vom 21. Februar 2023, diese Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.
- aktuelle Version in der Mitbestimmung am 05.04.2022
[mitarbeiterlist, D3, 04.04.2022]
weiter Gültigkeit - jeweiligen Vorgesetzten passen Konzepte an den Bedarf an
[mitarbeiterlist, K, 22.03.2022]
[unilist, 18.03.2022, VPL]
[Kanzler, mitarbeiterlist, 03.02.2022]
[Videbotschaft des Präsidenten 17.01.2022]
Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt. Dabei sind sowohl das örtliche Infektionsgeschehen sowie die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren, z.B. räumliche Begebenheiten, zu berücksichtigen.
tritt ab 16.06. bis zum 16.08.2020 in Kraft
[MIK, 18.12.2021]