Wichtige Informationen und Formulare
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Ein Informationsblatt finden Sie hier (PDF, 34 KB). Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an den Gesamtpersonalrat wenden.
- Folgendes Blatt können Sie bei Bedarf ausfüllen: (PDF, 106 KB)Weitere Hinweise finden Sie im Intranet auf den Seiten des Dezernates für Personal- und Rechtsangelegenheiten.
Freistellung bei Krankheit ohne ärzliche Bescheinigung
- "... Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen..."