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13. Juni 2019: "Erst der Inhalt, dann die Paragrafen! Rechtsetzung muss anders gedacht werden"

In der Juni-Ausgabe des Behördenspiegels berichtet Prof. Dr. Sabine Kuhlmann über Recht und Gesetzgebung als Steuerungsinstrument.

In dem Artikel spricht Sie sich für ein Umdenken bei der Rechtssetzung aus. Demnach sollten der Vollzugsprozesse und das Wirkmodell eines Gesetzes konzipiert und diskutiert werden, bevor der erste Paragraf formuliert wird („Erst der Inhalt/Vollzug, dann die Paragraphen“), womit sie an eine aktuelle Forderung des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) anknüpft.  Die stellvertretende Vorsitzende des NKR mahnt zudem an, Gesetze auf ihre Digitalisierungstauglichkeit hin zu prüfen.

Den Artikel können Sie hier abrufen. Die vollständige Ausgabe ist unter https://www.behoerden-spiegel.de/ zu erhalten.