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Foto: Karla Fritze

Nach der Disputation

  1. Nach der Disputation wird Ihr Promotionsverfahren auf der nächsten Sitzung des Promotionsauschusses beraten und eine Empfehlung zum Abschluss des Promotionsverfahren an den Dekan gegeben. 
  2. Sie erhalten darüber eine Nachricht und werden aufgefordert, Ihre Dissertation zu veröffentlichen. (Beispiel für das Titelblatt (.doc))
  3. Ihre Urkunde wird erstellt, dem Dekan und dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt. 
  4. Sobald Ihre Urkunde unterschrieben in der Geschäftsstelle vorliegt erhalten Sie eine Nachricht, dass Sie Ihre Urkunde abholen können. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Urkunde erst erhalten, wenn Ihre Dissertation veröffentlicht ist und der Revisionsschein vorliegt. 

Bitte auch unsere FAQs beachten!

Hinweise zur Veröffentlichung der Dissertation

Die Urkunde kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Dissertation veröffentlicht wurde (§ 15 der Promotionsordnung). 

Bitte Checklisten der Biblothek beachten! 

bzw.

Mehr Informationen zur Veröffentlichung und Kontaktpersonen finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.