FAQ
In welchen Fachbereichen kann ich an der Humanwissenschaftlichen Fakultät habilitieren?
Es gibt keine fest vorgeschriebene Liste von Fachbereichen, die als Venia Legendi fungieren können. Laut unserer Habilitationsordnung muss das Fachgebiet, das Sie als Venia Legendi haben möchten an der Fakultät in Lehre und Forschung etabliert sein und von mindestens einer*einem Professor*in vertreten werden. In Bezug auf eine genaue Bezeichnung oder den Grad an Spezifizierung kann man relativ flexibel agieren.
Einen guten Anhaltspunkt zu den zur Verfügung stehenden Fachbereichen bieten die Departments der Fakultät, an deren Lehrbereichen Sie sich orientieren können:
- Erziehungswissenschaft
- Grundschulpädagogik
- Inklusionspädagogik
- Linguistik
- Musik und Kunst
- Psychologie
- Sport- und Gesundheitswissenschaften
Wie setzt sich die Habilitationskommission zusammen?
Die Zusammensetzung der Habilitationskommission in einem Habilitationsverfahren muss einem bestimmten Quorum folgen. Es müssen ihr vier bis sechs Personen mit abgeschlossener Habilitation oder Habilitationsäquivalent angehören, die Stimmrecht haben, und jeweils ein Mitglied aus dem Bereich des akademischen Mittelbaus und aus der Studierendenschaft in beratender Funktion ohne Stimmrecht. Eine Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder muss das Fachgebiet vertreten (durch Denomination der Professur oder eigener Venia Legendi), in dem habilitiert wird. Es dürfen habilitierte Personen aus anderen Fakultäten oder Hochschulen an der Habilitationskommission teilnehmen, aber eine Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder muss der Humanwissenschaftlichen Fakultät angehören. Ferner muss ein stimmberechtigtes Mitglied aus dem jeweils anderen Strukturbereich der Fakultät kommen. Ein stimmberechtigtes Mitglied muss den Vorsitz übernehmen, dieses wird durch den Fakultätsrat bestimmt.