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Der Geltungsbereich dieser Teilnahmebedingungen umfasst das Angebot des Zentrums für Hochschulsport der Universität Potsdam und des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V., - folgend Hochschulsport Potsdam genannt - auf der Grundlage des Kooperationsvertrages vom März 2015.
Durch die Buchung eines Angebots oder Teilnahme an selbigem erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an. Sie sind somit Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmenden und dem Hochschulsport Potsdam.
Kurse und Veranstaltungen, die in Sportstätten der Universität Potsdam, der Filmuniversität Babelsberg und Fachhochschule Potsdam stattfinden, werden im Rahmen der Gebührenordnung des ZfH organisiert.
Der Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. regelt alle Kurse, Veranstaltungen und Teilnahmen, die in städtischen Sportstätten stattfinden oder die aufgrund ihrer Kostenintensität oder des Status aus dem Rahmen der Gebührenordnung herausfallen.
Mit der Nutzung der Sportangebote, die durch den Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. administriert werden, ist eine außerordentliche Mitgliedschaft im Verein verbunden, die nach Beendigung des Angebots wieder erlischt.
Sollte ein/e Teilnehmer/in zum dritten Mal hintereinander unentschuldigt fehlen, wird der Platz weiter vergeben und der Anspruch erlischt ersatzlos.
Sollte die Veranstaltung eines externen Anbieters nur durch den Hochschulsport vermittelt werden, gelten die allg. Geschäftsbedingungen des externen Anbieters. Der Veranstalter führt den Kurs in eigenem Namen durch. Sofern die Hinweise online verfügbar sind, werden sie auf der Homepage des Hochschulsports verlinkt.
Werden von einem Teilnehmenden mehr als 5 Kurse gebucht und nicht bezahlt, behalten wir uns eine permanente Sperrung von der Onlinebuchung vor.
Bei Krankheit und Unwohlsein bitten wir vom Sporttreiben abzusehen. Bei Schwangerschaft halten Sie Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, ob eine Kursteilnahme möglich ist. Der Hochschulsport erlaubt sich hier keine Empfehlungen auszusprechen.
Teilnahmeberechtigt am Sportprogramm des Hochschulsports Potsdam sind alle Personen der Statusgruppen eins bis vier.
Statusgruppe 1 | Studierende der Universität Potsdam, der Filmuniversität Babelsberg, der Fachhochschule Potsdam und der Hochschulen des Landes Brandenburg, Azubis Potsdamer Hochschulen, Schüler (unter 18 Jahren nur mit Einwilligung der Erziehungberechtigten) |
Statusgruppe 2 | Beschäftigte der Universität Potsdam, der Filmuniversität Babelsberg, der Fachhochschule Potsdam und der Hochschulen des Landes Brandenburg, Studierende anderer Bundesländer, Studierende anderer Länder, Alumni der Universität Potsdam – mit Nachweis |
Statusgruppe 3 | Beschäftigte der kooperierenden außeruniversitären Einrichtungen der Universität Potsdam, Beschäftigte von An-Instituten, Beschäftigte des Studentenwerkes Potsdam,Universitätsgesellschaft Potsdam e.V., BLB, MWFK, Beschäftigte von Hochschulen anderer Bundesländer |
Statusgruppe 4 | Personen, die keiner der oben genannten Statusgruppen angehören – folgend Gäste genannt – bei freier Kapazität (Fitnessclubs – generell keine Teilnahme von Gästen) |
Die Teilnahme am Hochschulsportprogramm ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Zugehörigkeit des Teilnehmenden zur jeweiligen Statusgruppe.
