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Personalrat für Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung

Sie finden uns auch im Intranet der Universität Potsdam.

Liebe Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung,

an der Universität Potsdam existieren vier Personalräte: der Gesamtpersonalrat, der Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, der Personalrat für die studentischen Beschäftigten, sowie der Personalrat für Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung (PR MTV). Der Personalrat MTV, als gewähltes Verbindungsglied zwischen den Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung der Universität Potsdam und deren Dienststelle, bietet Möglichkeiten zur spezifischen Wahrnehmung Ihrer Interessen als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin im Personalbereich bei unserem Arbeitgeber. Wir sind bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben und im Entscheidungsspielraum an das Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) gebunden, das uns vorgibt, wo wir das Recht auf Mitbestimmung und wo wir das Recht auf Mitwirkung haben. (§§ 63 - 69 des LPersVG)

Aber wir sind auch – und das nimmt einen großen Teil unserer Arbeit ein – Ansprechpartner*innen für die kleinen und großen Probleme, die die Kolleg*innen mit der Dienststelle oder auch untereinander in der täglichen Arbeit haben. Sie können sich auch und gerade in solchen Angelegenheiten vertrauensvoll an die Mitglieder des PRMTVs wenden. Dies ist Ihr gutes Recht und kann Ihnen nicht verwehrt werden. Wir werden uns dann – immer in Rücksprache mit Ihnen – um eine zufriedenstellende Lösung für Sie bemühen.

Dabei kommt uns die Tatsache zugute, dass unsere Mitglieder aus den verschiedensten Arbeitsbereichen der Universität kommen und die Verhältnisse vor Ort sehr gut kennen. Sie stehen Ihnen als Ansprechpartner*in jederzeit zur Verfügung und bringen ihre Kenntnisse in die Entscheidungsprozesse mit ein. Selbstverständlich werden diese Informationen vertraulich behandelt; alle Mitglieder des Personalrats stehen unter Schweigepflicht.

Mitbestimmung

Der Personalrat bestimmt u.a. mit,
-  bei angeordneten Überstunden oder Verlagerungen der Arbeitszeit,
-  bei der Verabschiedung von Dienst- bzw. Schichtplänen,
-  bei Einführung neuer Technologien und/oder neuer Geräte, die den Arbeitsablauf entscheidend verändern,
-  bei Fragen, die Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit betreffen,
-  bei Neueinstellungen
-  bei allen Fragen der Eingruppierung
-  bei Umsetzungen
-  bei ordentlichen Kündigungen
-  bei Beschäftigtenbefragungen
-  bei Maßnahmen, die geeignet sind, Verhalten und/oder Leistung der Beschäftigten zu kontrollieren
 

Mitwirkung

Der Personalrat wirkt mit z.B.
-  bei außerordentlichen Kündigungen
-  bei beabsichtigten Abmahnungen
-  bei Versetzungen oder Abordnungen an andere Dienstorte