Sprechzeiten
Dienstag: 09:00 - 11:00 und 13:00 - 15:00
Donnerstag: 09:00 - 11:00
Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Eröffnung des Promotionsverfahrens ist der Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Dissertation in der Geschäftsstelle und die anschließende Benennung der Prüfungskommission und der Gutachter durch den Promotionsausschuss.
Bitte nehmen Sie die Regelungen der Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (englische Version) zur Kenntnis. Viele Fragen klären sich bei der Lektüre.
Die Unterlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens können derzeit in Papierform persönlich zu den Sprechzeiten oder mit Termin oder digital per Email eingereicht werden. Bitte entscheiden Sie sich für eine Variante und reichen nur vollständige Unterlagen bei der Geschäftsstelle ein.
Bei Fragen oder Terminabstimmungen zur Einreichung der Unterlagen schreiben Sie gern ein E-Mail an prommnfuuni-potsdampde.
Unterlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens
Bei der Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens sind in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses der Fakultät eine Reihe von Unterlagen einzureichen.
Bitte beachten Sie den Redaktionsschluss der betreffenden Sitzung des Promotionsausschusses.
Gemäß §12 der Promotionsordnung müssen Sie folgende Unterlagen abgeben:
- Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahren (bitte das bei "Antrag" unterlegtes Formular verwenden),
- Original bzw. beglaubigte Kopie der Betreuungsvereinbarung,
- 4 gedruckte Exemplare der Dissertation und eine digitale Fassung,
- bei publikationsbasierter Promotion: 4 Exemplare einer Erklärung zu Eigenanteil, inkl. Bestätigung durch Hauptbetreuer (§ 11 (2))
- 10 Exemplare einer wissenschaftlichen Zusammenfassung,
- 4 Exemplare eines tabellarischen Lebenslaufs, der insbesondere über den wissenschaftlichen Werdegang Auskunft gibt,
- 4 Exemplare einer Liste der veröffentlichten oder zur Publikation angenommenen Manuskripte oder anderer wissenschaftlicher Leistungen, darüber vorhandene Einschätzungen, Stellungnahmen, Rezensionen,
- eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses gemäß § 8,
- eine Erklärung, dass die Arbeit bisher an keiner anderen Hochschule eingereicht worden ist sowie selbständig und ausschließlich mit den angegebenen Mitteln angefertigt wurde,
- Nachweis über Erfahrungen in der Lehre,
- Nachweis über mindestens ein einsemestriges Doktorandenseminar,
- a) Nachweis der Einschreibung als Promotionsstudentin/Promotionsstudent oder b) Nachweis Anstellung im öffentlichen/kirchlichen Dienst oder c) ein polizeiliches Führungszeugnis, falls die Bewerberin oder der Bewerber länger als drei Monate exmatrikuliert war,
- ein Exemplar einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung in deutscher Sprache,
- ggf. Nachweis bei einer binationalen Promotion des vom Fakultätsrat bestätigten Kooperationsvertrags über ein gemeinsames Promotionsvorhaben zwischen der Universität Potsdam und der ausländischen Partneruniversität.
- Beispiel für das Titelblatt (.doc)
- Nach dem Einreichen der Unterlagen eröffnet der Promotionsausschuss in der Regel auf seiner nächsten Sitzung das Verfahren, legt die Gutachter und die Prüfungskommission fest.
Hinweise zur digitalen Einreichung Ihrer Unterlagen
1.) Bitte reichen Sie Ihre Dokumente vollständig in einer Email an prommnfuuni-potsdampde ein! Gerne können Sie dafür BoxUP benutzen und einen Link für den Download Ihrer Unterlagen per E-Mail senden. Bitte vergeben Sie, Dateinamen in der Reihenfolge laut Checkliste des Eröffnungsantrages (zum Beispiel: 01Dissertation, 02Eigenanteil, 03Abstract, 04Betreuungsvereinbarung, 05Lebenslauf...). Emails mit Dateianhängen, die nicht diesem Format entsprechen, können nicht bearbeitet werden.
2.) Die Unterschrift vom zuständigen Fachvertreter auf dem Eröffnungsantrag muss im Original erfolgen. Diese Unterschrift kann in Ausnahmefällen vom Promotionsbüro eingeholt werden. Alle anderen geforderten Unterschriften (Eigenanteil/Own Contribution, Doktorandenseminar, Lehrnachweis etc.) können digital erfolgen.
3.) Folgende Unterlagen müssen im Original schnellstmöglich per Post oder persönlich mit Termin nachgereicht werden. Das kann nach dem Redaktionsschluss, aber vor der Sitzung der Promotionsausschuss erfolgen.
- ein Druckexemplar der Dissertation (Exemplar für die Auslage in der Geschäftsstelle)
- Eidesstattliche Erklärung, dass Sie die Dissertation an keiner anderen Hochschule eingereicht haben und zur Selbständigkeit
- amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen und Überschreitung des Termins zum Redaktionsschluss, verschiebt sich die Eröffnung des Promotionsverfahrens in den nächsten Monat. Die entsprechenden Termine finden Sie hier.
Was passiert nach der Eröffnung?
- Nach erfolgter Eröffnung werden den Gutachterinnen und Gutachtern je ein Exemplar der Dissertation zu gesandt. Diese haben acht Wochen Zeit ein Gutachten vorzulegen.
- Geht das letzte Gutachten ein und sind alle positiv, so wird die/der Prüfungskommissionsvorsitzende damit beauftragt, einen Termin für die Dispuation zu finden. Sie als Doktorand/Doktorandin erhalten eine Information darüber, dass Ihre Dissertation angenommen ist und ein Termin für die Disputation gesucht wird.
- Den Ablauf der Disputation finden Sie in § 14 der Promotionsordnung.
Hinweise zur publikationsbasierten Dissertation
Eine publikationsbasierte Dissertation liegt vor, wenn die Ergebnisse der Promotionsarbeit nicht in der Form einer durchgängigen Schrift, sondern auf der Basis mehrerer Manuskripte wissenschaftlicher Veröffentlichungen dargestellt werden.
Fachspezifischen Richtlinien der Lehreinheiten für publikationsbasierte Dissertationen:
Informatik (es gelten die allgemeinen Richtlinien der Fakultät)
Ihre Ansprechpartnerinnen
Geschäftsstelle des Promotionsausschusses
Promotionsverfahren der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Vertretung: Kathrin Kuchenbuch, Dr. Sandra Woehlecke
Universität Potsdam
Mathematisch-
Naturwissenschaftliche Fakultät
Haus 28, Zimmer 1.101
Karl-Liebknecht-Str. 24-25
14476 Potsdam OT Golm
Sprechzeiten
Dienstag 9:00-11:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 11:00 Uhr
Geschäftsstelle des Promotionsauschusses
Promotionsverfahren mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Sylke Pfeiffer
Universität Potsdam
Mathematisch-
Naturwissenschaftliche Fakultät
Haus 28, Zimmer 1.101
Karl-Liebknecht-Str. 24-25
14476 Potsdam OT Golm
Sprechzeiten
Dienstag 9:00-11:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 11:00 Uhr
Binationale Promotionsverfahren (Cotutelle)
Dr. Susanne Hollmann
Universität Potsdam
Mathematisch-
Naturwissenschaftliche Fakultät
Haus 28, Zimmer 1.102
Karl-Liebknecht-Str. 24-25
14476 Potsdam OT Golm
Sprechzeiten
nach Vereinbarung