Dienstvereinbarung
'Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung'
Die Hochschulleitung und die Personalräte für das wissenschaftliche und künstlerische sowie das studentische Personal haben am 20.12.2024 eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung geschlossen. Den Text der DV finden sie hier (DV Arbeitszeit).
Zur Unterstützung Ihrer Arbeitszeiterfassung können Sie auf die an der UP entwickelte Excel-Datei zur Erfassung Ihrer Arbeitszeit zurückgreifen. (Hier finden Sie die dazugehörigen Erläuterungen.) Die Vorlage ist nicht geeignet, Lehre, Forschung oder Selbstverwaltung gesondert aufzuzeichnen. Die Nutzung dieser Vorlage ist nicht verpflichtend. Sie können auch andere Werkzeuge zur Erfassung Ihrer Arbeitszeit nutzen. Wird ein alternatives Arbeitszeiterfassungstool eingesetzt, so ist sicherzustellen, dass dieses Qualifizierungszeiten gesondert von den regulären Arbeitszeiten erfassen kann und ausweist.
Zwei Antworten aus den FAQs beantworten wir hier schon einmal:
- Wo bekomme ich Unterstützung bei Fragen zur Arbeitszeiterfassung und/oder Nutzung der Zeiterfassungstabelle?
Für Fragen zur Zeiterfassung wenden Sie sich an das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten (D3) unter folgender E-Mail-Adresse: zeiterfassunguuni-potsdampde. - An wen kann ich mich im Konfliktfall wenden?
Bei Konflikten wenden Sie sich an Ihren zuständigen Personalrat (wimipr@uni-potsdam.de oder prstub@uni-potsdam.de) oder das D3. Der Personalrat behandelt Ihr Anliegen vertraulich und prüft, welche Lösungen in Ihrem Sinne gefunden werden können.