Preise pro Semester* (*Preise werden für die vorlesungsfreie Zeit entsprechend angepasst.) | Kategorie | I | II | III | IV | V | VI | VII | VIII | IX |
Statusgruppe 1 | 10€ | 15€ | 20€ | 25€ | 30€ | 35€ | 40€ | 45€ | 50€ | |
Statusgruppe 2 | 18€ | 25€ | 33€ | 40€ | 48€ | 55€ | 63€ | 70€ | 78€ | |
Statusgruppe 3 | 20€ | 30€ | 40€ | 50€ | 60€ | 70€ | 80€ | 90€ | 100€ | |
Statusgruppe 4 | 30€ | 40€ | 50€ | 60€ | 70€ | 80€ | 90€ | 100€ | 110€ | |
Sportartengruppen | Athletik & Individualsport | 60min | 75min | 90min | 105min | 120min | ||||
Ballsport & Teamspiele | 60min | 90min | 120min | |||||||
Body & Mind | 45min | 60min | 75min | 90min | ||||||
FamFIT | 45min | 60min | 75min | 90min | ||||||
Freizeit & Spiele | 60min | 90min | 120min | |||||||
Groupfitness | 45min | 60min | 75min | 90min | ||||||
Kampfsport | 60min | 90min | 120min | |||||||
Rückschlag | 60min | 90min | 120min | |||||||
Tanz | 60min | 90min | 120min | |||||||
Wassers. | 60min | 75min | 90min | 105min | 120min | |||||
Workshops | 2-2,5h | 3-5h | 5,5-8h | 8,5-11,5h | 12-15,5h | 16-20h | 20,5-25h | |||
einzelne Sportarten | Aquagym | 45min | 60min | 75min | 90min | |||||
Bogenschießen | 60min | 75min | 90min | 105min | 120min | |||||
Klettern | 60min | 75min | 90min | 105min | 120min | |||||
Laufgruppe | 60min | 90min | 120min | |||||||
Schwimmen | 45min | 60min | 75min | 90min | ||||||
Tennis | 60min | 75min | 90min |
Sportfahrten, Aus- und Weiterbildungen und Angebote von Drittanbietern sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Stand: 28.03.2019
Das Mindestalter für die Teilnahme an den Hochschulsportkursen beträgt in der Regel 18 Jahre. Bei der Teilnahme Minderjähriger finden folgende Regelungen Anwendung:
1. Kinder unter 16 Jahren
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren dürfen grundsätzlich nicht am Hochschulsport teilnehmen. Ausnahmen in Bezug auf die alleinige Teilnahme bilden hier die gesondert ausgewiesenen Kindersportgruppen im Rahmen des FamFIT-Angebotes des Hochschulsports. Hier hat die Anmeldung durch die Eltern mit dem Status der Eltern zu erfolgen.
2. Teilnehmer-/innen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren - auch immatrikulierte Studierende
Jugendliche im Alter von 16-17 Jahren bedürfen für die Teilnahme der unten stehenden Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme kann durch den Hochschulsport versagt werden, wenn in der Person oder im Verhalten des Jugendlichen liegende Gründe oder die spezifischen Anforderungen des Angebots/ der Sportart der Veranstaltung gegen die Teilnahme sprechen. Schüler zahlen entsprechend den Teilnahmebedingungen des Hochschulsports den Preis der Tarifgruppe 1. Wie alle Nichthochschulmitglieder ist der hier angesprochene Personenkreis bei der Teilnahme am Hochschulsport weder unfall- noch haftpflichtversichert.
Das Trainieren in den Fitnessclubs des Hochschulsports ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Das Mitbringen von jüngeren Schutzbefohlenen ist nicht gestattet.
In jedem Fall ist eine Einverständiserklärung auszufüllen.
Die Anmeldung für alle Sportkurse erfolgt ONLINE über die Homepage des Hochschulsports.
Eltern mit Kind (Studierende und Beschäftigte der Potsdamer Hochschulen) erhalten die Möglichkeit, sich bis einen Tag vor der offiziellen Einschreibung persönlich bei uns im Hochschulsportbüro Kurse auszusuchen, die mit ihrem Tagesablauf vereinbar sind. Der Nachweis über die Elternschaft (Geburtsurkunde o.ä.) ist bei der Einschreibung zu erbringen. Ausgenommen davon sind die FamFIT-Angebote, da hier die Voraussetzung für alle Teilnehmenden gleich sind.
Studierende der Potsdamer Hochschulen, auf die der soziale Härtefall zutrifft und die gern Sport treiben möchten, können sich jederzeit an unser Büro wenden.
Die Anmeldungen für die Sportfahrten & Exkursionen erfolgen ebenfalls ONLINE (Hinweis: für Sportfahrten & Exkursionen gelten andere Teilnahmebedingungen).
Anmeldebestätigung bitte für die Überweisungsdaten und Teilnahmeticket zur Vorlage bei den Übungsleitenden ausdrucken.
