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Deutsches, europäisches und internationales Reiserecht

Das Reiserecht ist ein äußerst praxisrelevantes Teilgebiet des Zivilrechts. Als solches umfasst es Rechte und Pflichten von Reisenden, Reiseveranstaltern sowie sog. Leistungsträgern wie insbesondere Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmen.

Nicht zuletzt wegen der vielfältigen unionsrechtlichen Einflüsse - etwa durch die Pauschalreise-RL (EU) 2015/2302 oder die Fluggastrechte-VO (EG) 261/2004 - ergeben sich teils komplexe Rechtsfragen. Vor diesem Hintergrund sind der EuGH sowie der gesamte deutsche Instanzenzug, inklusive des BGH, vergleichsweise häufig mit reiserechtlichen Fragestellungen befasst.

Publikationstätigkeiten

Der Inhaber der Professur kommentiert das Reisevertragsrecht (§§ 651a ff. BGB) im jurisPK-BGB sowie die EU-Fluggastrechte-VO (EG) Nr. 261/2004 im BeckOGK.

Außerdem ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Tourismusrecht "ReiseRecht aktuell" (RRa), siehe hier. Mit Blick auf deren Zitierung ist die RRa innerhalb der rechtswissenschaftlichen Journale in Deutschland als "überragend einflussreiche Zeitschrift" auf Platz eins gelistet (Hamann, RW 4/2014, 501, 523).

Aktuelle Entwicklungen des Reiserechts können Sie über den Twitteraccount der RRa verfolgen.