Voraussetzung für die Promotion an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ist ein deutscher Hochschulabschluss in Form eines Diploms, eines Masterabschlusses, eines Magisterabschlusses mit dem Hauptfach und der Abschlussarbeit in der gewählten Wissenschaftsdisziplin oder eines Zeugnisses der 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Sekundarstufe I und II) für ein Fach der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, das sich der Wissenschaftsdisziplin zuordnen lässt, in der die Promotion angestrebt wird. Der deutsche Hochschulabschluss soll in der Regel mindestens mit dem Prädikat „Gut“ bewertet sein.
An wissenschaftlichen Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erworbene Abschlüsse werden anerkannt, soweit deren Gleichwertigkeit festgestellt wird.
Für Bewerber*innen mit einem Hochschulabschluss aus einem Nicht-EU-Staat ist künftig einer der folgenden drei Nachweise verbindlich erforderlich:
1. Vorprüfungsdokumentation (VPD) über uni-assist
Das Verfahren über uni-assist umfasst:
– die Echtheitsprüfung der Unterlagen
– die Bewertung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss
– die Umrechnung der Abschlussnote in das deutsche Notensystem
Ablauf:
→ Registrierung unter https://my.uni-assist.de
→ Auswahl: „Universität Potsdam – VPD“
→ „Vorprüfung für die Promotion“
Kosten: 75 Euro (von den Bewerber/innen zu tragen)
Bearbeitungszeit: ca. 4–6 Wochen
2. Eigener Nachweis durch bspw. Betreuungsperson über anabin + Notenumrechnung
Ein Verzicht auf die VPD ist möglich, wenn folgende Nachweise vollständig und nachvollziehbar vorgelegt werden:
– ein vollständiger Auszug aus der anabin-Datenbankmit H+-Bewertung des Abschlusses.
– eine nachvollziehbare Notenumrechnung, z. B. nach der modifizierten bayerischen Formel (Notenumrechner der HU-Berlin oder Vorschläge des IO zur Notenumrechnung (Zugang über Intranet)
Diese Variante eignet sich besonders für Institute mit entsprechender Erfahrung in der Anerkennung internationaler Abschlüsse.
3. Gleichwertigkeitsbescheid der ZAB
Alternativ kann ein offizieller Gleichwertigkeitsnachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingereicht werden:
Für Abschlüsse aus EU-Staaten ist eine VPD nicht erforderlich, außer in begründeten Einzelfällen, in denen die Gleichwertigkeit nicht eindeutig feststellbar ist. In solchen Fällen kann ebenfalls auf einen der drei genannten Wege zurückgegriffen werden.