Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, beim Prüfer die Verletzung anzuzeigen und den Riegenführer zu informieren. Wir empfehlen, die Erstuntersuchung durch einen unserer Sportmediziner*innen vor Ort durchführen und den Unfallmeldebogen ausfüllen zu lassen. Der Unfallmeldebogen ist beim Ihrem Riegenführer bzw. bei Ihrer Riegenführerin abzugeben. (Dies ermöglicht uns den Nachweis bei Rückfragen durch die Krankenkasse.)
Eine nicht bestandene Sporteignungsprüfung kann frühestens im nächsten Prüfungsjahr wiederholt werden. Dafür ist eine Neuanmeldung ist erforderlich.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Verwaltungsportal- Onlineanmeldung innerhalb des Anmeldezeitraumes. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Am Prüfungstag müssen Sie Ihre Identität nachweisen und einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) und eine uneingeschränkte medizinische Unbedenklichkeitserklärung zur Teilnahme an der Sporteignungsprüfung nicht älter als sechs Monate vorlegen.
Eine Teilnahme ist nur bei frist- und formgerechter Anmeldung möglich. Ihren Anmeldestatus können sie im Verwaltungsportal nachvollziehen und bei Rückfragen nachweisen.
Für die Organisation des Prüfungstages teilen wir Ihnen im Verwaltungsprotal eine Woche vor der Prüfung Ihrer Riegenzuordnung mit und Sie erhalten weitere Informationen zum konkreten Prüfungsablauf. (siehe auch Ablauf Prüfungstag).
Stand: 24.06.2022
Folgende Sporteignungsprüfungen anderer Hochschulen werden nach erfolgter Gleichstellungsprüfung durch den Prüfungsausschuss ohne weitere Einzelfallprüfung für eine Immatrikulation zum WiSe 2022/23 als gleichwertig zur Eignungsprüfung an der Universität Potsdam anerkannt.
(Bei der Studienbewerbung bitte den Punkt „Anerkannte äquivalente Eignungsprüfung einer anderen Hochschule“ auswählen und die Ergebnisschreiben der gelisteten Einrichtungen im Prozess der Studienbewerbung direkt online einreichen. (Siehe Frage/Antwort: Wie lasse ich eine externe Sporteignungsprüfung anerkennen (Gleichstellungsverfahren).
Stand: 18.02.2022
Sporteignungsprüfungen, die an anderen Hochschulen bereits erfolgreich absolviert wurden, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss anerkannt werden, wenn sie im Hinblick auf die Bestandteile und inhaltliche Anforderungen der Teilbereiche mindestens gleichwertig mit der Sporteignungsprüfung der Universität Potsdam sind.
1. Der Prüfungsausschuss kann zum jetzigen Zeitpunkt auf Grund der nach wie vor pandemiebedingt unklaren Rahmenbedingungen zur Prüfungsdurchführung an den verschiedenen Standorten für die Sporteignungsprüfungen 2022 noch keine verbindliche Liste jener SEP veröffentlichen, die ohne Einzelfallprüfung gleichgestellt werden können.
Wir empfehlen daher eine Onlineanmeldung zur SEP an der Universität Potsdam. Wir bitte davon abzusehen, Anträge im Voraus zu stellen, da eine Einzelfallprüfung erst nach Abschluss der jeweilligen Prüfung möglich ist.
2. Eine Gleichstellung von Sporteignungsprüfungen aus den Jahren 2020 und 2021 erfolgt nicht. Bereits auf der Basis von Einzelfallprüfungen erteilte Gleichstellungen aus diesen Jahren wurden nur befristet erteilt und sind für eine Bewerbung zum WiSe 2022/23 nicht mehr gültig.
3. Ersatzzertifikate ohne Präsenzprüfung werden grundsätzlich nicht gleichgestellt.
1. äquivalente Prüfung lt. Liste auf der Seite der Sport-EP:
Der Prüfungsausschuss benennt in der Regel im Januar eines jeden Jahres die Sporteignungsprüfungen anderer Hochschulen, die ohne Einzelfallentscheidung als gleichwertig zur Eignungsprüfung an der Universität Potsdam anerkannt werden. Die Benennung wird unverzüglich auf den Internetseiten zur Sporteignungsprüfung veröffentlicht. Bei Vorliegen einer entsprechenden Liste (siehe Frage/Antwort: Welche Sporteignungstests anderer Universitäten werden anerkannt?) kann das entsprechende Ergebnisschreiben der anderen Hochschule nach den entsprechenden Regularien direkt im Prozess der Studienbewerbung nachgewiesen werden. (Die Prüfung des Nachweises erfolgt im Bewerbungsprozess durch den Prüfungsausschuss.)
2. Einzelfallentscheidung über weitere Äquivalenzen:
Einzelfallentscheidungen bereits erfolgreich absolvierter Sporteignungsprüfungen durch den Prüfungsausschuss bedürfen eines schriftlichen Antrags unter Vorlage eines entsprechenden Ergebnisschreibens und eines Zugangs zur geltenden Prüfungsordnung an der jeweiligen Hochschule (Link zur Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen). Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Einzelfallentscheidungen in der Regel eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen erfordern. (Anträge per E-Mail an den Prüfungsausschuss und c.C. sporteignungspruefung@uni-potsdam.de)
(Information zur amtlichen Beglaubigung von Dokumenten und Urkunden: (http://www.uni-potsdam.de/studium/zugang/vor-bewerbung-immatrikulation/beglaubigungen.html)
Für das Bewerbungsverfahren (Studiengänge mit NC) bzw. das Immatrikulationsverfahren (Studiengänge ohne NC) ist ausschließlich das Studierendensekretariat der Universität Potsdam zuständig.
