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Unterlagen und Habilitationsordnung

Habilitationsordnung

Unterlagen zum Habilitationsverfahren

Dem Antrag auf die Eröffnung eines Habilitationsverfahrens für eine zu bezeichnende Wissenschaftsdisziplin, der schriftlich an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Habilitationsausschusses zu richten ist, sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen. Die Abgabe der Unterlagen muss für die Behandlung im Ausschuss mindestens 28 Tage vor dem betreffenden Sitzungstermin (siehe auch unter Termine) in der Geschäftsstelle des Promotions- und Habilitationsausschusses der Fakultät erfolgen.

Im Falle einer kumulativen Habilitation beachten Sie bitte die Richtlinien.

Unterlagen
(Die Dokumente 1.-4. entfallen bei Verwendung des Antrags auf die Eröffnung eines Habilitationsverfahrens - bitte mit Unterschriften der Geschäftsführenden Leitung und der/s Habilbeauftragten des zuständigen Instituts einreichen):

  1. formloser Antrag auf Eröffnung eines Habilitationsverfahrens an den Vorsitzenden des Habilitationsausschusses, Prof. Dr. Andreas Taubert, unter Angabe der Wissenschaftsdisziplin
  2. Vorschläge für die Gutachter und die Kommission gemäß § 3 Abs. 2 der Habilitationsordnung
  3. eine formlose Erklärung darüber, ob bereits früher Habilitationsanträge gestellt worden sind; ist dies der Fall, sind Zeitpunkt, die Hochschule und Fakultät, das Thema der Habilitationsschrift und das Ergebnis der Bemühungen anzugeben
  4. eine Erklärung darüber, dass von der vorliegenden Habilitationsordnung Kenntnis genommen worden ist
  5. tabellarischer Lebenslauf über den wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang in vierfacher Ausfertigung
  6. beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde (kann bei Vorlage des Originals von uns beglaubigt werden) - bei fremdsprachigen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung
  7. ein Exemplar der Dissertation
  8. ein vollständiges Verzeichnis der veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten in vierfacher Ausfertigung
  9. von drei ausgewählten Arbeiten je vier Sonderdrucke
  10. ein Verzeichnis der gehaltenen wissenschaftlichen Vorträge auf wissenschaftlichen Veranstaltungen und von Posterbeiträgen
  11. ein Verzeichnis der an Hochschulen gehaltenen Lehrveranstaltungen mit Angabe des Zeitraums, der Art und des Umfangs
  12. drei Themenvorschläge für eine 45-minütige Probevorlesung, die sich an Studierende im Hauptstudium wendet (die Themen sollten sich möglichst wenig überlappen, ein breites Spektrum der gewählten Wissenschaftsdisziplin abdecken und nicht mit dem Thema der Habilitationsschrift oder der Dissertation identisch sein)
  13. 4 Exemplare der gebundenen Habilitationsschrift
  14. 20 Exemplare der Thesen, in denen die wesentlichen Inhalte der Habilitationsschrift zusammengefasst sind
  15. ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate
  16. populärwissenschaftliches Abstract (höchstens eine Seite)

 

Veröffentlichung

Das Habilitationsverfahren kann nur dann abgeschlossen werden, wenn die Habilitationsschrift veröffentlicht wurde (§ 9 der Habilitationssordnung). Dies erfolgt entweder über die Abgabe von 10 gebundenen Exemplaren im IKMZ (Frau Münnich - Campus Golm, Haus 18, Zi. 1.23) oder mittels einer elektronischen Version und der Abgabe von vier gebundenen Exemplaren, die ebenfalls bei der Universitätsbibliothek eingereicht werden müssen (Herr Will - Campus Golm, Haus 18, Zi. 1.24).