Aufgaben und Zuständigkeit
Das Studienbüro/ Prüfungsamt der Universität Potsdam ist in der Regel die Stelle, die für die Verwaltung der Prüfungsleistungen zuständig ist. Neben dem Studienbüro/ Prüfungsamt gibt es die Prüfungsausschüsse, die davon zu trennende Aufgaben wahrnehmen. Oft ist unklar, ob für die Klärung von Fragen der Prüfungsausschuss oder das Studienbüro/ Prüfungsamt zuständig ist. Um die Entscheidung zu unterstützen, werden nachfolgend die wesentlichen Aufgaben beider Stellen dargestellt.
Studienbüro/ Prüfungsamt
Das Studienbüro/ Prüfungsamt der Universität übernimmt für die meisten Studiengänge der Universität Potsdam die Prüfungsverwaltung. Es gehört zum Dezernat für Studienangelegenheiten. Die Studiengänge für die das Studienbüro/ Prüfungsamt nicht zuständig ist, sind unten aufgeführt.
Die Sachbearbeitung des Studienbüros/ Prüfungsamt ist insbesondere zuständig für
- Verbuchung von Anerkennungen
- Eintragung von Noten für Studiengänge, die nicht über PULS verwaltet werden
- Ausfertigung und Ausgabe/Versand von Abschlussdokumenten
- Vorbeglaubigung von im Studienbüro/ Prüfungsamt erstellten Urkunden und Zeugnisse für Verwendung im Ausland
- Kontenklärung der Prüfungsleistung/Prüfungsnebenleistung auf Nachfrage der Studierenden
- Entgegennahme und Verbuchung von Attesten im Krankheitsfall
- Anmeldung von Abschlussarbeiten und Kontrolle von Fristen bei Abschlussarbeiten (nach Themenvergabe durch den Prüfungsausschuss)
- Entgegennahme von Abschlussarbeiten und Versand an die Gutachterinnen/Gutachter
- Verbuchung der Noten der Abschlussarbeiten
- Errechnung der vorläufigen Durchschnittsnote und Ausstellung des Nachweises über die vorläufige Durchschnittsnote (für Bewerbungen um ein Masterstudium)
- Anmeldung von Freiversuchen aufgrund der Regelungen der fachspezifischen Ordnungen (Ausnahme: Erstsemesterfreiversuch, hier ist keine Anmeldung erforderlich)
- Für Studierende die in Studentenwohnheimen des Studentenwerks Potsdam wohnen: Erstellen einer Bescheinigung zum Nachweis des unmittelbar bevorstehenden Studienabschlusses („Studienprognose“) für das Studentenwerk/ Abteilung Wohnen, sofern eine Verlängerung der maximalen Wohnzeit beantragt werden muss
- Für BAföG-Empfänger*innen: Bestätigungen der Universität im Zusammenhang mit einem Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer § 15 Abs. 3 BAföG und bei einer Begründung zum Fachrichtungswechsel
und berät die Studierenden zu den mit der Prüfungsverwaltung zusammenhängenden Sachverhalten. Ein besonderes Beratungsangebot besteht für die Umsetzung von Nachteilsausgleichen.
Hinweis: für ein erfolgreiches Studium ist es u.a. erforderlich, dass Ihnen bekannt ist, nach welcher Ordnung Sie studieren. Den Hinweis auf die für Sie geltende Prüfungsversion können Sie der Leistungsübersicht entnehmen, die Sie im Online-Portal PULS finden.
Dezentrale Prüfungsverwaltung
Für folgende Studiengänge ist nicht das Studienbüro/ Prüfungsamt bei Fragen der Prüfungsverwaltung zuständig, sondern die jeweils aufgeführte Stelle:
Studiengang | Zuständigkeit für Prüfungsverwaltung |
Juristische Fakultät | |
Rechtswissenschaft – Erste juristische Prüfung & Bachelor of Laws (LL.B.) | Studienbüro der Juristischen Fakultät (Ausnahme: Verbuchung von Attesten für die Profilfachgruppe des LL.B.- diese erfolgt im D2/ Studienbüro/ Prüfungsamt) |
Steuerrecht - Master of Laws | Juristische Fakultät, Steuerrecht - Master of Laws |
Medienrecht und -management - Digital Media Law and Management - Master of Laws | Juristische Fakultät, Medienrecht und -management - Digital Media Law and Management - Master of Laws |
Unternehmens- und Steuerrecht – Master of Laws | Juristische Fakultät, Unternehmens- und Steuerrecht – Master of Laws |
Rechtswissenschaft – Magister Legum (LL.M.) | Juristische Fakultät, Rechtswissenschaft – Magister Legum (LL.M.) |
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät | |
Master of Business Administration (MBA) mit den Vertiefungsfächern: ● Biotechnologie und Medizintechnik | Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Master of Business Administration (MBA) |
Master of European Governance and Administration (MEGA) | Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Master of European Governance and Administration (MEGA) |
Public Management (Master of Public Management – MPM) mit den Streams: ● Public Policy and Administration | Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Public Management (Master of Public Management – MPM) |
Internationale Beziehungen – Master of Arts | Geschäftsstelle des Studiengangs |
Humanwissenschaftliche Fakultät | |
European Master in Clinical Linguistics (EMCL) – Master of Science | Humanwissenschaftliche Fakultät, European Master in Clinical Linguistics (EMCL) |
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät | |
Polymer Science – Master of Science | Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, Institut für Physik |
Digital Engineering Fakultät | |
IT-Systems Engineering – Bachelor of Science | Studienreferat der Digital Engineering Fakultät |
IT-Systems Engineering – Master of Science | Studienreferat der Digital Engineering Fakultät |
Data Engineering - Master of Science | Studienreferat der Digital Engineering Fakultät |
Digital Health - Master of Science | Studienreferat der Digital Engineering Fakultät |
Cybersecurity - Master of Science | Studienreferat der Digital Engineering Fakultät |
Philosophische Fakultät | |
Interkulturelle Wirtschaftskommunikation - Master of Arts | Philosophische Fakultät, Interkulturelle Wirtschaftskommunikation - Master of Arts |
Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) | |
Schul- und Bildungsmanagement - Master of Arts | Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung, Schul- und Bildungsmanagement - Master of Arts |
Prüfungsausschüsse
- sind Organe der Fächer oder für mehrere Fächer
- im Prüfungsausschuss sind Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierende vertreten
- unterschriftsberechtigt sind der*die Vorsitzende und der*die stellvertretende Vorsitzende
- sie*er trifft fachlich-inhaltliche Entscheidungen und ist daher u. a. zuständig für
- Anerkennungen von im Ausland, an anderen Hochschulen, bei Wechsel der Ordnung oder von während der Immatrikulation in anderen Studiengängen erbrachte Leistungen
- Vergabe der Themen der Abschlussarbeiten
- Anwendung von Nachteilsausgleichen auf Antrag der Studierenden aufgrund Behinderung/chronischer Krankheit bzw. Pflege von Angehörigen und Erziehung von Kindern auf Grundlage der BAMA-O/BAMALA-O
- Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten vor Abgabetermin aus wichtigem Grund um in der Regel bis zu einem Monat (§ 26 Abs. 7, § 30 Abs. 7 BAMA-O; § 26 Abs. 7, § 30 Abs. 9 BAMALA-O)
- er ist auch zuständig für die Entscheidung über die Zulassung von Bewerber*innen für den jeweiligen Masterstudiengang