Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, dürfen ohne Visum in Deutschland einreisen und sich hier bis zu 90 Tagen visumsfrei aufhalten. Dies gilt sowohl für ukrainische Staatsbürger:innen als auch für Menschen anderer Nationalität, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und geflüchtet sind.
Ukrainische Staatsbürger:innen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, können in einem vereinfachten Verfahren als Kriegsflüchtlinge nach § 24 AufenthG anerkannt werden. Dies trifft auch auf aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige zu, wenn diese entweder ein Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine haben oder in ihrem Heimatland gefährdet sind. Das heißt: Sie erhalten ein Aufenthaltsrecht von zunächst einem Jahr, dürfen arbeiten, studieren und haben Anspruch auf soziale Leistungen (finanzielle Unterstützung, medizinische Versorgung, Unterbringung).
Hierzu ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes notwendig:
Sie brauchen keinen Asylantrag zu stellen.
Die Universität bietet die Möglichkeit der Gasthörerschaft an.
Die Universität Potsdam bietet englischprachige Masterstudiengänge an.
Eine Promotion ist je nach Absprache mit den Promotionsbetreuern der Fakultäten ohne Deutschkenntnisse möglich.
Wenn Sie die Schule in der Ukraine nach dem Jahr 2012 absolviert haben, müssen Sie ein Studienjahr in der Ukraine abgeschlossen haben, bevor Sie sich an einer deutschen Universität bewerben können. Weitere Informationen finden Sie hier: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/schulabschluesse-mit-hochschulzugang.html#land_gewaehlt.
Falls Sie in der Ukraine noch nicht studiert haben oder das erste Studienjahr nicht abschließen konnten (wenn Sie also keinen Nachweis über den Abschluss des ersten Studienjahres haben), dann müssen Sie zunächst das Programm Studienvorbereitung Brandenburg absolvieren: https://www.uni-potsdam.de/de/zessko/studieneingangsphase/esist/svb.
Voraussetzung ist Deutschzertifikat B2, Bewerbungsschluss ist voraussichtlich der 15. August.
Es erfolgt keine Nominierung von Potsdamer Studierenden für ein Studium in Russland. Praktika in Russland und Belarus finden bis auf Widerruf ebenfalls nicht statt.
Den Beschlüssen des Präsidiums zufolge ruhen die Partnerschaften mit Russland. Die Hochschulleitungen der russischen Partner wurden informiert.
Laufende Cotutelle-Verfahren werden weitergeführt wie geplant. Dies gilt auch für die Einladung russischer Promovenden nach Deutschland.
Neue Cotutelle-Verfahren werden nicht vereinbart, geplante, aber noch nicht vertraglich vereinbarte Verfahren werden eingestellt.
Für Studierende: Bei aufenthaltsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office: incoming-degreeuuni-potsdampde .
Für Promovierende: Bei aufenthaltsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Welcome Center Potsdam: welcome-centeruuni-potsdampde .