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Datenschutz

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

 

Campus Am Neuen Palais
Am Neuen Palais 10
Haus 22, Raum 1.14
14469 Potsdam

Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Für die Geltendmachung des sich aus Art. 15 DSGVO ergebenden Rechts auf Auskunft über Ihre von der Universität Potsdam verarbeiteten Daten verwenden Sie bitte das Formular Auskunftsbegehren.

Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss unter den Voraussetzungen von Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde, eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgen. Ein Formular, in dem alle dafür notwendigen Informationen erfasst und im Anschluss zunächst an den Datenschutzbeauftragten übermittelt werden können, finden Sie im Intranet der Universität Potsdam unter dem Punkt Datenschutz. Bitte senden Sie das Formular so rechtzeitig ab, dass genügend Zeit für die Beurteilung der Rechtslage vor Ablauf der Frist von 72 Stunden verbleibt.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Gemäß Art. 30 DSGVO sind Verantwortliche verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Eine Vorlage für dieses Verzeichnis im PDF-Format können Sie ebenfalls im Intranet der Universität Potsdam unter dem Punkt Datenschutz finden. Bei Bedarf kann Ihnen auf Anfrage an datenschutzuni-potsdamde auch eine flexibler auszufüllende Fassung im Word-Format zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten finden Sie auf der Homepage der Datenschutzkonferenz.

Datenschutzschulung

Die PowerPoint Präsentation zur Datenschutzschulung vom 25. Januar 2019 mit den Schwerpunkten Anwendbarkeit der DS-GVO, Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten, Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen und Meldung von Datenschutzverletzungen finden Sie im Intranet der Universität Potsdam.