Die Universität Potsdam entsendet jährlich etwa 350 Studierende und Lehrende im Rahmen von Erasmus+ an europäische Partneruniversitäten. Bei den Dozierendenmobilitäten belegt die Universität Potsdam derzeit sogar Platz 2. Doch Erasmus+ bietet mehr!
Auch das Personal aus Technik und Verwaltung (zentral und dezentral) kann von dem Programm profitieren. Erasmus+ bietet die Möglichkeit, zum Erfahrungsaustausch zu Partnern zu reisen, Hospitationen wahrzunehmen oder sich anderweitig fortzubilden.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule
an eine aufnehmende Hochschule, die am Erasmus+ Programm teilnimmt, oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Konferenzen) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.
Im Rahmen des Aufenthalts werden die Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz finanziert. Die Mindestaufenthaltsdauer bei der aufnehmenden Institution soll zwei Arbeitstage nicht unterschreiten und nicht länger als 60 Tage dauern.
Die Bewilligungen werden spätestens einen Monat nach Ende der Antragsfrist per E-Mail versendet.
Es können auch nach Ablauf der Ausschreibungsfrist Anträge gestellt werden, die je nach Verfügbarkeit der Mittel berücksichtigt werden.
STT-Mobilitäten können an einer der Erasmus+ Partnerhochschulen durchgeführt werden.
Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken können jedoch auch an einer in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden:
Der Minimalaufenthaltszeitraum für einen Aufenthalt wurde auf zwei Arbeitstage festgelegt. 60 Tage ist der Höchstförderzeitraum. Reine Reisetage werden nicht berechnet.
Ziel ist es, möglichst viele MitarbeiterInnen 'mobil' zu machen. Die jeweilige Fort- bzw. Weiterbildung muss für Ihre Tätigkeit an der Universität Potsdam relevant sein. Ausdrücklich erwünscht sind Kurse zur Verbesserung der Englischkenntnisse. Auch werden Mitarbeitende, die bisher keine Mobilität in Anspruch genommen haben, bevorzugt gefördert.
DozentInnen weisen wir auf die Möglichkeit hin, im Rahmen der DozentInnenmobilität (STA) an Partnerhochschulen zu reisen.
Sie erhalten mit der Bewilligung vom International Office eine Übersicht über die Förderung, die durch die Mittel aus dem Erasmus+ Programm erfolgt.
Da die Mittel begrenzt sind und das International Office bemüht ist, so viele Aufenthalte wie möglich zu fördern, kann es vorkommen, dass eine Mischförderung zustande kommt. Hierbei wird in der Bewilligung angegeben, dass Sie sowohl Mittel über Erasmus+ als auch eine Zero-Grant-Förderung erhalten. Dies bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl an Tagen der Mobilität finanziell gefördert werden kann.
Die Bewilligung enthält abweichend vom Gesamtaufenthaltszeitraum eine feste Anzahl an Tagen, für die eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Die übrigen Tage gelten als sogenannte Zero-Grant-Tage, die zwar in den Gesamtförderzeitraum zählen, jedoch nicht finanziert werden können. Mehrkosten, die nicht über die Mittel von Erasmus+ gedeckt werden, können auch aus anderen Mittelquellen gedeckt werden.
Abgerechnet wird nach Bundesreisekostengesetz. Ihnen werden also die tatsächlich entstandenen Auslagen erstattet. Dazu ist es notwendig, dass Sie die erforderlichen Belege nebst Abrechnungsbogen ans International Office senden.
Zielland | Betrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität | Betrag (Kosten je Einheit) vom 15. - 60. Tag der Aktivität |
---|---|---|
Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 Euro | 126 Euro |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 Euro | 112 Euro |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 Euro | 98 Euro |
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) |
---|---|
10 - 99 km | 20 Euro |
100 - 499 km | 180 Euro |
500 - 1.999 km | 275 Euro |
2.000 - 2.999 km | 360 Euro |
3.000 - 3.999 km | 530 Euro |
4.000 - 7.999 km | 820 Euro |
8.000 km und mehr | 1.500 Euro |
Für das Erasmus+ Porgramm müssen folgende Unterlagen vollständig vorliegen, damit eine Förderung erfolgen kann:
Mobility Agreement
Mit der Bewilligung erhalten Sie das Mobility Agreement, das Sie bitten ausfüllen und durch die Partnerinstitution unterschreiben lassen (hier genügt eine gescannte Version). Dieses muss spätestens 8 Wochen vor Mobilitätsgebinn im International Office vorliegen.
