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Eröffnung des Promotionsverfahrens

Foto: pixabay

Wenn Sie mit Ihrer Doktorarbeit fertig sind, geben Sie diese in der Geschäftsstelle für wissenschaftlichen Nachwuchs zu den angegebenen Sprechzeiten ab. Das Promotionsverfahren ist der Prüfungs- und Begutachtungsprozess einer Doktorarbeit. Zusammen mit der Abgabe Ihrer Doktorarbeit beantragen Sie die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens. Hierfür ist folgendes einzureichen:

  • Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (zum Formular)
  • ein in deutscher oder englischer Sprache verfasster Lebenslauf, der insbesondere den Studienverlauf darlegt
  • Urkunden (falls nicht mit der Anmeldung eingereicht)
    • Nachweis über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium an einer Universität, gleichgestellten Hoch- oder Fachhochschule mit einem nachgewiesenen Leistungsumfang von 300 Leistungspunkten, ein wissenschaftliches Studium mit mindestens acht Semestern mit abschließender akademischer Prüfung (Magister, Diplom) oder ein wissenschaftliches Studium mit mindestens acht Semestern mit entsprechendem berufsqualifizierendem Abschluss (Staatsexamen) ODER
    • Nachweis über ein Hoch- oder Fachhochschulstudium mit einem Mindestprädikat von "gut" mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern mit abschließender akademischer Prüfung (Bachelor, 180 Leistungspunkte) und den Nachweis über ergänzende Studienleistungen im Umfang von 60 Leistungspunkten eines akkreditierten Masterstudiums
  • eine Erklärung, dass die Doktorandin oder der Doktorand an keiner anderen Hochschule ein Promotionsverfahren eröffnet hat sowie eine Erklärung darüber, dass die Dissertation in der gegenwärtigen Fassung keiner anderen Hochschule zur Begutachtung vorgelegt wurde oder vorliegt (zum Formular
  • Dissertation in vier gebundenen oder gehefteten Kopien sowie eine digitalisierte Fassung
  • Zusammenfassung der Dissertation mit ihrer Fragestellung und wesentlichen Ergebnissen in deutscher oder englischer Sprache (max. 10 Seiten),
  • eine Erklärung (eingebunden in der Dissertation), dass die Arbeit selbstständig und ohne Hilfe Dritter verfasst wurde und bei der Abfassung alle Regelungen guter wissenschaftlicher Standards eingehalten wurden (zum Formular)
  • ein (nicht behördliches) polizeiliches Führungszeugnis, welches zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als drei Monate ist,
  • ein Verzeichnis der bisher veröffentlichten eigenen wissenschaftlichen Schriften.
  • Falls Sie eine kumulative Dissertation einreichen, müssen Sie darüber hinaus noch eine Erklärung zum Stand der Veröffentlichungen und zu den Eigenleistungen bei möglichen Gemeinschaftspublikationen abgeben (zum Formular).

 

Folgendes Formular können Sie zusätzlich mit einreichen:

  • Vorschlag für die Zusammensetzung der Prüfungskommission und für Gutachter*innen (zum Formular). Die Prüfungskommission besteht aus mindestens fünf Mitgliedern mit Bezug zum Fachgebiet. Ein Mitglied muss zur Gruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören und promoviert sein. Die übrigen Mitglieder müssen eine Professur innehaben oder habilitiert sein bzw. der Gruppe der Hochschullehrer angehören. Lt. Promotionsordnung § 9 Abs. 1 müssen mindestens zwei Gutachten erstellt geschrieben werden, „von Personen, die [im gegebenen Fachbereich] eine Professur innehaben oder habilitiert sind.“ Nur eines der Gutachten kann durch ein*e Betreuer*in der Doktorarbeit geschrieben werden.