Die Übertragung einer Anmeldung auf eine andere Person ist nicht gestattet.
Für jede Sportkursanmeldung ist eine gesonderte Einzahlung erforderlich.
Jede erfolgreiche Buchung eines Sportkurses ist bindend und zieht eine Zahlungsverpflichtung nach sich. Wir behalten uns vor, diese notfalls rechtlich einzufordern.
Kursnummer und Name bitte unbedingt auf der Überweisung angeben!
Innerhalb von 3 Werktagen nach Anmeldung muss das Entgelt auf das Konto des Vereins zur Förderung des Hochschulsports e.V. überwiesen werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz automatisch.
In begründeten Ausnahmefällen (ausländische Studierende ohne Konto in Deutschland) kann eine Bareinzahlung zu den Sprechzeiten des Hochschulsports im Sekretariat vorgenommen werden. Kartenzahlung ist nicht möglich.
Eine Erstattung gezahlter Entgelte ist grundsätzlich nicht möglich. Davon ausgenommen sind Angebotsstreichungen durch den Hochschulsport. Für den Fall, dass ein Angebot ersatzlos abgesagt wird, erhält der Teilnehmende gezahltes Entgelt zurück.
Ein Anspruch auf Rücktritt von der verbindlichen Buchung eines Hochschulsportangebotes seitens der Teilnehmenden besteht nicht.
Eine Rückzahlung bei Teilnehmerrücktritt wird durch den Hochschulsport nur geprüft, wenn der Rücktrittsgrund unverzüglich angezeigt wird und spätestens nach 14 Tagen ein Antrag auf Rückzahlung mit den schriftlichen Nachweisen vorliegt. Der Anspruch auf eine eventuelle Erstattung verfällt, wenn die verbleibende Veranstaltungsdauer nicht mindestens noch die Hälfte beträgt.
In begründeten Ausnahmefällen behält sich der Hochschulsport Potsdam aus Kulanzgründen Ausnahmereglungen vor:
In jedem dieser Ausnahmefälle werden das anteilige Entgelt bis zum Tag der Meldung sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € einbehalten. Der Hochschulsport behält sich eine Prüfung der jeweiligen Umstände in jedem Fall vor.
Der Hochschulsport Potsdam kann Angebote zusammenlegen oder ausfallen lassen, wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen. Für den Fall, dass ein Angebot ersatzlos abgesagt wird, erhält der Teilnehmende gezahltes Entgelt zurück.
Fallen einzelne Kurstermine aus, beispielsweise wegen Krankheit des Übungsleitenden, wird der Hochschulsport versuchen eine Vertretung zu stellen oder ggf. Nachholtermine anzubieten (siehe auch Ausfall von Sportkursen ohne Anspruch auf Ersatzleistung).
Ausfall von Sportveranstaltungen ohne Anspruch auf Ersatzleistung:
Übungsleitende sind berechtigt, Teilnehmende von den Angeboten auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten ihre Gesundheit oder die Gesundheit und das Wohlbefinden der anderen Teilnehmenden trotz Mahnung erheblich gefährden.
Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Ordnungen oder Anordnungen des Hochschulsports Potsdam kann zum Entzug der Teilnahmeberechtigung oder im Falle der Nutzung von Räumen und Sportstätten zum Platzverweis führen. Übungsleitende sowie andere das Hausrecht ausübende Personen sind autorisiert, die Teilnahmetickets einzuziehen.
Wer gegen die Teilnahmebedingungen, Ordnungen oder Anordnungen des Hochschulsports Potsdams wiederholt oder schwerwiegend verstößt, kann auf Dauer von der Teilnahme an den Angeboten des Hochschulsports Potsdam ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei der Gefährdung von Personen, unsachgemäßer Nutzung von Sportstätten und Geräten sowie bei Missbrauch der Teilnahmeberechtigung. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Hochschulsportleitung.
Informationen zum Datenschutz
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V.
Vertreten durch den Vorstand
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Zweck der Datenverarbeitung:
Wir verarbeiten Ihre Daten (Name, Adresse, Status, Telefonnummer, E-Mailadresse) für die Buchung und Durchführung von Sportangeboten.
Darüber hinaus möchten wir Sie per E-Mail über zukünftige Sportangebote und Veranstaltungen des Zentrums für Hochschulsport und des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. informieren. Für letzteres benötigen wir Ihre Einwilligung.