Grant Agreement
Wenn Sie das Mobility Agreement eingereicht haben, erhalten Sie das finale Grant Agreement (Zuwendungsvertrag) per E-Mail. Dieses muss vor Beginn der Mobilität von Ihnen im Original unterschrieben werden und an das International Office zur Unterschrift zurückgesandt werden. Eine Weiterleitung an die Partnerinstitution ist nicht erforderlich.
Dienstreiseantrag
Der Dienstreiseantrag wird zunächst an das International Office zur Finanzprüfung (durch Sandra Nothmann) übermittelt und abschließend vom Dienstvorgesetzten genehmigt. Der genehmigte Dienstreiseantrag muss dem International Office vor Beginn der Mobilität vorliegen. Abschlagszahlungen (80% der Fördersumme) können gemäß den Regularien der Universität Potsdam frühsten 30 Tage vor Beginn der Mobilität beantragt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Frau Sandra Nothmann.
Certificate of Stay
Mit dem Grant Agreement erhalten Sie vom International Office auch das Certificate of Stay, dass von der Partnerinstitution ausgefüllt wird. Bitte achten Sie darauf, dass die angegebenen Daten mit dem Grant Agreement übereinstimmen.
EU-Survey (Fragebogen)
Nach Abschluss der Mobilität erhalten Sie per E-Mail die Einladung zum Ausfüllen des EU-Fragebogens. Dieser ersetzt den vormaligen Bericht.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Die Bewilligung erhalten Sie per E-Mail spätestens einen Monat nach Ende der Antragsfrist; sie enthält den Förderzeitraum und eine Vorlage für das Mobility Agreement.
Die Bewerbungsfristen sind der 30. Juni und der 30. November. Sollten sich eine Mobilität kurzfristig ergeben haben, kontaktieren Sie uns. Auch Anfragen nach der Frist können gefördert werden, sofern noch Mittel vorhanden sind.
Sie schicken das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Mobility Agreement (als Scan) zur Unterschrift an die aufnehmende Einrichtung. Im Anschluss leiten Sie die unterschriebene Version bis spätestens 8 Wochen vor der Mobilität an das International Office weiter. Mit dem Mobility Agreement vereinbaren Sie Art, Zweck und Dauer der Reise mit der aufnehmenden Einrichtung.
Im Anschluss erhalten Sie das Grant Agreement, das Sie unterschrieben vor Antritt der Mobilität im Original unterschrieben an das International Office zurücksenden. Das Grant Agreement enthält Angaben zur Förderdauer, zu Ihren Rechten und Pflichten.
Stellen Sie einen Dienstreiseantrag (Finanzprüfung: Sandra Nothmann vom International Office). Einen Abschlag können Sie ggf. 30 Tage vor Beginn der Mobilität beantragen.
Lassen Sie sich die Aufenthaltsdauer inklusive der Arbeitstage mittels des Certificate of Stay bestätigen. Die Vorlage erhalten Sie zusammen mit dem Grant Agreement per E-Mail.
Sie reichen Ihre Reisekostenabrechnung mit den erforderlichen Belegen nebst Certificate of Stay und genehmigten Dienstreiseantrag im International Office ein. Die Erstattungsbetrages erfolgt nach Prüfung durch die Reisekostenstelle im D3.
Später erhalten Sie per E-Mail eine Einladung zum Ausfüllen des EU-Fragebogens (EU-Survey), den Sie dann online ausfüllen.
Erasmus+ Hochschulkoordinatorin
Am Neuen Palais, Haus 8, Raum 0.38
+49 331/977-4055
pia.kettmannuuni-potsdampde
Finanzielle Abwicklung
Am Neuen Palais, Haus 8, Raum 1.05
+49 331/977-1536
sandra.nothmannuuni-potsdampde
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Incomings
Outgoings