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Studierendenparlament (StuPa)

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das zentrale Gremium der Studierendenschaft der Universität Potsdam.

Eine Kurzfassung des Regelwerks entsprechend Satzung der Studierendenschaft §§8-11:

  • Das StuPa ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft der Universität Potsdam. Die Wahl dazu findet jährlich zentral statt.
  • Es ist ein ständiges Organ der Studierendenschaft und trifft sich daher in der Vorlesungszeit regulär alle drei Wochen.
  • Es nimmt Stellung zu hochschulpolitischen Fragestellungen und kann Anträge, auch finanzieller Natur, beschließen. Diese werden aus dem Studierendenbeitrag finanziert. Antragsberechtigt sind alle Studierenden der Universität Potsdam.
  • Es kann zentrale Ordnungen der Studierendenschaft (Satzung, Finanzordnung, etc.) ändern oder verabschieden.
  • Es wählt den Allgemeinen Studierendenausschuss, darüber hinaus bestimmt bzw. wählt es weitere studentische Positionen oder Gremien.
  • Es beschließt über die Mitgliedschaft der Studierendenschaft in studentischen Organisationen (z. B. den freien zusammenschluss von student*innenschaften, fzs, welcher als studentische Vertretung im Bund agiert).
Das Logo des Studierendenparlaments ist abgebildet.

Studierendenparlament (StuPa)

Auf der Seite des StuPa gibt es Informationen zur Stellung von Anträgen beim StuPa, den vertretenen Listen, StuPa-Sitzungen und mehr. Auch finden sich hier die zentralen Studierendenschaftsordnungen.