Der Promotionsausschuss ist für die Überprüfung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren sowie für die Eröffnung und Überwachung von Promotionsverfahren zuständig. Alle mit den Promotionsverfahren verbundenen Fragen sind an den Vorsitzenden des Ausschusses zu richten.
Informationen zum Promovieren an der Philosophischen Fakultät finden Sie hier.
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