Struktur und Professuren der Fakultät
Professuren der Departments
Die Ernennung von Professorinnen und Professoren an der Universität Potsdam wird nach den Regelungen des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 9. April 2024 (BbgHG) durchgeführt.
Honorarprofessuren
Bei einer Honorarprofessur handelt es sich um eine nebenberufliche, ehrenamtliche Lehrtätigkeit (lateinisch honor: Ehre, Ehrenamt) von Expert*innen eines Fachgebiets, die nicht vergütet wird. Somit werden Honorarprofessor*innen meist aus ihrer hauptberuflichen Praxis heraus an die Universität bestellt. Honorarprofessor*innen werden auf Antrag eines Fachbereichs vom Präsidenten bestellt und verabschiedet. Mit der Bestellung ist die Berechtigung zur Führung der akademischen Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ verbunden. (§61 BbgHG)
Außerplanmäßige Professuren
Eine Außerplanmäßige Professur (Apl. Prof.) ist eine Art Ehrentitel, der auf Antrag an Wissenschaftler*innen verliehen wird, die sich erfolgreich in der Hochschullehre und -forschung bewährt haben. Privatdozentinnen müssen gemäß §63 BbgHG dafür mindestens vier Jahre habilitiert sein und hervorragende Leistungen in Lehre und Forschung erbracht haben. Die Verleihung der apl.Professur berechtigt zur Führung der Bezeichnung „Professor*in“. Die außerplanmäßige Professur allein begründet kein Dienstverhältnis.