Inklusionskonzept
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Durch die Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Dezember 2008 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland dazu, inklusives Denken und Handeln in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen – so auch in der universitären Bildung. Insbesondere in Artikel 24 werden konkrete Schritte auf dem Weg hin zu einer Hochschule „für alle“ formuliert – eine Formulierung, die auch die Hochschulrektorenkonferenz in ihrer Empfehlung von 2009 festhält und die das Wesen von Inklusion auf den Punkt bringt (vgl. Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 2017, Hochschulrektorenkonferenz 2013). Menschen mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung, die die formelle Qualifikation besitzen, muss somit der freie Zugang zur Universität, gleichberechtigte Teilhabe, gute Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit zur Erlangung akademischer Abschlüsse gewährt werden. Mit der Verabschiedung des vorliegenden Inklusionskonzepts für Studierende und Mitarbeiter:innen mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung leistet die Universität Potsdam einen umfassenden Beitrag zum Abbau von Barrieren sowie zur Realisierung des Benachteiligungsverbotes, das in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) fixiert und das im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), im Bundesteilhabegesetz (BTHG) und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiter konkretisiert wurde.
Das Inklusionskonzept der Universität Potsdam besteht aus vier Teilen: einem allgemeinen Abschnitt und drei Handlungsfeldern. Der Allgemeine Teil sowie der Abschnitt Handlungsfeld Studium und Lehre wurden federführend vom Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung und durch die Mitarbeiter:innen im ESF-Projekt „Eine Uni für Alle – Studium inklusiv gestalten“ in der Zentralen Studienberatung (ZSB) der Universität Potsdam entwickelt. Dies geschah in Zusammenarbeit mit der Leitung des Dezernats für Studienangelegenheiten, dem Koordinationsbüro für Chancengleichheit (KfC), dem Zentrum für Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (ZfQ) mit den Bereichen Career Service und Hochschulstudien, Vertreter:innen der Fakultäten, dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) sowie zahlreichen Einzelpersonen.
Die vorläufigen Ergebnisse der Zusammenarbeit der genannten Bereiche wurden hochschulöffentlich in der Online-Werkstatt „Eine Uni für alle – auf dem Weg zu einem Inklusionskonzept für die Universität Potsdam“ am 18.09.2020 vorgestellt und mit Studierenden und Mitarbeiter:innen aus verschiedenen Bereichen der Universität diskutiert. Die abschließend in diesem Inklusionskonzept formulierten Ziele und Maßnahmen konnten am 01.12.2020 dank einer Förderung der Landesbehindertenbeauftragten der Hochschul- und Landesöffentlichkeit im Rahmen der Online-Veranstaltung „Eine Uni für Alle – die Universität Potsdam auf dem Weg zu einer inklusiven Hochschule“ präsentiert werden.
Der Abschnitt für Beschäftigte der Universität wurde von der Beauftragten für Beschäftigte mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen gemeinsam mit Verantwortlichen aus dem Personaldezernat sowie dem Personalrat und der Referentin für Qualitätsmanagement in der Verwaltung (Kanzlerbüro) erarbeitet. Dies geschah in enger Absprache mit der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Dieser Teil dokumentiert und vereint die Interessen der Arbeitnehmer:innen- und Arbeitgeber:innenseite zu einem umfassenden Leitfaden zur strukturierten Beseitigung von Barrieren im Arbeitskontext Hochschule. Grundlage für diesen Abschnitt bildet das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und die damit verbundenen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, wobei die formulierten Ziele und Maßnahmen weit über die gesetzlich vorgegebenen Richtlinien hinausgehen.
Der Abschnitt digitale Barrierefreiheit wurde gemeinsam mit dem Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement (ZIM) erarbeitet. Hierbei sind auch die Arbeitsergebnisse der Steuerungsgruppe Digitale Barrierefreiheit mitberücksichtigt worden. Der Teil zur baulichen Barrierefreiheit wurde von einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Bereich Bauverwaltung, Sicherheitswesen, Organisation (BSO) entwickelt. In die Erarbeitung sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Mobile Barrierefreiheit eingeflossen.
Das Inklusionskonzept zielt darauf,
- Inklusion als universitätsweite und gesamtgesellschaftliche Aufgabe nach innen und außen zu kommunizieren,
- Diskriminierung entgegenzuwirken und Chancengleichheit der heterogenen Zielgruppe herzustellen,
- das Inklusionsverständnis auf struktureller, institutioneller und organisatorischer Ebene zu verankern,
- allen Studierenden einen Studienabschluss zu ermöglichen,
- adäquate, wissenschaftlich fundierte Unterstützungsangebote für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung bereitzustellen,
- Mitarbeiter:innen mit Behinderungen und/ oder chronischer Erkrankung adäquate Arbeitsbedingungen zu ermöglichen,
- die Quote der Mitarbeiter:innen mit einer Schwerbehinderung um mindestens 1 Prozent zu erhöhen,
- die bauliche und technische Barrierefreiheit zu verbessern sowie
- einen fortwährenden Reflexions- und Evaluationsprozess der zu schaffenden Strukturen zu implementieren.
Das vorliegende Inklusionskonzept stellt eine Gesamtstrategie dar, deren Umsetzung durch einen Meilensteinplan konkretisiert wird. Die dort beschriebenen Maßnahmen beziehen sich zunächst auf den Umsetzungszeitraum von 2021 bis 2030.
Kontakt
Beauftragte für Mitarbeiter:innen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen
Annette de Guzmán Guzmán
Tel.: +49 (0) 331 977-1861
E-Mail: annette.guzmanuuni-potsdampde
Beauftragter für Studierende mit Behinderung
Robert Meile
Tel.: + 49 (0) 331 977-4293
E-Mail: robert.meileuuni-potsdampde
Auf dem YouTube-Kanal der Universität Potsdam kann das Video mit deutschem und englischem Untertitel angesehen werden.