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Studierendenparlament (StuPa)

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das zentrale Gremium der Studierendenschaft der Universität Potsdam.

Eine Kurzfassung des Regelwerks entsprechend Satzung der Studierendenschaft §§8-11:

  • Das StuPa ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft der Universität Potsdam. Die Wahl dazu findet jährlich zentral statt.
  • Es ist ein ständiges Organ der Studierendenschaft und trifft sich daher in der Vorlesungszeit regulär alle drei Wochen.
  • Es nimmt Stellung zu hochschulpolitischen Fragestellungen und kann Anträge, auch finanzieller Natur, beschließen. Diese werden aus dem Studierendenbeitrag finanziert. Antragsberechtigt sind alle Studierenden der Universität Potsdam.
  • Es kann zentrale Ordnungen der Studierendenschaft (Satzung, Finanzordnung, etc.) ändern oder verabschieden.
  • Es wählt den Allgemeinen Studierendenausschuss, darüber hinaus bestimmt bzw. wählt es weitere studentische Positionen oder Gremien.
  • Es beschließt über die Mitgliedschaft der Studierendenschaft in studentischen Organisationen (z. B. den freien zusammenschluss von student*innenschaften, fzs, welcher als studentische Vertretung im Bund agiert).
https://www.stupa.uni-potsdam.de/start
Das Logo des Studierendenparlaments ist abgebildet.

Studierendenparlament (StuPa)

Auf der Seite des StuPa gibt es Informationen zur Stellung von Anträgen beim StuPa, den vertretenen Listen, StuPa-Sitzungen und mehr. Auch finden sich hier die zentralen Studierendenschaftsordnungen.