Für die Öffentlichkeitsarbeit der Universität Potsdam und des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. können während der Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden, welche in Print- und Webveröffentlichungen der Universität verwendet werden. Soweit die Aufnahmen Kinder betreffen oder Rückschlüsse auf die Gesundheit erlauben, ist dafür eine Einwilligung der Betroffenen bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter erforderlich, die wir im Einzelfall gesondert einholen.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Mit der Buchung einer Veranstaltung oder eines Kurses erwerben Sie gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 der Satzung des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. die außerordentliche Mitgliedschaft. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist insoweit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind eine Vereinsmitgliedschaft und die Teilnahme an einer Veranstaltung oder eines Kurses des Vereins nicht möglich.
Für die Information über zukünftige Veranstaltungen und Sportangebote ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen durch das Zentrum für Hochschulsport der Universität Potsdam ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. §§ 3 Abs. 7 BbgHG, 5 Abs. 1 BbgDSG. Werden Fotos oder Filmaufnahmen durch oder im Auftrag des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. angefertigt, ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Ist im Einzelfall eine Einwilligung erforderlich (Fotos von Kindern oder solche, die Rückschlüsse auf die Gesundheit der Betroffenen zulassen), ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
Widerrufsrecht
Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Dauer der Datenspeicherung
Ihre Daten werden unabhängig von der Rechtsgrundlage der Verarbeitung für eine Dauer von 18 Monaten gespeichert und danach automatisch gelöscht.
Übermittlung der Daten an Dritte
Kurse und Veranstaltungen, die in Sportstätten der Universität, der Filmuniversität und Fachhochschule stattfinden, werden durch das Zentrum für Hochschulsport abgewickelt. Dafür werden die Daten an das Zentrum für Hochschulsport der Universität Potsdam übermittelt.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist insoweit die Universität Potsdam, vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Oliver Günther, Ph.D., Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam, Telefon: +49 331 977-0, www.uni-potsdam.de. Datenschutzbeauftragter der Universität Potsdam ist Dr. Marek Kneis, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam, Telefon: +49 331 977-124409, E-Mail: datenschutzuni-potsdamde.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch die Universität Potsdamim Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung eines Sportangebots ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 14 Abs. 9 BbgHG (Nutzung von Hochschuleinrichtungen).
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht, von uns Auskunft über die Verarbeitung Sie betreffender, personenbezogener Daten zu verlangen. Dieses Auskunftsrecht umfasst neben einer Kopie der personenbezogenen Daten auch die Zwecke der Datenverarbeitung, Datenempfänger sowie die Speicherdauer.
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie von uns die Berichtigung dieser Daten verlangen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen aus Art. 17 bzw. 18 DSGVO vor, steht Ihnen zudem grundsätzlich das Recht auf Löschung personenbezogener Daten oder auf eine Einschränkung der Verarbeitung zu. Bitte beachten Sie, dass eine eingeschränkte Verarbeitung der Daten unter Umständen nicht möglich ist. Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DSGVO).
Des Weiteren können Sie unter den Voraussetzungen von Art. 21 DSGVO der Verarbeitung widersprechen.
Wir möchten Sie darum bitten, sich zur Ausübung Ihrer oben genannten Rechte auf Widerruf, Widerspruch, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit oder Einschränkung der Verarbeitung zu wenden an:
Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V.
Herrn Robert Deparade
Vereinsvorsitzender
Am Neuen Palais 10, Haus 13
14469 Potsdam
Falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz eine Beschwerde einzureichen.
Bereich der Anfertigung und und Speicherung von Foto- und Filmaufnahmen
Die Informationen zum Datenschutz betreffen den Bereich der Anfertigung und Speicherung von Foto- und Filmaufnahmen durch die Universität Potsdam. Für die Verwendung / Veröffentlichung des Bildmaterials gelten neben den Regelungen der DSGVO die §§ 22 bis 24 KunstUrhG. Hinweise dazu finden sie im Anschluss an die Informationen zum Datenschutz.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Universität Potsdam
vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Oliver Günther, Ph.D.
