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LEHRVERANSTALTUNGEN DES WAHLPFLICHTMODULS WP 4 - GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

1  GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ UND URHEBERRECHT
2  KARTELLRECHT

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht  /  WP 4  / GEWERBLICHER RECHTTSCHUTZ

In dieser Lehrveranstaltung werden wesentliche Regelungen des UWG, des Marken-, Design-, Urheber- und Patentrechts thematisiert.

Das Wettbewerbsrecht regelt das Marktverhalten der Unternehmen in Bezug auf unlautere Wettbewerbshandlungen. Zentrale Vorschrift ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es ist ein wichtiger Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes und damit der Wirtschaftsordnung. Das UWG schützt die Mitbewerber auf dem Markt, die Verbraucher und andere Marktteilnehmer vor einem verfälschten Wettbewerb. Neben dem Gesellschaftsrecht als Organisationsrecht und dem Handelsrecht als besonderes Privatrecht bildet das Wettbewerbsrecht die dritte Säule für jede wirtschaftliche Tätigkeit. Die juristischen Mittel gegen den unlauteren Wettbewerb sind u.a. Inhalt dieser Vorlesung.

Kartellrecht  /  WP 4  / GEWERBLICHER RECHTTSCHUTZ

Schutzgut des Kartellrechts ist wie beim Lauterkeitsrecht der Wettbewerb. Das Kartellrecht schützt die Freiheit des Wettbewerbs, die durch das Kartellverbot, bestimmte Verbote einseitiger Handlungen und durch die Fusionskontrolle bei Unternehmenszusammenschlüssen gewahrt werden soll. In der Vorlesung werden sowohl deutsche als auch gemeinschaftsrechtliche Wettbewerbsregeln vorgestellt. Anhand von Fallbearbeitungen werden die für die Beurteilung eines Sachverhaltes maßgeblichen Wettbewerbsbeziehungen und am Markt wirkende Wettbewerbskräfte vertieft betrachtet.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen des Wahlpflichtmoduls WP 4 finden Sie im Modulhandbuch (PDF, 89 KB).