Zum Hauptinhalt springen

Abschluss der Promotion und Veröffentlichung

Foto: pixabay

Verteidigung
Die Verteidigung stellt den Abschluss des Promotionsverfahrens dar, allerdings noch nicht den Abschluss der Promotion selbst. In der Verteidigung präsentieren Sie in einem ca. 20-minütigen Vortrag Ihre Dissertation oder wichtige Punkte aus dieser. Anschließend findet eine Diskussion mit der Prüfungskommission und den Gutachter*innen statt.
Zehn Tage vor der Verteidigung müssen Sie Ihr Thesenpapier einreichen. Das Thesenpapier soll die zentralen Ergebnisse Ihrer Doktorarbeit wiedergeben, die Sie im Vortrag vorstellen möchten. Es dient daher als eine Art Vortragshandout.

Publikation
Um Ihre Promotion abzuschließen und den akademischen Grad „Dr. phil.“ oder „Ph.D.“ führen zu dürfen, müssen Sie Ihre Dissertation veröffentlichen. Die endgültig zu veröffentlichende Version muss mit der Prüfungskommission abgestimmt werden, die Kommission kann Änderungen am Ausgangsmanuskript einfordern.
Zur Veröffentlichung stehen Ihnen nach § 14 der Promotionsordnung vier Wege zur Verfügung:

  • durch einen kommerziellen Verlag,
  • durch ein wissenschaftliches Journal,
  • elektronisch über den Publikationsserver der Universitätsbibliothek,
  • durch die Abgabe von zehn gedruckten Exemplaren bei der Universitätsbibliothek (bei vorheriger teilweiser Veröffentlichung beträgt die Anzahl sechs)

Die zu veröffentlichenden Exemplare bzw. die zu veröffentlichende Datei sollen als Dissertation gekennzeichnet sein, müssen auf dem Titelblatt das Thema, den Namen der Verfasserin oder des Verfassers, die Angabe "eingereicht bei der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam" und das Jahr der Einreichung nennen, auf der Rückseite des Titelblatts die Namen der Gutachter und das Datum der mündlichen Prüfung enthalten.

Urkunde
Mit der Veröffentlichung ist die Promotion vollzogen. Die Urkunde wird innerhalb von etwa vier Wochen nach der Veröffentlichung ausgestellt. Sie können sich hierbei zwischen einer deutschsprachigen Urkunde und dem akademischen Grad „Dr. phil.“ sowie einer englischsprachigen Urkunde und dem akademischen Grad „Ph.D.“ entscheiden. Beide akademischen Grade sind gleichwertig, der „Ph.D.“ ist jedoch im internationalen Kontext besser bekannt und verankert.