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 977-0
Telefax: +49 331-97 21 63
www.uni-potsdam.de
Datenschutzbeauftragter:
Dr. Marek Kneis
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 977-124409
Telefax: +49 331 977- 701821
E-Mail: datenschutzuni-potsdamde
Zweck der Datenverarbeitung:
Zweck der Datenverarbeitung in Form der Anfertigung und Verwendung von Fotografien und Filmaufnahmen ist die Dokumentation der Tätigkeiten und Angebote des Zentrums für Hochschulsport der Universität Potsdam und die damit in Verbindung stehende Öffentlichkeitsarbeit.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Soweit das Bildmaterial Rückschlüsse auf Gesundheitsdaten der Abgebildeten ermöglicht, ist Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
Erfolgt die Anfertigung der Fotos und/oder Filmaufnahmen während eines mit der Universität bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, ist grundsätzlich die (schriftliche) Einwilligung der betroffenen Arbeitnehmer erforderlich. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 88 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 2 BbgDSG.
Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen ist die bildliche Dokumentation für die Öffentlichkeitsarbeit der Universität Potsdam grundsätzlich auch ohne Einwilligung der Abgebildeten zulässig. Rechtsgrundlage ist insoweit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. §§ 3 Abs. 7 BbgHG, 5 Abs. 1 BbgDSG.
Widerrufsrecht
Soweit die Anfertigung und Speicherung der Foto- und Filmaufnahmen auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Dauer der Datenspeicherung
Die Speicherung der Aufnahmen erfolgt für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
Übermittlung der Daten an Dritte
Falls Sie eine Veröffentlichung des Bildmaterials zugestimmt haben oder eine Verwendung nach § 23 KunstUrhG ausnahmsweise auch ohne Einwilligung zulässig ist (vgl. dazu die Informationen zum KunstUrhG), kann eine Übermittlung der Aufnahmen an Verlage und vergleichbare Empfänger zu diesem Zweck erfolgen.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht, von uns Auskunft über die Verarbeitung Sie betreffender, personenbezogener Daten zu verlangen. Dieses Auskunftsrecht umfasst neben einer Kopie der personenbezogenen Daten auch die Zwecke der Datenverarbeitung, Datenempfänger sowie die Speicherdauer.
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie von uns die Berichtigung dieser Daten verlangen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen aus Art. 17 bzw. 18 DSGVO vor, steht Ihnen zudem grundsätzlich das Recht auf Löschung personenbezogener Daten oder auf eine Einschränkung der Verarbeitung zu. Bitte beachten Sie, dass eine eingeschränkte Verarbeitung der Daten unter Umständen nicht möglich ist. Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DSGVO).
Des Weiteren können Sie bei Verarbeitung Ihrer Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO unter den Voraussetzungen von Art. 21 DSGVO der Verarbeitung widersprechen.
Wir möchten Sie darum bitten, sich zur Ausübung Ihrer oben genannten Rechte auf Widerruf, Widerspruch, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit oder Einschränkung der Verarbeitung zu wenden an:
Universität Potsdam
Zentrum für Hochschulsport
Frau Dr. Petra Bischoff-Krenzien
Leitung
Am Neuen Palais 10, Haus 13
14469 Potsdam
Falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz eine Beschwerde einzureichen.
Informationen zum Kunsturhebergesetz
Grundsätzlich ist für die Verwendung / Veröffentlichung von Bild- und Filmaufnahmen eine Einwilligung erforderlich (§ 22 KunstUrhG). Unter den Voraussetzungen von § 23 KunstUrhG können Bildnisse auch ohne Einwilligung zur Schau gestellt werden. Erfasst sind von dieser Ausnahme vor allem Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte und Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.
Anders als unter Geltung der DSGVO ist eine nach § 22 KunstUrhG erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung des Bildmaterials grundsätzlich bindend und unwiderruflich. Ein Widerruf ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie müssen dafür nachweisen, dass aufgrund einer Änderung Ihrer inneren Einstellung die Verwendung des Bildnisses für eine künftige Publikation rechtsverletzend wäre.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fotos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann durch die Universität Potsdam nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.
Aus der Teilnahme am Hochschulsport sind keinerlei Haftungsansprüche über die gesetzliche Haftung hinaus ableitbar. Eine weitergehende Schadenshaftung durch die Träger des Hochschulsports, das Land Brandenburg, die kooperierenden Hochschulen, deren Mitglieder oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.
