Beratung in allen personellen Einzelangelegenheiten
Personalmaßnahmen (z.B. Einstellung, Verlängerung, Befristung des Arbeitsverhältnisses, Ein-, Höher-, und Rückgruppierung, Kündigung)
Beschäftigung mit Fragen der Gestaltung von Arbeitsbedingungen in Lehre, Forschung und Service (u.a Karrierewege, Stellenstruktur, Lehrdeputat)
Aufstellen von Vereinbarungen/ Leitlinien/ Merkblättern zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen mit der Dienststelle (u.a. Merkblatt zur Anerkennung pandemiebedingter Belastungen, Leitlinien mobiles Arbeiten)
Fragen der Umsetzung des Tarifvertrages (interne Entgeltregelungen, Urlaubsregelungen, Eingruppierung …)
Mitwirkung in Arbeitsgemeinschaften (z.B. Personalentwicklung)
Mitbestimmung bei Umfragen
Weitere Aufgaben des Personalrats ergeben sich aus Dienstvereinbarungen:
Stellungnahme bei Stellenausschreibungen
Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren
Foto: WiMiPR
Sie möchten, dass der Personalrat bei Ihren personellen Maßnahmen in Ihrem Interesse mitbestimmt?
Hierfür benötigen wir nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg Ihre schriftliche Einwilligung in Form eines Antrags auf Personalratsbeteiligung.
Bitte füllen Sie beide Antragsvorlagen aus und reichen diese bei den jeweiligen Empfängern ein: Die eine Seite schicken Sie an das Personaldezernat (D3); die andere Seite schicken Sie an den Personalrat.
Foto: WiMiPR
Foto: Karla Fritze
Sitz des Personalrates im Haus 6 am Campus Neues Palais
Sie wünschen eine Beratung zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis?
Bei Fragen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis bringen Sie bitte Ihre Arbeitsverträge, Ihre Tätigkeitsdarstellung und ggf. Ihre aktuellste Entgeltbescheinigung zur Beratung mit.
Die Beratung ist vertraulich. Personalratsmitglieder unterliegen der Schweigepflicht.
Foto: Karla Fritze
Sitz des Personalrates im Haus 6 am Campus Neues Palais