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LEHRVERANSTALTUNGEN DES PFLICHTMODULS P3 - GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ



1  WETTBEWERBSRECHT (LAUTERKEITSRECHT)
2  KARTELLRECHT
3  URHEBERRECHT

Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht)  /  P3  /  GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Das Wettbewerbsrecht regelt das Marktverhalten der Unternehmen in Bezug auf unlautere Wettbewerbshandlungen. Zentrale Vorschrift ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es ist ein wichtiger Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes und damit der Wirtschaftsordnung. Das UWG schützt die Mitbewerber auf dem Markt, die Verbraucher und andere Marktteilnehmer vor einem verfälschten Wettbewerb. Neben dem Gesellschaftsrecht als Organisationsrecht und dem Handelsrecht als besonderes Privatrecht bildet das Wettbewerbsrecht die dritte Säule für jede wirtschaftliche Tätigkeit. Die juristischen Mittel gegen den unlauteren Wettbewerb sind Inhalt dieser Vorlesung.

Kartellrecht  /  P3  /  GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Schutzgut des Kartellrechts ist wie beim Lauterkeitsrecht der Wettbewerb. Das Kartellrecht schützt die Freiheit des Wettbewerbs, die durch das Kartellverbot, bestimmte Verbote einseitiger Handlungen und durch die Fusionskontrolle bei Unternehmenszusammenschlüssen gewahrt werden soll. In der Vorlesung werden sowohl deutsche als auch gemeinschaftsrechtliche Wettbewerbsregeln vorgestellt. Anhand von Fallbearbeitungen werden die für die Beurteilung eines Sachverhaltes maßgeblichen Wettbewerbsbeziehungen und am Markt wirkende Wettbewerbskräfte vertieft betrachtet.

Urheberrecht  /  P3  /  GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

War das Urheberrecht früher ein vernachlässigtes Randgebiet der Rechtswissenschaft, so ist es mit der technischen Entwicklung und vor allem der Verbreitung des Internets zu einer Rechtsmaterie geworden, die für jeden von großer Bedeutung ist. Die Frage nach den rechtlichen Grenzen eines legalen Downloads gehört beispielsweise in diesen Bereich. Mit diesen Problemen befasst sich das Urheberrecht. Es ist das Recht zum Schutz der Urheber schöpferischer Werke auf den Gebieten der Literatur, Wissenschaft und bildender Kunst. Es schützt nicht nur das Urheberpersönlichkeitsrecht und dessen Interessen bezüglich der Verwertung des Werks, sondern auch Inhaber sogenannter verwandter Schutzrechte. Inhalt der Vorlesung sind die einzelnen Rechte des Urhebers, deren Schranken, sowie die Ansprüche des Urhebers bei Verletzung seines Urheberrechts.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen des Pflichtmoduls P 3 finden Sie im Modulhandbuch.