Allen Teilnehmenden des Hochschulsports Potsdam wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter abzuschließen. Für die Teilnahme an Sportreisen und Exkursionen wird zusätzlich der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der gewählte Versicherungsschutz sollte unbedingt die Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten umfassen.
Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in den vom Hochschulsport genutzten Sportanlagen übernimmt der Hochschulsport Potsdam keine Haftung.
Werden entliehene Sportmaterialien und/oder -geräte teilweise oder ganz beschädigt oder nicht zurückgegeben, ist die Entleiherin oder der Entleiher schadensersatzpflichtig.
Der Hochschulsport Potsdam haftet nicht für Schäden aus der Veranstaltung Dritter.
Über die Unfallkasse Brandenburg sind NUR Studierende und Beschäftigte der Universität, der Filmuniversität Babelsberg und der Fachhochschule Potsdam bei ausgewiesenen Veranstaltungen des Hochschulsports Potsdam versichert. Der Sport muss dabei Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter haben. (GUV-SI 8083 April 2008)
Alle anderen Personengruppen sind nicht versichert. Empfohlen wird allen Sporttreibenden, sich einer ausreichenden Unfall- und Krankenversicherung und einer Privathaftpflichtversicherung zu vergewissern.
Jeder Unfall sollte im Unfall- bzw. Verbandbuch der Sportstätte eingetragen werden.
Schäden, die aus Veranstaltungen des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. entstanden sind, werden über den LSB Brandenburg geregelt. Informationen unter:
Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz bei Teilnahme an Veranstaltungen kooperierender Einrichtungen und Dritter!
Unfallmeldungen sind binnen drei Tagen dem Hochschulsport Potsdam schriftlich anzuzeigen.
Bei Sportunfällen ist es ratsam, auf der Seite der DGUV D-Ärzte in Potsdam ausfindig zu machen.
Der Zutritt zu allen Räumen und Sportstätten, die bei Veranstaltungen des Hochschulsports Potsdam genutzt werden, ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet.
Die Hallen dürfen nur in sauberen Hallenschuhen mit nicht färbender Sohle betreten werden, die ausschließlich in Sporthallen benutzt werden. Für sämtliche Außensportarten gelten zudem weitere Vorschriften bezüglich des Schuhwerks, die in den jeweiligen Benutzungsordnungen aufgeführt sind. Bei den Angeboten ist geeignete und dem Rahmen angemessene Kleidung zu tragen. Diesbezügliche Hinweise in den jeweiligen Kursbeschreibungen sind zu beachten.
Das Fotografieren oder Filmen von Übungsleitenden und Teilnehmenden in Veranstaltungen des Hochschulsports Potsdam ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Aufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulsportleitung und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.
Das Mitführen von Tieren bei Veranstaltungen ist grundsätzlich verboten.
Offenes Feuer ist in allen Räumen und Sportstätten die der Hochschulsport nutzt verboten.
Die Zubereitung und Ausgabe von Getränken und Speisen in den vom Hochschulsport Potsdam genutzten Räumen und Sportstätten ist untersagt. Ausnahmen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulsportleitung.
Für die Nutzung aller Sportstätten gelten ferner die Benutzungsordnungen der jeweiligen Anlage, die Regelungen zur sachgerechten und zweckbestimmten Nutzung enthalten. Die Benutzungsordnungen sind verbindlich.
Den Anweisungen der Übungsleitenden sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen ist Folge zu leisten. Alle Verhaltensweisen sind zu unterlassen, die dem ordnungsgemäßen Ablauf von Sportveranstaltungen zuwiderlaufen, andere stören oder eine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Sachen darstellen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Hochschulsports Potsdam gilt für die Fitnessclubs nachfolgende Nutzungsordnung:
Die Nutzungsordnung gilt für die Fitnessclubs beFIT & goFIT des Hochschulsports Potsdam. Ziel der Ordnung ist es, allen Nutzern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und Standards aufrechtzuerhalten. Beide Fitnessclubs werden über den Verein zur Förderung des Hochschulsports organisiert.
