Wahlgrundsätze
Die Ämter- und Gremienwahlen an der Universität Potsdam finden in Analogie zum Artikel 38 (1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen statt.
- Allgemein, d.h. aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Universität Potsdam gemäß Artikel 1 (1) der Grundordnung der Universität Potsdam. Alle anderen an der Universität Tätigen sind Angehörige. Sie haben gemäß Artikel 1 (2) der Grundordnung nur aktives Wahlrecht.
- Die Wählerinnen und Wähler wählen die Kandidatinnen und Kandidaten unmittelbar, d.h. ohne "Wahlmänner" oder "Wahlfrauen", auf die man seine Stimme überträgt.
- Alle Wählerinnen und Wähler sind frei in ihrer Wahlentscheidung - niemand darf auf sie Druck ausüben.
- Das Gewicht jeder Stimme ist gleich, egal an welcher Stelle und in welcher Position die Wählerin oder der Wähler an der Universität Potsdam tätig ist.
- Die individuelle Wahlentscheidung bleibt geheim, solange kein Einvernehmen über eine öffentliche Stimmenabgabe besteht.
Näheres regelt die Wahlordnung der Universität Potsdam.