FAQ
In welchen Fachgebieten kann ich an der Humanwissenschaftlichen Fakultät promovieren?
Im Rahmen einer individuellen Promotion können Sie in folgenden Fachgebieten an unserer Fakultät promovieren:
- Bildungswissenshaften
- Erziehungswissenschaft
- Gesundheitswissenschaften
- Grundschulpädagogik
- Inklusionspädagogik
- Kognitionswissenschaften
- Kunst
- Linguistik
- Musik
- Psychologie
Zudem gibt es zwei strukturierte Promotionsprogramme:
Was ist der Unterschied zwischen einer individuellen Promotion und einem strukturierten Promotionsprogramm?
Die meisten Promotionen im deutschen Hochschulsystem erfolgen individuell. Das heißt, dass der*die Doktorand*in die jeweilige Forschungsarbeit selbstständig und nur in Zusammenarbeit mit den Betreuungspersonen durchführt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie tatsächlich allein arbeiten oder in einer Arbeitsgruppe an einem größeren Forschungsprojekt teilnehmen. Auch Promotionen im Rahmen von Qualifikationsstellen (Doktorand*innenstellen) gelten meistens als individuelle Promotionen.
Strukturierte Promotionsprogramme sind demgegenüber regelhaft aufgebaute Studiengänge (analog zum Bachelor- und Masterstudium), die zur Promotion führen. Neben dem Promotionskolloquium und den Treffen mit den Betreuungspersonen gibt es hier meist zu absolvierende Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. An unserer Fakultät gibt es zwei strukturierte Promotionsprogramme (Clinical Exercise Science und International Experimental and Clinical Linguistics), beide können auch als Fast-Track-PhD-Programme studiert werden.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Promotion?
Um promovieren zu können, brauchen Sie grundsätzlich ein im angestrebten Fachbereich angesiedeltes, erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im Umfang von mindestens 300 Leistungspunkten. In der Regel umfasst das die Kombination aus einem Bachelor- und einem Masterstudium. Alternativ gilt auch ein abgeschlossenes Diplom- oder Magisterstudium mit mindestens acht Pflichtsemestern als Voraussetzung.
Auch ein Studium in einem artverwandten Fachbereich kann als Voraussetzung für eine Promotion gelten. Wichtig ist, dass Sie wesentliche Methoden und Vorgehensweisen Ihres Fachgebietes kennen. Über die akademische Eignung für eine Promotion entscheidet der jeweilige Fachbereich.
Für die Fast-Track-PhD-Programme Clinical Exercise Science und International Experimental and Clinical Linguistics benötigen Sie nur ein abgeschlossenes Bachelorstudium im jeweiligen Fachbereich.
Wie lang darf ich höchstens promovieren?
Die kurze Antwort ist: es gibt keine Höchstdauer für die Promotion. Sie dürfen theoretisch so lang promovieren, wie Sie möchten.
ABER: es gibt zeitliche Grenzen für mit der Promotion zusammenhängende Sachbestände. Durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) dürfen Sie regelmäßig nur sechs Jahre zwischen Ihrem Hochschulstudium und Ihrer Promotion zeitlich befristete wissenschaftliche Stellen innehaben. Da fast alle Qualifikationsstellen befristet sind, bedeutet das faktisch, dass Sie nur sechs Jahre auf einer Doktorand*innenstelle arbeiten dürfen. Das gleiche Zeitfenster gilt für den Status als Promotionsstudent*in: Sie dürfen maximal 12 Semester als Promotionsstudent*in immatrikuliert sein.
Daher sollten zeitliche Aspekte bei Ihren Überlegungen dennoch eine Rolle spielen.
Wann muss ich mich zur Promotion anmelden?
Da die Promotion ein fortlaufender Prozess und ein genauer Beginn oft nicht bestimmbar ist, ist ein genauer Zeitpunkt der Anmeldung nicht bestimmt. Sie dürfen allerdings keine Dissertation einreichen, ohne angemeldet zu sein. Zudem können Sie sich auch nur bei der Universität immatrikulieren und Vorteile aus der Immatrikulation ziehen, wenn Sie sich vorher angemeldet haben. Daher ist es ratsam, sich so früh wie möglich anzumelden. Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.
Ist die Anmeldung zur Promotion das gleiche wie die Immatrikulation als Promotionsstudent*in?
Nein.
Was ist der Unterschied zwischen der Anmeldung zur Promotion und der Immatrikulation als Promotionsstudent*in?
Grundlage für Ihre Promotion ist die Anmeldung zur Promotion beim Dekanat der Fakultät (s. oben). Wenn Sie ihre Promotion angemeldet haben, bedeutet das, dass Sie Promovend*in sind und nach Abschluss der Doktorarbeit Ihr Promotionsverfahren eröffnen dürfen.
Zusätzlich zur Anmeldung können Sie sich ebenso als Promotionsstudent*in immatrikulieren. Die Immatrikulation ist freiwillig und erfolgt über PULS. Durch die Immatrikulation genießen Sie die Vorteile des Studierendenstatus. Für Promovierende, die ein Vollstipendium haben, kann die Immatrikulation auch sinnvoll sein, um die studentische Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Für ausländische Promovierende ist die Immatrikulation zusätzlich die Voraussetzung für den Aufenthaltstitel.
Welche Doktorgrade kann ich bekommen?
Die Humanwissenschaftliche Fakultät vergibt zwei gleichrangige Doktorgrade: den Grad der Doktorin oder des Doktors der Philosophie (Dr. phil.) und den Doctor of Philosophy (Ph.D.). Der Dr.-phil.-Grad kommt mit einer deutschsprachigen Urkunde, während der Ph.D.-Grad mit einer englischsprachigen Urkunde kommt. Hierbei ist nicht entscheidend, in welcher Sprache Sie die Doktorarbeit verfasst haben. Sie können sich frei zwischen den beiden Graden entscheiden.