Studienfinanzierung
Es gibt zahlreiche Wege der Studienfinanzierung. Mit der Sorge für Familienangehörige wird die monatlich benötigte Summe allerdings größer, und die Zeit, diese zu erarbeiten, deutlich weniger, der Aufwand, sie zu bekommen, höher.
Einige Formen der Studienfinanzierung tragen dem höheren Bedarf und Aufwand Studierender mit Familie Rechnung – sowohl durch Zuschläge als auch durch Verlängerungen in der Bezugszeit. Hierzu gehören das BAföG sowie viele Studien-Stipendien, insbesondere die der Begabtenförderungswerke. Eine Übersicht der familienbezogenen Regelungen gibt es hier.
Die Aufnahme von Bildungskrediten ist ebenfalls ein relativ flexibler Weg, zeitweise das Studium (weiter) zu finanzieren, insbesondere wenn BAföG, Stipendien oder Unterhalt ausgelaufen sind. Neben dem Bildungskreditprogramm der Bundesregierung (über Bundesverwaltungsamt und KfW) bieten einige Banken und andere Organisationen eine Studienfinanzierung mittels Krediten an.
Zahlreiche weitere Informationen und Hinweise zur Finanzierung eines Studiums stellt die Zentrale Studienberatung der Universität Potsdam hier zur Verfügung.
Kinder- und Elterngeld
Studierende mit Kindern erhalten wie alle anderen auch für jedes Kind monatlich Kindergeld. Die Anträge hierfür stellen sie bei der Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit am Wohnort. Bei niedrigem Familieneinkommen können sie darüber hinaus ebenfalls dort einen Kinderzuschlag beantragen.
Studierende erhalten ebenfalls während der ersten 12 bzw. 14 Monate Elterngeld, mindestens in Höhe des Basis-Elterngelds (300 €), wenn sie erwerbstätig waren unter Berechnung des vorherigen Einkommens gegebenenfalls auch mehr. Während des Bezugs des Elterngelds können Sie in dem Ihnen möglichen Umfang weiterstudieren. Das Elterngeld beantragen Sie bei der Elterngeldstelle im Jugendamt Ihres jeweiligen Wohnortes oder -bezirks. Detaillierte Informationen zum Elterngeld, die Adressen der Elterngeldstellen und die Antragsformulare finden Sie auf den Seiten des Familien-Wegweisers der Bundesregierung.
Einmalige Zuschüsse
Einmalige Zuschüsse sind insbesondere:
- das Begrüßungskindergeld des Studierendenwerks West:Brandenburg.
- der Notfall-Fonds bei der Sozialberatungsstelle im Studierendenwerk West:Brandenburg.
- eine Zuwendung für Erstausstattung von der Bundesstiftung Mutter und Kind bei niedrigem Familien-Einkommen. Die Anträge stellen Sie über eine Schwangerschaftsberatungsstelle an Ihrem Wohnort. Wichtig ist, dass Sie die Mittel noch während der Schwangerschaft beantragen.
- Mittel der brandenburgischen Landesstiftung Hilfe für Familien in Not, um eine einmalige Notsituaton zu überbrücken. Die Stiftung unterstützt Familien mit mindestens einem Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen.
Sonstige Transfer-Leistungen
Darüber hinaus können Studierende in besonderen Fällen auch sogenannte staatliche Transfer-Leistungen beziehen, z.B. ALG II im Urlaubssemester oder bei einem Teilzeitstudium.
Zinslose Qualifizierungs-Darlehen für Frauen mit gesellschaftlichem Engagement
Frauen, die sich aktuell in einer beruflichen Qualifizierung befinden – in einem Studium, einer Fort- oder Weiterbildung oder einer vergleichbaren Maßnahme –können sich auf ein zinsloses Bildungsdarlehen beim Hildegardis-Verein bewerben. Mit seinem Angebot unterstützt der Verein Frauen, die ihre Qualifizierung ernst nehmen, gesellschaftlich Verantwortung übernehmen und ihren Lebensweg aktiv gestalten möchten. Die Darlehen sind zinslos, betragen monatlich 250 Euro oder 500 Euro, können bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 Euro gewährt werden, und werden zwei Jahre nach der letzten Auszahlung (mit 125 Euro monatlich) zurückgezahlt. Alle Informationen zur Bewerbung und zu den entsprechenden Förderkriterien finden Sie unter: www.hildegardis-verein.de/darlehen. Im Fokus stehen Frauen, die in ihrem Alltag Verantwortung für sich und andere übernehmen und eine Nähe zu christlichen Werten oder kirchlichem Engagement mitbringen.
Kontakt Darlehen: Elisa Trinks Tel: 0228 / 96 59 249 E-Mail: trinks@hildegardis-verein.de