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Leitfaden für Bachelorarbeiten

Die Anmeldung der Bachelorarbeit ist nur zwei Mal im Jahr, sprich, einmal im Semester möglich. Da wir laut Studienordnung sechs Monate Bearbeitungszeit haben, musst du bereits im vorangegangenen Semester die Arbeit anmelden.

Hier findest du die Fristen für das WiSe 24/25 und das SoSe 25 für die Anmeldung der Bachelorarbeit.

Für Abschlussarbeiten, die ab dem Wintersemester 22/23 geschrieben werden, gilt folgendes Verfahren:

1. Schritt

2. Schritt

3. Schritt

4. Schritt

5. Schritt

Beispiel für eine Bachelorabreit im Wintersemester 23/24:

Du suchst dir zuerst ein Thema aus, worüber du schreiben willst. Dabei kannst du dir überlegen, welches Seminarthema dich interessiert hat und was du gerne vertiefen willst. Manche Lehrstühle schreiben auch Themen für Abschlussarbeiten aus oder geben dir ein Thema auf Nachfrage. Bis zum 19. Juni 2023 musst du dem Lehrstuhl kontaktiert haben, dass du bei ihnen deine Abschlussarbeit schreiben willst.

Wenn du einen Lehrstuhl gefunden hast, an dem du deine Abschlussarbeit schreiben kannst, füllst du den Themenvergabebogen (TV) aus und reichst ihn bis zum 3. Juli 2023 an dein*e Erstgutachter*in weiter. Außerdem schickst du Frau Kletzin auch bis zum 3. Juli 2024 deine aktuelle PULS Leistungsübersicht per Mail oder im Original. Anhand der PULS Übersicht wird unteranderem geprüft, ob du schon genügend LP gesammelt hast, um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden. Um zugelassen zu werden, brauchst du mindestens 120 LP.

Bis zum 10. Juli 2023 füllt dein*e Erstgutachter*in den TV aus, unterschreibt und leitet ihn an die/den Zweitgutachter*in weiter. Dann unterschreibt auch der/die Zweitgutachter*in und schickt den ausgefüllten TV an Frau Kletzin.  Hierfür musst du nichts tun!

Der ausgefüllte TV muss bis zum 17. Juli 2023 bei Frau Kletzin eingegangen sein. Sie legt deinen TV dem Prüfungsausschuss zur Unterschrift vor. Ab dem Datum der Unterschrift vom Prüfungsausschuss beginnt deine Bearbeitungszeit von sechs Monaten!

Gutachter*innen/Betreuer*innen

Du brauchst zwei Betreuer*innen, eine*n Erst- und eine*n Zweitgutachter*in. Hier ist zu beachten, dass mindestens eine dieser Personen promoviert haben muss, dementsprechend brauchen beide einen Masterabschluss. Das bedeutet, es kann auch ein wissenschaftlicher Mitarbeiter darunter sein. Externe Gutachter sind auch möglich, dies muss aber mit Frau Kletzin besprochen werden.

Lehrstühle

Führung, Organisation und Personal

Methoden der empirischen Sozialforschung

Politik und Regieren in Deutschland

Politische Theorie und politische Philosophie

Public Management

Vergleichende Politikwissenschaft

Wenn du Fragen oder Probleme hast, meld dich einfach bei uns! Wir helfen dir gerne!