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Studienkommissionen

Zur Vorbereitung neuer und zur Überarbeitung bzw. Weiterentwicklung vorhandener Studienprogramme für das lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudium sowie für Zertifikatsstudien im Sinne der Befähigungserwerbsverordnung (BEV) richtet die Versammlung Studienkommissionen ein (§ 9 ZeLB-Satzung). Diese erarbeiten die Studien- und Prüfungsordnungen, die von den Fakultätsräten erlassen werden. Je nach Fakultät haben die Studienkommissionen darüber hinaus noch weitere Aufgaben. Allgemein bilden sie einen zentralen Baustein des universitären Qualitätsmanagementsystems. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden Ergebnisse aus Evaluationen von Studium und Lehre berücksichtigt.

Einer Studienkommission sollen mindestens 6 Mitglieder angehören (zur Hälfte Hochschullehrer:innen  bzw. akademischen Mitarbeiter:innen, zur Hälfte Studierende, dabei überwiegend Lehramtsstudierende). Wenn ein Studienprogramm mehr als eine Fakultät betrifft (z. B. Bezugsfach Gesellschaftswissenschaften beim Sachunterricht), sind Vertreter:innen aller beteiligten Fakultäten als Mitglieder einzubeziehen. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt ein Jahr.

Der Fakultätsrat der Fakultät, zu der das jeweilige Fach gehört, hat das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Studienkommission. Die Benennung der studentischen Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Studierendenvertreter:innen in den vorschlagenden Fakultätsräten. Gegebenenfalls kann die Versammlung von dem Fakultätsvorschlag abweichen und insbesondere die Kommission erweitern.

 

Bildungswissenschaften Sek. I und II sowie Teilstudiengang Erziehungswissenschaft

Biologie

Chemie

Deutsch

Englisch

Förderpädagogik

Französisch

Geographie

Geschichte

Informatik

Innovationsstudiengang Mathematik/Physik (B.Ed./M.Ed., Sek. I und II)

Kunst

Latein

Lehramtsbezogene Studiengänge der WiSo-Fakultät (Politische Bildung, Wirtschaft-Arbeit-Technik)

LER

Mathematik

Musik

Physik

Polnisch

Primarstufe

Russisch

Schul- und Bildungsmanagement (weiterbildender Master of Arts)

Spanisch

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