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Nebentätigkeit

Der Dienstherr muss über eine Nebentätigkeit vor Antritt rechtzeitig schriftlich informiert werden.

Die Genehmigung einer Nebentätigkeit kann zeitlich begrenzt werden bzw. sie kann auch versagt werden, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Z.B. durch:

  • Die Arbeitskraft des Beschäftigten wird übermäßig beansprucht, so dass er seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr im zu erwartenden Umfang nachkommen kann. Das ist zum Beispiel dann zu befürchten, wenn durch Nebentätigkeiten mehr als ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit in der Woche beansprucht werden, das wären knapp 8 Stunden bei einer Vollbeschäftigung (Teilzeitbeschäftigte können ggf. eine Nebentätigeit ausüben, die mehr Zeit beansprucht als die Haupttätigkeit).
  • Es kommt zu einer Interessen- bzw. Pflichtenkollision der Arbeitsinhalte (Arbeiten für "die Konkurrenz").
  • Durch die Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst darf das Ansehen des öffentlichen Arbeitgebers nicht gefährdet werden (was nicht der Fall wäre, wenn z. B. ein Dezernent nebenher als Musiker in einem Sinfonieorchester spielte).
  • Natürlich darf als Nebentätigkeit keine Schwarzarbeit geleistet werden.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Eine nicht gemeldete Nebentätigkeit kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein!

Auch während des Urlaubs oder einer Erkrankung einer anderen bezahlten Beschäftigung nachzugehen ist nicht erlaubt.

Sozialtarifvertrag: Durch die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit entsteht auch eine Reduzierung der Nebentätigkeit.

Altersteilzeit und Nebentätigkeit?

Der Arbeitnehmer darf während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses keine Beschäftigungen oder selbständigen Tätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten, es sei denn, diese Beschäftigungen oder selbständigen Tätigkeiten sind bereits innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ständig ausgeübt worden. Bestehende tarifliche Regelungen über Nebentätigkeiten bleiben unberührt.