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Bewerbung, Zulassung und Ordnungen

  • Wenn Sie mit dem deutschen Hochschulsystem nicht vertraut sind, lesen Sie bitte zuerst diese Übersichtswebseite des International Office der Universität Potsdam. Das International Office ist ein hilfreicher Servicepunkt, der Ihnen bei der Organisation Ihres Studiengangs bei uns hilft. Fahren Sie als nächstes mit den spezifischen Seiten der Bewerbung (1. Schritt) und Einschreibung (2. Schritt) für unsere zukünftigen Masterstudenten fort. Auf diesen Seiten finden Sie auch die Fristen für das Masterprogramm.
  • Im Allgemeinen ist die Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudiengang ein erster beruflich qualifizierender akademischer Abschluss, z. B. ein Bachelor-Abschluss. Insbesondere für das Masterstudium in Biochemie und Molekularbiologie sollten Sie Ihren ersten Abschluss in Biologie, Biochemie, Biowissenschaften, Biotechnologie oder Biomedizin mit insgesamt 180 Creditpoints erworben haben. Akademische Abschlüsse in verwandten Bereichen können anerkannt werden, sofern sie gleichwertig oder vergleichbar sind.
  • Sie müssen einen Nachweis über Kenntnisse in Molekularbiologie und Biochemie mit insgesamt mindestens 60 Creditpoints vorlegen sowie Nachweise über den Erwerb grundlegender wissenschaftlicher Arbeitstechniken zum Erstellen und Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten und Texten bzw. praktischen Arbeiten (z.B. Protokolle) im Umfang von 18 LP.
  • Ihre Sprachkenntnisse in Englisch müssen mindestens der Stufe B2 und in Deutsch mindestens der Stufe A2 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen entsprechen.
  • Bewerbungen für das internationale Masterstudium Biochemie und Molekularbiologie sind sowohl für das Wintersemester als auch für das Sommersemester möglich. Da viele Kurse in der Regel im Wintersemester angeboten werden, kann der Beginn im Sommersemester zu einer begrenzten Auswahl führen.
  • Die Bewerbung für das Masterstudium in Biochemie und Molekularbiologie im ersten Semester muss über das Online-Bewerbungsportal Uni-Assisteingereicht werden unabhängig davon, ob SIe bereits ein Bachelorstudium an der Universität Potsdam absolviert haben. Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen für die Bewerbung. Sie können das Kontaktformular und die Telefonnummern von Uni Assist verwenden, wenn Sie Fragen zur Online-Bewerbung haben. Ihre Unterlagen werden von dort an den Prüfungsausschuss übermittelt, wenn diese vollständig sind. Der Prüfungsausschuss prüft die Bewerbungsunterlagen und entscheidet über die Zulassung ca. 2-4 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Sie werden über Ihre Zulassung informiert und zu einer  Einführungsveranstaltung eingeladen.
  • Beachten Sie die Bewerbungsfristen und wichtigen Termine rund um das Studium Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist gewöhnlich am 1. Dezember des Vorjahres und für das Wintersemester gewöhnlich am 1. Juni.
  • Wenn Sie einen Zulassungsbescheid bekommen haben, müssen Sie die Annahmebestätigung an den Prüfungsausschuss schicken und sich innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist beim Prüfungsamt immatrikulieren.
  • Wenn Sie bereits einen Master-Abschluss erworben haben und einen zweiten Abschluss anstreben möchten, müssen Sie sich für ein Zweitstudium bewerben.
  • Wenn Sie sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium Ihrer eigenen Ausbildung befinden (ohne einen formalen Master-Abschluss) und nicht im ersten Semester hier beginnen möchten (z. B. aufgrund von Hochschul- und / oder Studiengängen), lesen Sie bitte in den FAQs, wie die Einschreibung in ein höheres Semester funktioniert. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an uns.
  •  Formale (rechtsverbindliche) Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und -verfahren finden Sie in den gültigen allgemeinen Zulassungsbestimmungen für Masterstudiengänge. Ergänzt wird dieses Dokument durch fachspezifische Zulassungsbestimmungen (samt Änderungssatzung)für den Master Programm in Biochemie und Molekularbiologie. Ebenso sind die formalen (rechtsverbindlichen) Informationen zum Studium und zu den Prüfungen in der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Masterstudiengänge der Universität Potsdam sowie in der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Biochemie und Molekularbiologie.
  • Bitte beachten Sie: Wenn keine fachspezifische Regel beschrieben ist, gilt die allgemeine Regel.