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Ablauf von Habilitationen

Foto: pixabay

Die Habilitation ist im deutschen akademischen System die Befähigung zur Lehre in einem umgrenzten Fachgebiet, genannt venia legendi. In der klassischen Nomenklatur bildet die Habilitation die formelle Grundlage für die Übernahme einer Professur. Unabhängig davon können habilitierte Personen auch als Privatdozent*innen an Universitäten lehren und dazu die Abkürzung PD vor ihrem Doktorgrad im Namen führen. Voraussetzung für die Habilitation ist neben einer Promotion auch weitergehende wissenschaftliche Tätigkeiten in dem Fachbereich sowie bereits durchgeführte Lehre. 

Abgabe der Habilitation

Habilitationsverfahren