Beginn der Promotion

Voraussetzung für die Promotion an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ist ein deutscher Hochschulabschluss in Form eines Diploms, eines Masterabschlusses, eines Magisterabschlusses mit dem Hauptfach und der Abschlussarbeit in der gewählten Wissenschaftsdisziplin oder eines Zeugnisses der 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Sekundarstufe I und II) für ein Fach der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, das sich der Wissenschaftsdisziplin zuordnen lässt, in der die Promotion angestrebt wird. Der deutsche Hochschulabschluss soll in der Regel mindestens mit dem Prädikat „Gut“ bewertet sein.

An wissenschaftlichen Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erworbene Abschlüsse werden anerkannt, soweit deren Gleichwertigkeit festgestellt wird.

Bei nicht in Deutschland erworbenen Abschlüssen klären Sie mit Ihrem Hauptbetreuer/Ihrer Hauptbetreuerin die Anerkennung Ihres Abschlusses. Hierfür stehen die anabin-Datenbank der KMK sowie die Umrechnungstabellen des Akademische Auslandsamt zur Verfügung. Für eine Umrechnung kann auch der Notenumrechner der HU Berlin verwendet werden, der die modifizierte Bayrische Formel zugrunde legt. Gegebenenfalls können Sie auch die Anerkennung durch Unterlagen der Einstellungen oder die Prüfung z.B. der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachweisen.  In Ausnahmefällen kann das Studienbüro/Studierendensekretariat kontaktiert werden (Frau Dr. Bismark). Dazu können Sie diesen Musterbrief verwenden. 

Sie möchten Ihre Promotionsabsicht anzeigen?

Dann halten Sie sich bitte an folgendes Vorgehen:

  1. Bitte füllen Sie die Betreuungsvereinbarung  zur Anzeige der Promotionsabsicht gemeinsam mit Ihrem Hauptbetreuer/Ihrer Hauptbetreuerin vollständig aus. Dort finden Sie auch die Liste der zugelassenen Wissenschaftsdisziplinen, spezifiziert nach Instituten und den zugehörigen Lehreinheiten. 
  2. Bitten Sie den Fachvertreter des zuständigen Instituts im Promotionsausschuss die Betreuungsvereinbarung mit zu zeichnen. Reichen Sie hierzu auch die Unterlagen ein, die die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses belegen (Ausdruck aus der anabin oder Schreiben des Studierendenbüros). Ggf. treten bei der Mitzeichnung noch weitere Fragen auf, die noch zu klären sind.
  3. Abschließend reichen Sie das Dokument gemeinsam mit den Zeugniskopien und einem Lebenslauf im Promotionsbüro (persönlich mit Termin oder per Briefkasten/Post) ein. Alle Regelungen zur Betreuungsvereinbarung finden Sie auf Seite 3 der Betreuungsvereinbarung und in der Promotionsordnung unter § 5. Bitte beachten dabei den Redaktionsschluss der jeweiligen Sitzung des Promotionsausschusses.

Zusammenfassung einzureichender Unterlagen:

  • Betreuungsvereinbarung mit Original-Unterschrift des Fachvertreters.
  • Kopien der Zeugnisse über den Hochschulabschluss; Belege für die Gleichwertigkeit des Abschlusses
  • Tabellarischer Lebenslauf

 Wichtiger Hinweis: Die Betreuungsvereinbarung ersetzt die allgemeine Anzeige zur Promotionsabsicht des Dezernats für Studienangelegenheiten - Bitte das alte Formular nicht mehr verwenden. 

Bei der z.T. digitalen Einreichung der Unterlagen beachten Sie bitte Folgendes:

bitte senden Sie die geforderten Unterlagen in EINER E-Mail an prommnf@uni-potsdam.de.

1) CV

2) Scan des Bachelor- und des Masterzeugnis

!Achtung! Bei der Betreuungsvereinbarung werden digitale Unterschriften des Promovenden und des Betreuerteams akzeptiert. Der / die Fachvertreter*in muss allerdings im Original unterschreiben. Dieses Formular ist bei der Promotionsgeschäftsstelle oder im Sekretariat des Dekanats (postalisch oder persönlich) einzureichen.

Bei Unvollständigkeit der Unterlagen und Überschreitung des Termins zum Redaktionsschluss, verschiebt sich die Zulassung zur Promotion in den nächsten Monat. Sie können sich erst nach der Zulassung als Promotionsstudierende*r immatrikulieren. Die entsprechenden Termine finden Sie hier. 

Was passiert nach dem Einreichen der Unterlagen?

Sofern die Unterlagen vor dem Redaktionsschluss eingereicht wurden, wird bei der nächsten Sitzung des Promotionsauschusses über Ihren Antrag abgestimmt.

Nach erfolgter Zustimmung durch den Promotionsausschuss erhalten Sie von uns eine Zulassungsbestätigung per Post.

 

Sie möchten sich als Promotionsstudent immatrikulieren?

Mit der o.g. Zulassungsbestätigung ("Anzeige der Promotionsabsicht") können Sie sich im Studierendensekretariat (Kontakt Studierendensekretariat) immatrikulieren. Bitte beachten Sie dabei die  notwendigen Unterlagen

 

Binationale Verfahren

Sollten Sie ein binationales Promotionsverfahren anstreben, beachten Sie bitte neben den oben genannten Punkten zusätzlich die Hinweise der Fakultät zum Cotutelle de Thèse-Verfahren.

 

Allgemeine Richtlinien

1. DFG: "Hinweise zu Fragen der Befangenheit"
2. DFG: "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis/Safeguarding Good Scientific Practice"
3. UP: "Selbstkontrolle in der Wissenschaft - Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Potsdam" (AmBek 3/2022)