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Leitfaden für die Masterarbeit

Die Anmeldung der Masterarbeit ist nur zwei Mal im Jahr, sprich, einmal im Semester möglich. Da wir laut Studienordnung vier Monate Bearbeitungszeit haben, musst du bereits im vorangegangenen Semester die Arbeit anmelden.

Hier findest du das aktuelle Verfahren für die Anmeldung der Masterarbeit. Vom Ablauf ähnelt es dem Verfahren für die Anmeldung von Bachelorarbeiten sehr. Nur die Firsten unterscheiden sich.

Hier findest du die Fristen für MA Politik- & Verwaltungswissenschaften

Hier findest du die Fristen für MA NIA, PB & Soziologie

 

Du hast noch Fragen oder Anmerkungen? Dann meld dich gerne bei uns!