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Studienkommissionen & weitere Fakultätsorgane

Formen von ständigen Fakultätsorganen

Die folgende Liste an Fakultätsorganen abseits der Fakultätsräte ist eine Momentaufnahme an Funktionen (Stand 10.10.21) und zeigt, wie unterschiedlich die Fakultäten in ihrer Dezentralität ausgeprägt sind. Eine Konstante sind aber die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse, wobei Erstere als Einzige unter den Fakultätskommissionen in der Grundordnugn der Universität Potsdam aufgeführt werden. Das suggeriert, dass alle anderen Kommissionen durch die Fakultätsräte als Reaktion auf weiteren Arbeitsbedarf eingesetzt worden sind.

Organe der Gesundheitswissenschaftlichen Fakultät

Studienkommissionen (StuKo)

Das (potenziell) einflussreichste Gremium für Studierende ist die Studienkommission, da sie zur Hälfte aus Studierenden besteht. Sie stehen oft in enger Absprach oder sogar Personalunion mit dem Fachschaftsrat des jeweiligen Faches. Sitzungen finden unterschiedlich oft statt. Zur ständigen Entwicklung ist von mind. einer Sitzung pro Semester auszugehen.

Eine Kurzfassung des Regelwerks entsprechend Grundordnung der Universität Potsdam, Artikel 23:

  • Studienkommissionen zählen zu den Fakultätskommissionen und werden somit vom Fakultätsrat eingerichtet und gewählt. Ausnahmen bilden Studienkommissionen für Lehramtsstudiengänge. Diese werden vom Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) gewählt.
  • Sie dienen der Vorbereitung, Überarbeitung und Weiterentwicklung von Studienprogrammen.
  • Sie bestehen aus mind. 6 Mitgliedern.
  • Sie bestehen zur Hälfte aus Studierenden, zur Hälfte aus Hochschullehrer*innen bzw. akademischen Mitarbeiter*innen.