Krankheit & Karenztage - das solltet ihr wissen!
Im Zusammenhang mit Krankmeldungen hört man oft den Begriff "Karenztage" - und nicht selten ist man sich unsicher, wie das genau funktioniert, weil man nur Halbwissen mitgeteilt bekommen hat. Dabei können wir euch helfen!
An der Universität Potsdam ist dieses Thema nach Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG, §5 Anzeige- und Nachweispflichten) und nochmal genauer im Tarifvertrag für Auszubildende der Länder (TVA-L, §13 Entgelt im Krankheitsfall) geregelt. Was genau die Inhalte dieser Gestze für euch bedeuten, erfahrt ihr jetzt.
Was tun, wenn ihr krank seid?
Wenn ihr krank seid, seid ihr verpflichtet euren Ausbildenden oder Vogesetzten sofort zu informieren - spätestens zum Arbeitsbeginn! Gebt auch an wie lange ihr voraussichtlich ausfallen werdet. Das könnt ihr ganz einfach über das Service Portal für Personal der Universität Potsdam machen. Beachtet aber bitte, dass ihr dort möglicherweise nur Sandra Feige oder Denise Kwestereit auswählen könnt und nicht euren Ausbildenden in eurer Abteilung. Das liegt daran, dass es bei manchen Azubis und dual Studierenden ein großer Aufwand wäre bei jedem Abteilungswechsel den jeweils neuen Ausbildenden in die Liste einzutragen. In diesem Fall sendet ihr eure Krankmeldung über das Service Portal an Sandra Feige oder Denise Kwestereit und schreibt eurem Ausbildenden in der jeweiligen Abteilung nochmal eine gesonderte E-Mail.
Was sind Karenztage?
Ihr dürft bis zu 3 Kalendertage krank sein ohne direkt eine Krankschreibung vom Arzt (AU) vorlegen zu müssen. Diese 3 Tage nennt man Karenztage.
Wichtig: Es gibt keine Begrenzung, wie oft ihr das im Jahr machen dürft, aber der Arbeitgeber kann verlangen, dass ihr schon am 1. Tag eine AU vorlegt - und zwar dauerhaft. Der Arbeitgeber darf das in Einzelfällen anordnen, z. B. wenn:
- ihr oft nur bis zu 3 Tage krank seid
- es auffallend oft montags passiert
- ihr mal angekündigt habt "krank zu machen"
- Hinweise auf Schwarzarbeit oder Reisen während einer Krankheit vorliegen
Dann kann euer Ausbildende sagen, dass bei jeder Krankmeldung sofort eine ärtliche Bescheinigung vorgelegt werden muss.
Allerdings beziehen sich die 3 Karenztage auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage. Das bedeutet, wenn ihr am Freitag einen Karenztag nehmt, könnt ihr am Montag keinen Karenztag mehr nehmen, weil ihr sie mit dem Wochenende quasi "aufgebraucht" habt.
Außerdem könnt ihr an eure Krankschreibung keine Karenztage dranhängen. Das bedeutet, wenn eure Krankschreibung bspw. bis Dienstag geht, könnt ihr nicht für Mittwoch, Donnerstag und Freitag Karenztage nehmen.
Und wie sieht es aus, wenn ihr im Laufe des Tages krank werdet?
Wenn ihr z. B. zur Mittagspause nach Hause geht, weil es euch nicht gut geht, zählt der gesamte Tag bereits als Krankheitstag. Das bedeutet auch, dass ihr euch spätestens am nächsten Tag rückwirkend für den vorherigen Tag krankschreiben lassen müsst.