Allgemeine Verhaltensweisen:
In den Räumlichkeiten der Fitnessclubs hat sich jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin so zu verhalten, das Sicherheit, Sauberkeit, Ordnung und eine angenehme Atmosphäre gewährleistet sind. Wer andere Nutzer belästigt oder im Trainingsgeschehen stört kann des Clubs verwiesen werden. Ebenso wer unsachgemäß bzw. rücksichtslos mit den bereitgestellten Materialen in den Fitnessclubs umgeht. Für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Trainingsmaterialien oder durch eigenes Verschulden im Allgemeinen entstanden sind haftet der Nutzer.
Das Rauchen ist in den gesamten Räumlichkeiten der Fitnessclubs, das Telefonieren und der Verzehr von Speisen, auf der gesamten Trainingsfläche untersagt. Eigene Getränke dürfen in auslauf- & bruchsicheren Plastikflaschen auf der Trainingsfläche mitgeführt werden. Ein kostenloser Wasserspender steht allen Teilnehmern in beiden Clubs zur Verfügung.
Am Empfang ist unaufgefordert der Studierenden-, Beschäftigten,- oder ein adäquater Lichtbildausweis vorzulegen, welcher die Trainingsberechtigung im Fitnessclub nachweist. Der Aufenthalt im Trainerbereich (auch Küche) ist nur dem Trainerpersonal gestattet.
Zusätzlich müssen Schüler auf Nachfrage des Personals einen Altersnachweis vorweisen (Mindestalter 18 Jahre).
Trainingsmodalitäten:
Jedes Neumitglied ist dazu verpflichtet, vor der Nutzung der freien Trainingszeiten, an einem einmaligen, kostenlosen Einweisungstraining teilzunehmen. Das Einweisungstraining ist entweder über die Homepage der Fitnessclubs zu buchen oder kann persönlich in den Clubs vereinbart werden (beFIT +49 331 2010840/ goFIT +49 331 977-2044).
Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Die Cardiogeräte (Arc Trainer, Ruderergometer, Laufbänder und Fahrräder) sind nach dem Training mit der bereitgestellten Desinfektionsflüssigkeit zu reinigen. Beim Training an den Großgeräten, auf den Hantelbänken und den Matten ist ein ausreichend großes Handtuch (mind. 50 x 100 cm) unterzulegen. Leihhandtücher sind für eine Gebühr von 1,- Euro in beiden Clubs vorrätig. Alle benutzten Trainingsmaterialien (Kleingeräte, Hanteln, Hantelscheiben) sind nach dem Gebrauch wieder abzubauen und an ihren Ursprungsort zurückzulegen/ -stellen.
Trainingsbekleidung:
In beiden Clubs sind saubere (Indoor-) Sportschuhe zu tragen. Die Benutzung von Straßenschuhen ist nicht erlaubt. Während des Trainings ist geeignete Sportbekleidung zu tragen, die keinen anderen Gast belästigt. Das Umziehen ist nur in den entsprechenden Umkleidekabinen gestattet. Sporttaschen dürfen nicht mit auf die Trainingsfläche genommen werden, auch nicht an den Rand. Zur Unterbringung der Taschen und Wertsachen stehen ausreichend Spinde zur Verfügung (im goFIT mit eigenem Vorhängeschloss). Bei dauerhaftem Besetzen der Spinde mit Vorhängeschlössern behält sich der Hochschulsport vor, ggf. Maßnahmen zu ergreifen.
Hausrecht und Zuwiderhandlung:
Den Anordnungen des/der diensthabenden Trainers/Trainerin und allen Hochschulsportmitarbeitern/innen ist ausnahmslos Folge zu leisten. Ihnen obliegt das Hausrecht in den Räumlichkeiten der Fitnessclubs. Bei aufkommenden Problemen oder Konflikten bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem verantwortlichen Mitarbeiter des Hochschulsports, Leroy Brüggenkamp (+49 331 977-1157; brueggenkamp@uni-potsdam.de). Grobe oder mehrfache Verstöße gegen die Nutzungsordnung werden umgehend mit fristloser Kündigung des Ticket-Vertrags und ggf. mit einer Sperrung für weitere Buchungen im Hochschulsport geahndet.
Die vorhergehenden Teilnahmebedingungen bleiben unberührt und werden wie folgt ergänzt:
Unsere Exkursionen stehen vorrangig Studierenden und im Falle freier Plätze Mitgliedern der Hochschule zur Verfügung. Im Fall von weiteren freien Kapazitäten können einzelne Plätze in Ausnahmefällen auf Anfrage auch durch externe NutzerInnen in Anspruch genommen werden.
