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Lehramt Musik für Primarstufe


Eignungsprüfungen | Detaillierte Anforderungen

Teilbereich Instrument

Die Prüfung im Teilbereich Instrument kann auf dem Klavier oder auf der Gitarre absolviert werden. Es sind folgende Leistungen mit der Gesamtdauer der Darbietungen von ca. 10 Minuten zu erbringen:

  • Vortrag eines Programms aus zwei Werken unterschiedlicher Stilistik 
  • Vortrag eines selbst begleiteten Kinder- oder Volksliedes
  • Vortrag einer einfachen Kadenz in Tonarten mit bis zu drei Vorzeichen (Tonika, Subdominante, Dominante, Tonika)

Die Bewertung wird instrumentaltypisch anhand solcher Kriterien wie Beherrschung der Spieltechnik und der Artikulationsmöglichkeiten sowie Qualität des künstlerischen Vortrags vorgenommen. Für diesen Teilbereich sind maximal 5 Punkte zu erreichen.

Teilbereich Gesang

Für den Teilbereich Gesang gelten folgende Leistungsanforderungen: Es sind folgende Leistungen mit der Gesamtdauer der Darbietungen von ca. 10 Minuten zu erbringen:

  • Vortrag eines Liedes (z.B. aus Liedsammlungen, Oper, Operette, Oratorium, Musical, Popularmusik, auswendig)
  • Vortrag eines Volks- oder Kinderliedes (acapella in der Muttersprache, auswendig) 
  • Rezitation eines von den Prüferinnen oder Prüfern vorgelegten Gedichtes oder Prosatextes

Die Korrepetition ist von der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten zu stellen. Die Bewertung wird anhand solcher Kriterien wie genreadäquate Stimmqualität, Stimmtechnik, melodische und intonatorische Sicherheit sowie Ausdruckstraft des künstlerischen Vortrags vorgenommen. Für diesen Teilbereich sind maximal 5 Punkte zu erreichen.

Musiktheorie/Gehörbildung

Die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat weist in Form einer Klausur (45-60 Minuten) folgende Kompetenzen und Kenntnisse nach:

  • Analyse des harmonischen Verlaufs im vierstimmigen Klaviersatz aus dem Notenbild (funktionale Analyse inkl. Haupt- und Nebenfunktionen und Dominantseptakkord)
  • Erkennen von Intervallen und Tonleitern
  • einstimmiges Melodiediktat  
  • Einordnen von Musikbeispielen in eine Stilepoche sowie Bestimmen eines Melodieinstruments.

Für diesen Teilbereich sind maximal 5 Punkte zu erreichen.

Musikalische Gruppenleitung

Die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat führt einen ca. zehnminutigen musikalischen Lehrversuch in einer Gruppe durch. Gegenstand des Lehrversuchs können sein:

  • das Erarbeiten eines Liedes
  • die Hinführung zu Bewegung nach Musik oder zu einem Tanz
  • das Anleiten einer rhythmischen Übung
  • das Initiieren einer musikalischen Gruppenimprovisation.

Die Bewertung wird anhand solcher Kriterien wie Fähigkeit zur musikalischen Arbeit mit Gruppen (pädagogisch-psychische Disposition) und eine basale Sachkompetenz in der Gruppenleitung (musikalisch-gruppenleiterische Disposition) vorgenommen. Um Vorerfahrungen und -kenntnisse der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten im musikpädagogischen Bereich besser einschätzen und würdigen zu können, kann auf die dem Antrag auf Teilnahme an der Musikeignungsprüfung Primarstufe eingereichte Übersicht zu den musikpädagogischen Erfahrungen und zur Motivation der Berufswahl in Form von Nachfragen Bezug genommen werden. Für diesen Teilbereich sind maximal 5 Punkte zu erreichen.

 

Die Musikeignungsprüfung-Primarstufe gilt als bestanden, wenn alle Teilbereiche mit mindestens einem Punkt bewertet wurden und die Gesamtpunktzahl aus allen Teilbereichen mindestens 7 Punkte beträgt. Die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat erhält einen Bescheid als Nachweis über die bestandene Musikeignungsprüfung-Primarstufe mit dem Datum der Prüfung.