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Wahlgrundsätze

Die Ämter- und Gremienwahlen an der Universität Potsdam finden in Analogie zum Artikel 38 (1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen statt.

  • Allgemein, d.h. aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Universität Potsdam gemäß Artikel 1 (1) der Grundordnung der Universität Potsdam. Alle anderen an der Universität Tätigen sind Angehörige. Sie haben gemäß Artikel 1 (2) der Grundordnung nur aktives Wahlrecht.
  • Die Wählerinnen und Wähler wählen die Kandidatinnen und Kandidaten unmittelbar, d.h. ohne "Wahlmänner" oder "Wahlfrauen", auf die man seine Stimme überträgt.
  • Alle Wählerinnen und Wähler sind frei in ihrer Wahlentscheidung - niemand darf auf sie Druck ausüben.
  • Das Gewicht jeder Stimme ist gleich, egal an welcher Stelle und in welcher Position die Wählerin oder der Wähler an der Universität Potsdam tätig ist.
  • Die individuelle Wahlentscheidung bleibt geheim, solange kein Einvernehmen über eine öffentliche Stimmenabgabe besteht.

Näheres regelt die Wahlordnung der Universität Potsdam.