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Recht der Daten

Das Recht der Informationstechnologie (IT-Recht) ist eine Querschnittsmaterie, die sich Sachverhalten mit IT-Bezug widmet. Wie stark sich diese bereits etabliert hat, zeigt u.a. der Umstand, dass es seit 2006 den "Fachanwalt für IT-Recht" gibt.

Das Recht der Daten ist wiederum ein Teilbereich des IT-Rechts. In Zeiten der Digitalisierung, in denen die meisten der neuen Technologien stark datenabhängig sind, handelt es sich um einen besonders wichtigen Ausschnitt. Erfasst sind neben dem traditionellen Datenschutzrecht das derzeit im Entstehen befindliche Datenwirtschaftsrecht.

Der Inhaber der Professur ist seit 09/2019 Mitglied des GRUR-Fachausschusses "Recht der Daten".

Publikationstätigkeiten

Der Professurinhaber ist Verfasser verschiedener Aufsätze zum Datenschutz- und Datenwirtschaftsrecht sowie Autor eines Handbuchbeitrages zum Entwurf einer ePrivacy-VO. Die Kommentierung diverser DSGVO-Vorschriften befindet sich in Vorbereitung.