Zum Hauptinhalt springen

Wir vertreten Ihre Interessen im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses

Personalvertretungsgesetz 2015

Die Aufgaben des Personalrats regelt das Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg (PersVG Bbg), zusammengefasst sind dies die folgenden: 

  • Beratung in allen personellen Einzelangelegenheiten
  • Personalmaßnahmen (z.B. Einstellung, Verlängerung, Befristung des Arbeitsverhältnisses, Ein-, Höher-, und Rückgruppierung, Kündigung)
  • Beschäftigung mit Fragen der Gestaltung von Arbeitsbedingungen in Lehre, Forschung und Service (u.a  Karrierewege, Stellenstruktur, Lehrdeputat)
  • Aufstellen von Vereinbarungen/ Leitlinien/ Merkblättern zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen mit der Dienststelle (u.a. Merkblatt zur Anerkennung pandemiebedingter Belastungen, Leitlinien mobiles Arbeiten)
  • Fragen der Umsetzung des Tarifvertrages (interne Entgeltregelungen, Urlaubsregelungen, Eingruppierung …)
  • Mitwirkung in Arbeitsgemeinschaften (z.B. Personalentwicklung)
  • Mitbestimmung bei Umfragen

Weitere Aufgaben des Personalrats ergeben sich aus Dienstvereinbarungen: 

  • Stellungnahme bei Stellenausschreibungen
  • Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren

 

Personalvertretungsgesetz 2015

Antrag auf Personalratsbeteiligung
Foto: WiMiPR

Sie möchten, dass der Personalrat bei Ihren personellen Maßnahmen in Ihrem Interesse mitbestimmt?

  • Hierfür benötigen wir nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg Ihre schriftliche Einwilligung in Form eines Antrags auf Personalratsbeteiligung.
  • Bitte füllen Sie beide Antragsvorlagen aus und reichen diese bei den jeweiligen Empfängern ein: Die eine Seite schicken Sie an das Personaldezernat (D3); die andere Seite schicken Sie an den Personalrat.
Antrag auf Personalratsbeteiligung
Foto: WiMiPR

Sitz des Personalrates Haus 6 Campus Neues Palais
Foto: Karla Fritze
Sitz des Personalrates im Haus 6 am Campus Neues Palais

Sie wünschen eine Beratung zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis?

  • Eine Beratung bedarf keiner Personalratsbeteiligung. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
  • Bei Fragen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis bringen Sie bitte Ihre Arbeitsverträge, Ihre Tätigkeitsdarstellung und ggf. Ihre aktuellste Entgeltbescheinigung zur Beratung mit.
  • Die Beratung ist vertraulich. Personalratsmitglieder unterliegen der Schweigepflicht.
Sitz des Personalrates Haus 6 Campus Neues Palais
Foto: Karla Fritze
Sitz des Personalrates im Haus 6 am Campus Neues Palais