Anmeldung und Zulassung zur Promotion
Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit mindestens 300 Leistungspunkten (normalerweise mit einem Masterabschluss), ein Staatsexamen, ein Diplom oder einen Magister (letzte zwei mit mindestens 8 Pflichtsemestern) im angestrebten Fachbereich verfügen.
Die Anmeldung zur Promotion erfolgt über die Promotionsdatenbank. Im letzten Schritt in der Datenbank können Sie sich hierbei die Anzeige der Promotionsabsicht sowie die Betreuungsvereinbarung herunterladen. Beide Dokumente müssen unterschrieben (im Falle der Betreuungsvereinbarung auch von Ihren Betreuenden) werden. Diese Dokumente reichen Sie zusammen mit allen Nachweisen Ihres akademischen Werdegangs (Abitur, Bachelor- und Masterzeugnis) in der Geschäftsstelle für wissenschaftlichen Nachwuchs zu den angegebenen Sprechzeiten ein.
Nach Abgabe der Anmeldung dauert die Zulassung in der Regel nicht länger als zwei Wochen. Nach erfolgter Zulassung können Sie sich freiwillig als Promotionsstudent*in immatrikulieren. Nutzen Sie dazu bitte PULS.