Ukrainische Staatsbürger:innen können sich visafrei 90 Tage lang in Deutschland aufhalten und in einem vereinfachten Verfahren als Kriegsflüchtlinge nach § 24 AufenthG anerkannt werden. Dies trifft auch zu für Drittstaatler:innen mit Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine oder wenn diese in ihrem Heimatland gefährdet sind.
Das heißt: Sie erhalten damit ein Aufenthaltsrecht von zunächst einem Jahr, dürfen arbeiten, studieren und haben Anspruch auf soziale Leistungen (finanzielle Unterstützung, medizinische Versorgung, Unterbringung). Nach Ablauf des ersten Jahres kann das Aufenthaltsrecht verlängert werden.
Hierzu ist eine Registrierung bei der örtlichen Behörde Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes notwendig:
Sie brauchen keinen Asylantrag zu stellen.
Die Universität bietet die Möglichkeit der Gasthörerschaft an.
Die Universität Potsdam bietet englischprachige Masterstudiengänge an.
Eine Promotion ist je nach Absprache mit den Promotionsbetreuern der Fakultäten ohne Deutschkenntnisse möglich.
Wir verstehen, mit welchen außerordentlichen Herausforderungen Sie konfrontiert sein müssen. Daher arbeiten wir an einer zeitnahen Lösung. Falls an der Universität Potsdam extra Programme, Kursformate oder Deutschkurse für Geflüchtete aus der Ukraine angeboten werden, werden wir darüber an dieser Stelle informieren.
Wir können Ihnen leider noch nicht die Fragen beantworten, wie Sie sich bewerben können, wenn Sie Ihre Zeugnisse oder Sprachnachweise nicht nehmen konnten und auch keine Kopien oder gescannten Nachweise haben.
Wenn Sie jedoch Kopien Ihrer Zeugnisse haben, können Sie sich bewerben.
Bitte versuchen Sie deshalb, falls noch nicht geschehen, zumindest elektronische Kopien Ihrer Schulzeugnisse und Nachweise über Ihr Studium an Ihrer Universität zu erhalten.
Falls an der Universität Potsdam extra Programme oder Deutschkurse für Geflüchtete aus der Ukraine angeboten werden, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.
Eine Bewerbung ist für das Wintersemester 2022/2023 möglich, wenn die erforderlichen Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind. Nähere Informationen zur Bewerbung an der Universität Potsdam finden Sie hier.
Wenn Sie die Schule in der Ukraine nach dem Jahr 2012 absolviert haben, müssen Sie ein Studienjahr in der Ukraine abgeschlossen haben, bevor Sie sich an einer deutschen Universität bewerben können. Weitere Informationen finden Sie hier: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/schulabschluesse-mit-hochschulzugang.html#land_gewaehlt.
Falls Sie in der Ukraine noch nicht studiert haben oder das erste Studienjahr nicht abschließen konnten (wenn Sie also keinen Nachweis über den Abschluss des ersten Studienjahres haben), dann müssen Sie zunächst das Programm Studienvorbereitung Brandenburg absolvieren: https://www.uni-potsdam.de/de/zessko/studieneingangsphase/esist/svb.
Voraussetzung ist Deutschzertifikat B2, Bewerbungsschluss ist voraussichtlich der 15. August.
Programm- und Austauschstudierende, deren Aufenthalt zum 31. März 2022 endet, wenden sich bitte an incoming-mobilityuuni-potsdampde damit individuelle Lösungen für eine Verlängerung des Studienaufenthalts gefunden werden können.
Stipendien für russische Studierende, Lehrende und Forschende, die bereits an der Universität anwesend sind, werden weiterhin gezahlt.
Die Immatrikulation von russischen Austauschstudierenden mit und ohne Stipendium ist weiterhin möglich.
Studierende mit belarussischer oder russischer Staatsbürgerschaft können ihr Studium an der Universität Potsdam fortführen. Wir sind uns bewusst, dass die Lage auch für Sie gerade nicht einfach ist.
Für Studierende: Bei aufenthaltsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office: incoming-degreeuuni-potsdampde .
Für Promovierende: Bei aufenthaltsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Welcome Center Potsdam: welcome-centeruuni-potsdampde .
Es erfolgt keine Nominierung von Potsdamer Studierenden für ein Studium in Russland. Praktika in Russland und Belarus finden bis auf Widerruf ebenfalls nicht statt.
Den Beschlüssen des Präsidiums zufolge ruhen die Partnerschaften mit Russland. Die Hochschulleitungen der russischen Partner wurden informiert.
Laufende Cotutelle-Verfahren werden weitergeführt wie geplant. Dies gilt auch für die Einladung russischer Promovenden nach Deutschland.
Neue Cotutelle-Verfahren werden nicht vereinbart, geplante, aber noch nicht vertraglich vereinbarte Verfahren werden eingestellt.
Für Studierende: Bei aufenthaltsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office: incoming-degreeuuni-potsdampde .
Für Promovierende: Bei aufenthaltsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Welcome Center Potsdam: welcome-centeruuni-potsdampde .