Mit der Anmeldung gehen Sie den Abschluss eines Vertrages verbindlich ein. Dieser ist erst dann gültig, wenn die Anzahlungsgebühr von mindestens 50 Prozent der Gesamtsumme bzw. die entsprechend ausgewiesene Anzahlungsgebühr gezahlt ist.
Bei einer persönlichen Anmeldung sind die 50 Prozent der Gesamtsumme/ ausgewiesene Anzahlungsgebühr pro Person sofort zu zahlen.
Die Restzahlung muss bis zwei Monate vor Kursbeginn ohne weitere Aufforderung seitens des Hochschulsports erfolgt sein, sofern die jeweilige Kursausschreibung nichts anderes ausweist, ansonsten kann der Hochschulsport den Teilnehmer ohne weitere Gründe stornieren und den Platz anderweitig besetzen.
Bis zum Beginn der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, schriftlich die gebuchte Sportfreizeit zu stornieren. Maßgeblich bei Stornierungen ist das Eingangsdatum des Schreibens beim Hochschulsport.
Bei Stornierungen sind die tatsächlich entstehenden Kosten, jedoch mindestens 50,00 Euro, zu zahlen.
Rückzahlungen sind nur nach schriftlichem Antrag bis 14 Tage nach Kursbeginn unter Angabe von BIC und IBAN und evtl. Vollmacht bei Mitbuchung möglich!
Eine Nichtteilnahme des Angemeldeten ohne schriftlichen Rücktritt wird wie ein Rücktritt gewertet. Infolgedessen sind die tatsächlich entstehenden Kosten, jedoch mindestens 50,00 Euro, zu zahlen.
Ein Rücktritt durch den Veranstalter ist bis vier Wochen vor Beginn des Kurses möglich, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Vertragspartner am Reiseziel zurücktreten. Es erfolgt eine finanzielle Rückerstattung der eingezahlten Summe.
Die Teilnehmer/-innen sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Empfehlenswert ist deshalb der Abschluss einer Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- sowie Reiserücktritts- bzw. Reisegepäckversicherung.
Ob ein Unfallschutz für Studierende besteht, kann nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 13/13 R vom 4.12.2014) nicht zugesichert werden. Es handelt sich insoweit für jeden Fall um eine Einzelfallentscheidung.
Haftungen irgendwelcher Art (bei Diebstahl und anderen Schäden) werden vom Veranstalter nicht übernommen.
Für die Einhaltung von Pass- und Zollbestimmungen für Kurse im Ausland sind die Teilnehmer/-innen selbst verantwortlich.
Die Kurse sind als Gruppenreise konzipiert. Die Anreise erfolgt verbindlich entsprechend der Ausschreibung des jeweiligen Kurses.
Bei der Unterbringung kann nicht mit Doppelzimmern gerechnet werden. Die Zimmerverteilung erfolgt vor Ort. Bei Differenzen entscheidet das Los.
Aus organisatorischen Gründen erkennt jeder Teilnehmende an, dass persönliche Daten (Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer) an den jeweiligen kooperierenden Vertragspartner weitergegeben werden.
Sollten Anmeldebestätigung, Buchungsbelege bzw. Statusnachweis bei Kursbeginn nicht vorgelegt werden können, ist der Übungsleitende berechtigt, die Personalien unter Vorlage des PA aufzunehmen und sie an den Hochschulsport weiterzuleiten.
Im Falle von Zahlungsdifferenzen zwischen dem Teilnehmenden und dem Hochschulsport ist der Übungsleitende verpflichtet, die Personalien unter Vorlage des PA aufzunehmen und sie an den Hochschulsport weiterzuleiten.
Jeder Übungsleitende erkennt die Buchungsbedingungen und die speziellen Kursinformationen an. Geschieht dies nicht, kann ein Ausschluss vom Kurs ohne finanzielle Rückerstattung erfolgen.
Universität Potsdam
Zentrum für Hochschulsport
Am Neuen Palais 10, Haus 13
14469 Potsdam
Tel.: +49 331 977-1261
Fax: +49 331 977-1281
E-Mail: hochschulsportuni-potsdamde