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Prüfungsausschüsse

§ 2 BAMA-O und BAMALA-O: Prüfungsausschuss und Modulbeauftragte

Auszug aus den Allgemeinen Ordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O und der BAMALA-O), der die Aufgaben der Prüfungsausschüsse thematisiert.

"Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Ordnung und der jeweiligen fach- bzw. studiengangspezifischen Ordnung ein- gehalten werden und macht gegebenenfalls Änderungsvorschläge für diese Ordnungen. Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für:


  1. die Entscheidung über Anträge von Studierenden und Lehrkräften bezüglich der Anwendung dieser Ordnung und der fach- bzw. studiengangspezifischen Ordnung, 
  2. die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu einem Modul und die Aufteilung der dem Modul zugeordneten Leistungspunkte auf die Lehrveranstaltungen des Moduls (Beurteilungsgrundlage ist dabei der Vorschlag der jeweiligen Lehrkraft), 
  3. die Bestellung der Modulbeauftragten,,
  4. den regelmäßigen Bericht an die Fakultät, insbesondere an die für den Studiengang bzw. das Studienfach zuständige Studienkommission, über die Erfahrungen mit der Anwendung der Ordnungen,

  5. die Anerkennung und Anrechnung von Studien-, Prüfungs- und Graduierungsleistungen,
  6. die Entscheidung über die Eignung einer Berufsausbildung und -erfahrung als Zugangsvoraussetzung für das Bachelorstudium gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 BbgHG,

  7. die Entscheidung über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber zu dem jeweiligen Masterstudiengang. "

(§2, Abs. 4, BAMA-O und BAMALA-O)

Aufgaben der Prüfungsausschüsse

Über § 2 hinaus gibt es aber noch weitere Aufgaben, die von den Allgemeinen Ordnungen genannt werden. Ein Zusammenstellung "Aufgaben der Prüfungsausschüsse" ist hier hinterlegt.