Während Ihres Studiums werden Sie auch mit einigen externen Service-Anbietern wie Krankenkassen oder Ämtern Kontakt haben. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Kontakte unten zusammengefasst.
Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung zu schützen und zu fördern, die Entwicklung zu beobachten und zu bewerten und auf notwendige Hilfsangebote hinzuwirken.
Gesundheitsamt Potsdam: 0331 289-2351, gesundheitsamt@rathaus.potsdam.de, Berliner Straße 150 a, Gebäude P, 14467 Potsdam.
Die insgesamt zwölf Berliner Gesundheitsämter sollen auf Bezirksebene die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung gewährleisten.
Andrea Schmidt
Brandenburger Straße 72
14467 Potsdam
Telefon: 0800-265080 36087
andrea.schmidt@nordost.aok.de
Geöffnet:
Mo 10:00-14:00 Uhr
Di 10:00-16:00 Uhr
Do 10:00-14:00 Uhr
Bernd Hofer
Neues Palais, Haus 22, Raum 0.21
Telefon: +49 151 57117914
bernd.hofer@tk.de
Geöffnet:
Di 11:00-15:00 Uhr
Do 10:00-12:00 Uhr
Nico Huber
Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam
Telefon (DE): 0800 3331010
Telefon (ENG): 0800 3330060
WhatsApp: 0160 907 452 01
BARMER Online-Büro: Anmeldung - nico.huber@barmer.de
Geöffnet:
Mo-Do 09:00-18:30 Uhr
Fr 09:00-16:00 Uhr
Das Studentenwerk Potsdam bietet mit seinen vielfältigen sozialen Angeboten die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium. Es versorgt über 30.000 Studierende in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau. Sei es die Bereitstellung von günstigem Wohnraum, Hilfestellung bei Fragen zur Finanzierung, das Angebot eines gesunden Mittagessens, Beratung in schwierigen Zeiten oder die Vermittlung eines Jobs.
Information für Mieter der Wohnanlagen des Studentenwerkes Postdam
In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Bürger. Sie müssen Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft anmelden, wenn Sie sich drei Monate oder länger in Deutschland aufhalten werden. Daher vereinbaren Sie bitte gleich zu Beginn Ihres Aufenthalts einen Termin mit dem Welcome Center des Bürgerservice in Potsdam
Bitte denken Sie daran, Ihren Reisepass/ Ausweis
Für die Anmeldung benötigen Sie zudem eine WohnungsgeberbestätigungIhres Vermieters
Rathaus/ Bürgerservice
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 7:00 - 18:00 Uhr
Freitag 7:00 - 16:00 Uhr
Für ausländerrechtliche Angelegenheiten, die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen ist die Ausländerbehörde zuständig.
Wenn Sie keinen EU-Pass besitzen, müssen Sie bei Deutschlandaufenthalten von mehr als drei Monaten einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen (es sei denn, Sie besitzen bereits ein Langzeitvisum für den Gesamtaufenthalt). Bitte beantragen Sie den Aufenthaltstitel möglichst sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums bzw. Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels. Dies gilt auch, wenn Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen konnten. Bitte beantragen Sie den Aufenthaltstitel dann innerhalb der ersten drei Monate.
Ausländerbehörde Potsdam:
Studierenden sollen sich per E-Mail bei der Ausländerbehörde Potsdam melden: auslaenderbehoerderathaus.potsdamde
Danach schickt Ihnen die Ausländerbehörde einen Termin per Post zu der Adresse, die Sie angegeben haben.
Derzeit erhält die Ausländerbehörde Potsdam eine überdurchschnittliche Zahl an Terminanfragen, deswegen kann es einige Wochen dauern, bis man einen Termin bekommt. Bitte machen Sie sich keine Sorgen! Nachdem Sie per Mail einen Termin beantragt haben, sind Sie in Deutschland legal, auch wenn der Termin nach dem Ablauf des Visums/ der Aufenthaltserlaubnis liegen wird.
Eine Liste der für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente finden Sie hier: https://www.uni-potsdam.de/de/international/incoming/students/vorbereitung#c466592 .
Bitte beachten Sie: wenn Sie eine Verlängerung dringend benötigen und aus besonderen Gründen nicht warten können: z.B. um Ihren Lebensunterhalt abzusichern und einen Arbeitsvertrag abzuschließen/zu verlängern – dann schicken Sie bitte entsprechende Informationen und Nachweise an uns, wir versuchen, die Ausländerbehörde zu kontaktieren. Wie können es nicht garantieren, dass Sie dann einen Termin schneller erhalten, aber wir werden es versuchen.
Pandemiebedingte Einschränkungen: https://vv.potsdam.de/vv/oe/173010100000007806.php .
In der Arbeitsgruppe Ausländerbehörde findet weiterhin in der Zeit bis voraussichtlich zum 12.02.2021 ausschließlich nur eine Bearbeitung von unabdingbaren Notfällen statt.
Termine sind daher weiterhin nur über eine vorherige telefonische Klärung und Anmeldung über folgende Rufnummern möglich: 0331- 289 1113
Anträge können jederzeit auch per Post- und per E-Mail eingereicht werden.
In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Bürger. Sie müssen Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft anmelden, wenn Sie sich drei Monate oder länger in Deutschland aufhalten werden. Daher vereinbaren Sie bitte gleich zu Beginn Ihres Aufenthalts einen Termin mit einem der Bürgerämter in Berlin.
Bitte denken Sie daran, Ihren Reisepass/ Ausweis
Für die Anmeldung benötigen Sie zudem eine WohnungsgeberbestätigungIhres Vermieters
In Berlin wird darüber hinaus auch ein gültiger Mietvertrag verlangt.
Sie können sich in einem beliebigen Bürgeramt in Berlin anmelden, unabhängig davon, ob es in Ihrem Wohnviertel liegt
oder weiter entfernt ist.
Für ausländerrechtliche Angelegenheiten, die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen ist die Ausländerbehörde zuständig.
Wenn Sie keinen EU-Pass besitzen, müssen Sie bei Deutschlandaufenthalten von mehr als drei Monaten einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen (es sei denn, Sie besitzen bereits ein Langzeitvisum für den Gesamtaufenthalt). Bitte beantragen Sie den Aufenthaltstitel möglichst sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums bzw. Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels. Dies gilt auch, wenn Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen konnten. Bitte beantragen Sie den Aufenthaltstitel dann innerhalb der ersten drei Monate.
Ausländerbehörde Berlin:
Termine sind online buchbar, entsprechende Verlinkungen finden Sie auf unserer web-Seite:
https://www.uni-potsdam.de/de/international/incoming/students/vorbereitung .
Eine Liste der für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente finden Sie hier: https://www.uni-potsdam.de/de/international/incoming/students/vorbereitung#c466592 .
Online-Termine sind oft für mehrere Wochen ausgebucht.
Trotzdem empfiehlt es die Ausländerbehörde, lieber einen späteren Termin zu buchen (immer wieder prüfen, ob Termine freigeschaltet werden), als ohne Termin zu kommen.
Wenn Sie einen Termin online buchen, ist Ihr Visum/Ihre Aufenthaltserlaubnis bis zum Termin gültig, auch wenn diese früher abläuft!
Aktuelles zur Online-Terminvereinbarung / Current information on making online appointments
https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1041742.php .
LOCKDOWN: In diesem Zeitraum können nur Personen mit einem gebuchten Termin bedient werden. Bitte sprechen Sie ohne Termin nicht an unseren Standorten vor.
https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.998398.php .