Leitfaden für Bachelorarbeiten
Diese Seite wird unregelmäßig aktualisiert. Dadurch können Informationen veraltet sein. Die aktuellsten Informationen zur Anmeldung von Bachelorarbeiten findest du hier.
Für Abschlussarbeiten, die ab dem Wintersemester 22/23 geschrieben werden, gilt folgendes Verfahren:
1. Schritt
2. Schritt
3. Schritt
4. Schritt
5. Schritt
Beispiel zum Anmelden einer Bachelorarbeit im Sommersemester 2026:
Eine Möglichkeit, mit der Ideenfindung für die Bachelorarbeit zu starten, ist es, dir zu überlegen, welches Seminarthema dich im Laufe deines bisherigen Bachelorstudiums interessiert hat, das du gerne weiter vertiefen möchtest. Einige Lehrstühle schreiben auch Themen für Abschlussarbeiten aus oder geben dir ein Thema auf Nachfrage. Für erste Absprachen kontaktierst du bis zum 09. Januar 2026 einen Lehrstuhl, bei dem du möglicherweise eine Arbeit schreiben möchtest. Die entsprechenden Lehrstuhlseiten findest du unten.
Nachdem du deinen Wunschlehrstuhl gefunden hast und ihr euch bereits abgesprochen habt, füllst du den Themenvergabebogen (TV-Bogen) aus und reichst ihn bis zum 16. Januar 2026 an dein*e Erstgutachter*in weiter. Außerdem schickst du Frau Kletzin auch bis zum 16. Januar 2026 deine aktuelle PULS Leistungsübersicht per Mail oder im Original. Anhand der PULS Übersicht wird unter anderem geprüft, ob du schon genügend LP gesammelt hast, um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden. Um zugelassen zu werden, brauchst du mindestens 120 LP.
Bis zum 30. Januar 2026 füllt dein*e Erstgutachter*in den TV-Bogen aus, unterschreibt und leitet ihn an die/den Zweitgutachter*in weiter. Dann unterschreibt auch diese Person und schickt den ausgefüllten TV-Bogen an Frau Kletzin. Hierfür musst du nichts tun!
Der ausgefüllte TV-Bogen muss bis zum 03. Februar 2026 bei Frau Kletzin eingegangen sein - sie legt diesen dann dem Prüfungsausschuss zur Unterschrift vor. Ab dem Datum der Unterschrift des Prüfungsausschusses beginnt deine Bearbeitungszeit von sechs Monaten!
Gutachter*innen/Betreuer*innen
Zur Betreuung deiner Abschlussarbeit benötigst du zwei Personen: eine*n Erst- und eine*n Zweitgutachter*in. Hier ist zu beachten, dass mindestens eine dieser Personen promoviert haben muss, beide müssen einen Masterabschluss vorweisen können. Zum Organisieren der Personen, die dein Arbeit betreuen, kontaktierst du am besten den Lehrstuhl, an dem du deine Arbeit schreiben möchtest. Externe Gutachter sind auch möglich, dies muss aber mit Frau Kletzin besprochen werden.
Lehrstühle
Führung, Organisation und Personal
Internationale Politik
Kommunalwissenschaftliches Institut
Methoden der empirischen Sozialforschung
Politik und Regieren in Deutschland
Politische Theorie und politische Philosophie
Public Management
Vergleichende Politikwissenschaft
Verwaltung und Public Policy
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