignung dieses Ausbildungsganges kein berechtigter Zweifel. Diese Feststellung erstreckt sich auch auf die Prüfungsplanungen auf die Abschlussklausuren.

Die weiteren Bedingungen der Rechtsanwaltskammer für die Vergabe des Fachanwaltes, wie beispielsweise der Nachweis praktischer Kenntnisse der Fallbearbeitung, entnehmen Sie bitte der FAO.