Die Eröffnung des Promotionsverfahrens ist der Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Dissertation in der Geschäftsstelle und die anschließende Benennung der Prüfungskommission und der Gutachter durch den Promotionsausschuss.
Bitte nehmen Sie die Regelungen der Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (englische Version) zur Kenntnis. Viele Fragen klären sich bei der Lektüre.
Die Unterlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens können derzeit in Papierform persönlich mit Termin oder digital per Email eingereicht werden. Bitte entscheiden Sie sich für eine Variante und reichen nur vollständige Unterlagen bei der Geschäftsstelle ein.
Bei Fragen oder Terminabstimmungen zur Einreichung der Unterlagen schreiben Sie gern ein E-Mail an prommnfuuni-potsdampde.
Bei der Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens sind in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses der Fakultät eine Reihe von Unterlagen einzureichen.
Bitte beachten Sie den Redaktionsschluss der betreffenden Sitzung des Promotionsausschusses.
Gemäß §12 der Promotionsordnung müssen Sie folgende Unterlagen abgeben:
1.) Bitte reichen Sie Ihre Dokumente vollständig in einer Email an prommnfuuni-potsdampde ein! Gerne können Sie dafür BoxUP benutzen und einen Link für den Download Ihrer Unterlagen per E-Mail senden. Bitte vergeben Sie, Dateinamen in der Reihenfolge laut Checkliste des Eröffnungsantrages (zum Beispiel: 01Dissertation, 02Eigenanteil, 03Abstract, 04Betreuungsvereinbarung, 05Lebenslauf...). Emails mit Dateianhängen, die nicht diesem Format entsprechen, können nicht bearbeitet werden.
2.) Die Unterschrift vom zuständigen Fachvertreter auf dem Eröffnungsantrag muss im Original erfolgen. Diese Unterschrift kann in Ausnahmefällen vom Promotionsbüro eingeholt werden. Alle anderen geforderten Unterschriften (Eigenanteil/Own Contribution, Doktorandenseminar, Lehrnachweis etc.) können digital erfolgen.
3.) Folgende Unterlagen müssen im Original schnellstmöglich per Post oder persönlich mit Termin nachgereicht werden. Das kann nach dem Redaktionsschluss, aber vor der Sitzung der Promotionsausschuss erfolgen.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen und Überschreitung des Termins zum Redaktionsschluss, verschiebt sich die Eröffnung des Promotionsverfahrens in den nächsten Monat. Die entsprechenden Termine finden Sie hier.
Eine publikationsbasierte Dissertation liegt vor, wenn die Ergebnisse der Promotionsarbeit nicht in der Form einer durchgängigen Schrift, sondern auf der Basis mehrerer Manuskripte wissenschaftlicher Veröffentlichungen dargestellt werden.
Fachspezifischen Richtlinien der Lehreinheiten für publikationsbasierte Dissertationen:
Informatik (es gelten die allgemeinen Richtlinien der Fakultät)