Informationen zu Bewerbung und Immatrikulation .
Das Ergebnisschreiben zur bestandenen Prüfung wird zum im Verwaltungsportal als download zur Verfügung gestellt und ist in dieser Form für eine Bewerbung an der Universität Potsdam gültig.
Beachten Sie insbesondere, dass Ihre Bewerbung bzw. Ihre Immatrikulation jeweils Ausschlussfristen unterliegt. Für die Einhaltung dieser Frist trägt jeder Bewerber bzw. jede Bewerberin selbst die Verantwortung.
Es müssen alle Bewerber an der Prüfung teilnehmen und alle Disziplinen bewältigen. Anrechnungen sind nicht möglich.
1. Wenn nur ein Teilbereich nicht bestanden wurde, aber die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat alle anderen Teilbereiche der Sporteignungsprüfung bestanden hat, kann der gesamte nicht bestandene Teilbereich einmalig zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Antrag nachgeholt werden. Der Antrag muss innerhalb von 2 Wochen im Verwaltungsportal eingegangen sein.
2. Eine nicht bestandene Sporteignungsprüfung kann frühestens im nächsten Prüfungsjahr wiederholt werden. Es ist eine Neuanmeldung erforderlich.
Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, die am Prüfungstag krank sind bzw. die Prüfung verletzungsbedingt abbrechen müssen, haben die Prüfung nicht bestanden. Sie können die Prüfungan der Universität Potsdam frühestens im nächsten Prüfungsjahr wiederholen. Dafür ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Die Prüfung findet auch bei schlechtem Wetter statt. Die meisten Prüfungsstationen finden in Sporthallen statt. Für die Prüfungsbereiche, welche im Freien geplant sind, sollten Sie sich entsprechen ausrüsten und wetterfeste Bekleidung mitnehmen.
Hinweise dazu finden Sie unter Checkliste bzw. in den Informationen zum Prüfungstag, welches Sie eine Woche vor der Prüfung erhalten.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung und in dem der beiden Folgejahre.
Die Gültigkeit wird auf dem Ergebnisschreiben vermerkt. (Beispiel: Mit einer bestandenen Sporteignungsprüfung aus dem Jahr 2022 können Sie sich letztmalig für das WiSe 24/25 bewerben.)
Ja.
Nach jeder absolvierten Station wird den Kandidaten*innen sofort das erreichte Ergebnis durch die Prüfer mitgeteilt.
Die Kandidat*innen haben nach der ersten nicht ausreichenden Leistung das Wahlrecht zur Fortsetzung der Prüfung oder zum Abbruch. Nach der zweiten nicht ausreichenden Leistung erfolgt der Ausschluss von der weiteren Teilnahme, da die Sporteignungsprüfung nicht bestanden werden kann.
Nach der Prüfung wird Ihnen das Prüfungsergebnis durch die Organisationsleitung mündlich mitgeteilt. Das Ergebnisschreiben erhalten Sie über das Verwaltungsportal innerhalb von 7 Tagen. Für eine Bewerbung an der Universität Potsdam kann das Ergebnisschreiben in dieser Form eingereicht werden.
Sollten Sie sich mit der SEP der Universität Potsdam an einer anderen sportwissenschaftlichen Einrichtung bewerben wollen, müssen Sie vorher prüfen, ob die jeweilige Hochschule unsere Sporteignungsprüfung anerkennt.
Sollten Sie das Ergebnisschreiben im Original vorlegen müssen, können Sie sich gern nochmals an uns wenden. Drucken Sie das im Verwaltungsportal hinterlegte Ergebnisschreiben aus und senden Sie es uns einschließlich eines frankiertem Rückantwortbriefes per Post zu. Wir werden Ihnen die Korrektheit der Kopie umgehend bestätigt und auf dem Postweg zurücksenden.
Bei der Bewertung handelt es sich um Tatsachenentscheidungen einer unabhängigen Prüfungskommission auf der Basis der geltenden Prüfungsordnung. Diskussionen können meist nicht vor Ort geführt werden. Ihre Leistungen werden aber protokolliert.
Fühlen Sie sich ungerecht behandelt, müssen Sie sich bitte schriftlich an den Prüfungsausschuss des Departments für Sport- & Gesundheitswissenschaft wenden.
Universität Potsdam
Humanwissenschaftliche Fakultät
Department für Sport- & Gesundheitswissenschaft
Prüfungsausschuss (Sporteignungsprüfung)
Karl Liebknecht Str. 24/25, Haus 24
14476 Potsdam-Golm
Bitte Ihre Anfrage zusätzlich über E-mail (sporteignungsprüfung@uni-potsdam.de) einreichen.
Wenden Sie sich an die Studierendenvertreter des Fachschaftsrates Sport der Universität Potsdam oder nutzen Sie den Prüfungstag, um mit Studierenden in Kontakt zu treten. Viele Studierende werden am am Prüfungstag vor Ort sein.
Universität Potsdam
Department Sport- und Gesundheitswissenschaft
Karl Liebknecht Str. 24/25, Haus 24
14476 Potsdam-Golm
Tel.: +49 331 977-4284
Fax: +49 331 977-702564
E-Mail: sporteignungspruefunguuni-potsdampde